Völlig dacord mit dem S4F Bericht, aber Haltestellen zählen nicht zur 150m Schutzzone, sondern die Anbahnung und Ausübung der Prostitution ist dort generell verboten!
Wir haben mit der Wiener Wirtschaftskammer eine Initative (
http://www.erotikforum.at/forum/showthread.php?t=23236&highlight=wirtschaftskammer )gestartet um eben all diese haarsträubenden Gesetzslagen auf einer breiten Basis zu diskutieren, den Funktionären klar zu machen dass es so nicht weiter gehen kann, um so zu einer für alle Seiten passenden Lösung zu kommen!
Anbahnung und Ausübung in Haltestellen
Nur wenn die Leuchtreklame gut von einer Haltestelle aus zu sehen ist was dann - ?? wenn nun ein grenzgenialer Stadthauptmann und diverse Anrainer auf die Idee kommen dort kann man mal ansetzten um zu quälen - weil das schild ist je eigentlich ein verstoß gegen das ProsG....
... richtig dieser Passus sollte auch nur zeigen wenn es einem Beamten oder einem Bezirkskaiser einfällt durch einen Stadthauptmann mal diese "Verwaltungsübertretung" wöchentlich mit einer 10-15Mann Razzia zu ahnden - wäre der weg für alle Sexworker
1. Strafe mittels Rsb
hoffentlich daran gedacht der post zu melden man ist 2-3 wochen auf urlaub - sonst rechtskräftig
2. einspruch durch den anwalt
3. aufnahme der erhebungen durch die geliche Behörde die diese Strafe ja aus willkür verhängt hat (das ist schon die quadratur des Kreises) -
4. Ablehnung des Einspruches und verhängung der "Verwaltungsstrafe"
5. Brufung durch den Anwalt
6. Prüfung durch die GLEICHE Behörde
7. Ablehnung der Berufung
8. Hoffenltich hat jeder Sexworker keinen Urlaub geplant denn 1x die Frist versäumt - Vorbei
9. Zustellung des bescheides mit gleichzeitiger Exekutionsandrohung
10. Einspruch und Beschwerde beim UVS
11. Endlich eine UNABHÄNGIGE Behörde die das ganze nach den gesetzten und nicht nach Beamtenmeinungen prüft........
das sind die 10 beschwerlichen wege bis man vielleicht eventuell in einer gewissen art und weise recht bekommt -
in der zwischenzeit haben sich aber nicht nunr diese eine "Verwaltungsübertretung" gesammelt sonder 5-10 und jede muss diesen Instanzenweg durchlaufen -----
und da wundern sich Kunden wenn eine Sexworkerin mal nicht so ganz bei der Sache ist - da wundern sich behörden wenn man schlechtes über sie sagt??
da wundern sich Kunden das sexworker sich versuchen in diversen Vereinigungen zusammenzutun um etwas zu bewegen.
Sex und Prostituion wird es immer geben - die Rahmenbedingungen dafür müssen entkriminalisiert werden. es muss möglich sein eine Behörde zu instalieren die sich ausschliesslich mit diesem Metier beschäftigt und alle anderen sollten sich dann raushalten , jeder Bezirkskaiser, Stadthauptmann und Uniformierte der nicht zuständig ist für ProsG sollte nicht die Möglichkeit haben Privatkleinkriege zu führen.
einem Vorposter sei noch geantwortet:
wenn ich nicht weiss dass ein rsb kommt und ich bin auf Urlaub und die Frist verfällt gibt es zwar einen weg aber die ermittelnde Behörde will dann Beweise wie Bahn Flugticket und so wieter - nunr wenn sie nicht wollen liegt es in deren ermessen beweise zuzulassen oder abzulehnen und dann ist es eben abgelehnt.
tolle Verwaltung die sich selbst kontrolliert...........