Hostessen ABENTEUER AUF BOOKSUSI

Es ist der 'Ort der Diensleistung'.


Nur 2 Beispiele... 30 sekunden googeln :




Damit sind dann wohl die Damen oder Kunden gemeint die von 'betretungsverbot' und 'war eh nie verboten' schwadronieren.

Danke zuerst für die sehr sachliche und auch mit entsprechenden Links hinterlegten Antworten - auf so einer Basis lässt sich vernünftig diskutieren!
weiters - es geht mir wirklich nicht darum unbedingt Recht zu haben - sondern ich versuche nur den originalen Verordnungstext (frei von Interpretation des WKO oder anderen) genau zu durchleuchten.
Die Regierung hat ja bereits eingestanden das vieles unter Zeitdruck entstanden ist und möglicherweises nicht ausreichend präzise ist und manches einer genaueren Prüfung nicht standhalten würde.
Bisher wurde auch noch kaum eine der neuen Verordnungen ausjudiziert - da hat es schon manche Überraschungen gegeben, wenn es zum Richterspruch gekommen ist.

es geht im wesentlichen nur um zwei Paragraphen
§2 und §9 Punkt 7
wobei gleich einmal zu hinterfragen wäre, wenn es bereits in §2 geregelt ist, warum wurden das noch einmal im §9 formuliert (diese Stelle kam ja erst später sehr kurzfristig in das Gesetz)
im §9 geht es dezidiert um Laufhäuser, Studios usw. und nicht um HHB.

die Hotels waren bis zum Ablauf der Regelung im §7 geregelt

der §2 beginnt mit:
das Betreten des Kundenbereiches von Betriebsstätten

ich kenne jetzt keine Formulierung im Gesetz, wo festgelegt wurde, das ein Privatwohnung oder Haus dann zu einer Betriebsstätte wird, wenn es von einer SW betreten wird.

ist "Ort der Dienstleistung" gleichzusetzen mit "Betriebsstätte" ??????? wo steht das??
das ist jetzt ein wichtiger Punkt!!
wobei es da auch noch eine Ausnahme gibt:
"kann aufgrund der Eigenart der Tätigkeit der Abstand nicht eingehalten werden........"

eher würde da noch §3 ziehen:
dieser formuliert anderes mit "Ort der beruflichen Tätigkeit" - wobei aber im §3 eher die Betriebe, Firmen usw. gemeint sind.

würde man stringent formulieren, hätte man da auch den Begriff Betriebsstätte verwenden müssen.
(wenn man unterstellen würde, das jeder Ort wo man seine Tätigkeit ausübt, dann eine Bestriebsstätte ist)

ich bin mir bei dieser Aussage keinesfalls sicher - aber ich bezweifel, das diese Formulierungen in der 197 Verordnung in einen Gerichtsverfahren bestand haben würden und für eine Verurteilung ausreichen.
 
Danke zuerst für die sehr sachliche und auch mit entsprechenden Links hinterlegten Antworten - auf so einer Basis lässt sich vernünftig diskutieren!
Dank zurück!

ist "Ort der Dienstleistung" gleichzusetzen mit "Betriebsstätte" ??????? wo steht das??

Das ist er natürlich nicht. Das ist m.E. genau der Punkt.
Es ging in den Verordnungen ja auch nicht etwa um die steuerliche Zuständigkeit (Ort der Betriebsstätte).
Sondern um die Art der Tätigkeit und den Abstand zum Kunden.
Es ging um Kontaktbeschränkungen zur Vermeidung von Ansteckung.

Welchen Sinn macht ein Interpretationswettstreit darüber, warum Prostitution von der Verordnung nicht berührt wurde? Wohl den, dass eine Anbieterin die Fortführung Ihrer Tätigkeit rechtlich begründen, sowie Ihre Kunden (und sich selbst) beruhigen will.
Nun bin ich kein studierter, praktizierender Jurist mit entsprechendem Schwerpunkt. Genau so wenig wie eine solche Dienstleisterin.
Wenn also Prost. nie verboten war, wäre es doch ein leichtes gewesen eine entsprechende Bestätigung (aka Freibrief) für Hausbesuche zu holen. Gerade ausgestellte Kontrollkarten waren ja noch 6 Wochen gültig. Oder warum hat sich keine Dame eine Bestätigung geben lassen, dass Sie weiter Escort anbieten darf (gemeinsame bezahlte Spaziergänge ;))
Andere Dienstleistungsbereiche haben es auch geschafft sich zu erkundigen. (besagter Pflegeservice, der mobile Friseur der aller 2 Wochen kam)

Ich bin weder Kläger noch Richter.
Es liegt mir fern Friseurinnen, Masseurinnen, Kosmetikerinnen oder Prostituierte zu verurteilen die Kunden besucht haben. Genau so wenig wie die Kunden.
Für bedenklich halte ich es, wenn Laien (schließt mich ein) einen Freibrief in Gesetzestexte hineininterpretieren und damit Andere(!) in Sicherheit wiegen.
 
..... Oder warum hat sich keine Dame eine Bestätigung geben lassen, dass Sie weiter Escort anbieten darf (gemeinsame bezahlte Spaziergänge ;)) ...
Also - genau diese waren (wenn mich mein Erinnerungsvermögen nicht trügt) mehrere Wochen nicht gestattet. Ok, außer mit Personen im gemeinsamen Haushalt. ;)
Die tatsächlichen oder interpretierten Eingriffe in die Privatsphäre waren nach heutiger, allgemeiner Einschätzung niemals rechtlich gedeckt oder ermöglicht.
Es gab wohl auch nie ein Betretungsverbot des öffentlichen Raums (von den Bundesgärten in Wien abgesehen - aber da waren anderen Motive als Schutz der Bevölkerung maßgeblich).....

Um zum Thema des threads zurückzukehren - booksusi.at hat wohl eindringlich gewarnt aber die Anzeigetätigkeit dürfte nie zum Erliegen gekommen sein. Und am Sonntag war in einer eher unscheinbaren Notiz in der Tagespresse von Kontrollen und Anzeigen infolge drastisch erhöhten Anzeigenaufkommens zu lesen.....

Ab morgen darf wieder offiziell dem Abenteuern gefrönt werden. Die Wüste (ob mit oder ohne Oasen) liegt hinter den Damen und ihren Verehrern....
 
Zuletzt bearbeitet:
Dank zurück!



Das ist er natürlich nicht. Das ist m.E. genau der Punkt.
Es ging in den Verordnungen ja auch nicht etwa um die steuerliche Zuständigkeit (Ort der Betriebsstätte).
Sondern um die Art der Tätigkeit und den Abstand zum Kunden.
Es ging um Kontaktbeschränkungen zur Vermeidung von Ansteckung.

Welchen Sinn macht ein Interpretationswettstreit darüber, warum Prostitution von der Verordnung nicht berührt wurde? Wohl den, dass eine Anbieterin die Fortführung Ihrer Tätigkeit rechtlich begründen, sowie Ihre Kunden (und sich selbst) beruhigen will.
Nun bin ich kein studierter, praktizierender Jurist mit entsprechendem Schwerpunkt. Genau so wenig wie eine solche Dienstleisterin.
Wenn also Prost. nie verboten war, wäre es doch ein leichtes gewesen eine entsprechende Bestätigung (aka Freibrief) für Hausbesuche zu holen. Gerade ausgestellte Kontrollkarten waren ja noch 6 Wochen gültig. Oder warum hat sich keine Dame eine Bestätigung geben lassen, dass Sie weiter Escort anbieten darf (gemeinsame bezahlte Spaziergänge ;))
Andere Dienstleistungsbereiche haben es auch geschafft sich zu erkundigen. (besagter Pflegeservice, der mobile Friseur der aller 2 Wochen kam)

Ich bin weder Kläger noch Richter.
Es liegt mir fern Friseurinnen, Masseurinnen, Kosmetikerinnen oder Prostituierte zu verurteilen die Kunden besucht haben. Genau so wenig wie die Kunden.
Für bedenklich halte ich es, wenn Laien (schließt mich ein) einen Freibrief in Gesetzestexte hineininterpretieren und damit Andere(!) in Sicherheit wiegen.

also ich bin natürlich auch kein Jurist, aber es ist schon fast ein Hobby, alle Anordnungen die von "oben" kommen, genau zu durchleuchten und zu hinterfragen (gerade in Zeiten wie diesen)
Das ist auch nicht so, wie manche meinen, ein sinnloses Streiten, sondern eher ein Beitrag zur Demokratie. Es wäre durchaus sinnvoll, wenn das viel so tun würden.
Es gibt jedoch viele Menschen (wahlberechtigte Bürger) die jede Kritik an unseren "Führeren" als Majestätsbeleidigung einordnen.
Ich will da auch keine Freibriefe verteilen, kann ich auch nicht - aber genauso ein striktes Verbot für HHB auszusprechen, wie es manche im EF tun, würde ich auch nicht machen
Ich finde aber das diese Verordnungen für den Bereich Hausbesuche sehr uneindeutig formuliert sind
(für Bordell, LH und Studios wurde es ja dann im §9 extra geregelt da konkret angesprochen) auch viele andere Berufsgruppen wurden konkret angesprochen und genau formuliert (z.B Gastro, Hotel..)
das genaue Ausformulieren des Themas Hausbesuche von Prostit. wurde vermutlich übersehen - weil es war sicher nicht die Absicht das offen zu lassen.

das WKO hat sich diesbezüglich einfach auf die sichere Seite gelegt - ob das im Sinne der Mitglieder ist??
sie hätten das Thema auch einfach offen lassen können und warten bis es ausjudiziert ist.

Es gibt seit Anfang Juni wieder Escort und seit Hotelöffnung auch HHB von renimierten Anbietern, die auch in BS und Locanto inserieren - ich denke die nützen genau diese Verordnungsschwachstelle aus, sonst wäre das sehr riskant.
anderes als viele behaupten, von wegen Gültigkeit erst an 1.7, gibt es den Deckel wieder seit Anfang/Mitte Juni - das weis ich zuverlässig von einer SW die Escort macht

Wie bereits gesagt - der Verordnungstext ist da nicht wirklich so eindeutig wie es sein sollte!
 
1593511371456.png

auch so ein Beispiel für das Verordnungschaos:
es wurde ein allgemeines Betretungsverbot für öffentlichen Berich ausgesprochen, mit 4 Ausnahmeregelungen - in der Ausnahme 4 wurde das eigentlich Betretungsverbot dann wieder aufgehoben - weil man benötigte keine konkreten Grund um den öffentlichen Raum betreten zu dürfen - es blieb nur übrig das man dann den 1m Abstand einhalten musste!! :lehrer: :kopfklatsch: :hmm:
 
anderes als viele behaupten, von wegen Gültigkeit erst an 1.7, gibt es den Deckel wieder seit Anfang/Mitte Juni - das weis ich zuverlässig von einer SW die Escort macht

Um dieser ewigen Diskussion ein Ende zu bereiten, habe ich gerade mit der Untersuchungsstelle in Wien telefoniert
(Mein Termin ist erst im Juli)

Die Dame sagt am Telefon sagte mir klipp und klar:


AUSNAHMSLOS JEDER STEMPEL DER BEREITS IM JUNI 2020 AUSGESTELLT WURDE HAT SEINE OFFIZIELLE GÜLTIGKEIT ERST AB 1. JULI 2020.

Das wurde auch JEDER FRAU, die sich im Juni dort untersuchen hat lassen, EINDRINGLICHST mitgeteilt!


Ich glaube, dem ist nicht mehr viel hinzuzufügen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hoffe, Dein Appell verhallt nicht umsonst :)



Jetzt ist eh fast schon egal.
Aber wenigstens weiss ich, dass ich nie falsch argumentiert habe.

Der Juni ist vorbei und die, die jetzt 3 Wochen mit ungültigem Stempel gearbeitet haben, sollen mit dem Geld glücklich werden..

Zumindest hatten sie im Vergleich zu vielen anderen wenigstens einen Stempel LOL...
 
Zuletzt bearbeitet:
Langer Rede, kurzer Sinn.
Im § 29 der BAO (BundesAbgabenOrdnung IST eindeutig klar geregelt was eine Betriebsstätte eigentlich ist.
Somit können Hausbesuche stattfinden.

§ 29 BAO
(1) Betriebsstätte im Sinn der Abgabenvorschriften ist jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (§ 31) dient.

(2) Als Betriebsstätten gelten insbesondere

a)

die Stätte, an der sich die Geschäftsleitung befindet;

b)

Zweigniederlassungen, Fabrikationsstätten, Warenlager, Ein- und Verkaufsstellen, Landungsbrücken (Anlegestellen von Schiffahrtsgesellschaften), Geschäftsstellen und sonstige Geschäftseinrichtungen, die dem Unternehmer oder seinem ständigen Vertreter zur Ausübung des Betriebes dienen;

c)

Bauausführungen, deren Dauer sechs Monate überstiegen hat oder voraussichtlich übersteigen wird.
 
Langer Rede, kurzer Sinn.
Im § 29 der BAO (BundesAbgabenOrdnung IST eindeutig klar geregelt was eine Betriebsstätte eigentlich ist.
Somit können Hausbesuche stattfinden.

Es ist zum Haare raufen. Es geht nicht um:

Betriebsstätten (schon gar nicht) im Sinn der Abgabenvorschriften

aber vielleicht fragt der Virus ja nach, wo man Steuern zahlt.

Naja, hat sich in wenigen Stunden eh erledigt.
Hoffentlich endgültig, und nicht bis zum nächsten Lockdown.

...nur wegen der Diskussion waret es :)
 
Ich bin begeistert! Scheint dieses
Im § 29 der BAO (BundesAbgabenOrdnung IST eindeutig klar geregelt was eine Betriebsstätte eigentlich ist.
und Ähnliches einem juristischen Laien - wie mir - deutlich(st) zu zeigen, WAS einen guten GesetzesKundigen ausmacht: die Quer-Verbindungen !!!

In diesem Sinne grüße ich, ein Mathematiker, untertänigst die Damen und Herren aus der juridischen Fakultät.
D.F.
 
Langer Rede, kurzer Sinn.
Im § 29 der BAO (BundesAbgabenOrdnung IST eindeutig klar geregelt was eine Betriebsstätte eigentlich ist.
Somit können Hausbesuche stattfinden.

Es ist zum Verzweifeln.

Wie oft muss das noch geschrieben werden, dass ohne gültigen Stempel alles verboten ist?
Es gibt in Wien keine legale Prostituition ohne gültige Karte.

Ergo sind auch ein Hausbesuche nicht erlaubt.

Vielleicht erlaubt der Mann im Mond ein Treffen auf ebensolchem, aber in Wien ist es bis 1. Juli nicht erlaubt. Ganz egal wo in der Stadt, es ist nicht erlaubt.
 
Um dieser ewigen Diskussion ein Ende zu bereiten,.....

setze ich jetzt noch EINS OBENDRAUF, ob du es wahr haben willst oder nicht.

.... habe ich gerade mit der Untersuchungsstelle in Wien telefoniert
(Mein Termin ist erst im Juli)

Die Dame sagt am Telefon sagte mir klipp und klar:

AUSNAHMSLOS JEDER STEMPEL DER BEREITS IM JUNI 2020 AUSGESTELLT WURDE HAT SEINE OFFIZIELLE GÜLTIGKEIT ERST AB 1. JULI 2020.....

:hahaha::hahaha::hahaha::hahaha::hahaha:

.... Das wurde auch JEDER FRAU, die sich im Juni dort untersuchen hat lassen, EINDRINGLICHST mitgeteilt!....

Mitteilen (mündlich) ist soviel, wie wenn du gegen eine Wand sprichst....

....
Ich glaube, dem ist nicht mehr viel hinzuzufügen.

Doch hab ich:

Hab einige SWinnen bei mir im Eigenheim (Wohnung od. Haus, kannst du dir jetzt aussuchen) zu Besuch gehabt (natürlich mit dem Nachweis des Stempels) und gegen sie ist bis dato, keine einzige Anzeige erstattet bzw. Strafverfügung zugestellt worden.
Auch wurden sie nicht kontrolliert beim Verlassen "meines privaten Eigenheims", das übrigens auch KEINE BETRIEBSSTÄTTE im Sinne des §29 BAO ist.

Also, zu Tode gefürchtet, ist auch schon gestorben.

HAB FERTIG

:winke::winke::winke::winke::winke::winke:
 
Es ist zum Verzweifeln.

Wie oft muss das noch geschrieben werden, dass ohne gültigen Stempel alles verboten ist?
Es gibt in Wien keine legale Prostituition ohne gültige Karte.

Ergo sind auch ein Hausbesuche nicht erlaubt.

Wie i mit die drei Madln im Orient im afrikanischn Zimmer Karten gspielt hab, - mit Abstand natürlich - war das aber schon legal?
 
N
setze ich jetzt noch EINS OBENDRAUF, ob du es wahr haben willst oder nicht.



:hahaha::hahaha::hahaha::hahaha::hahaha:



Mitteilen (mündlich) ist soviel, wie wenn du gegen eine Wand sprichst....



Doch hab ich:

Hab einige SWinnen bei mir im Eigenheim (Wohnung od. Haus, kannst du dir jetzt aussuchen) zu Besuch gehabt (natürlich mit dem Nachweis des Stempels) und gegen sie ist bis dato, keine einzige Anzeige bzw. Strafverfügung zugestellt worden.
Auch wurden sie nicht kontrolliert beim Verlassen "meines privaten Eigenheims", das übrigens auch KEINE BETRIEBSSTÄTTE im Sinne des §29 BAO ist.

Also, zu Tode gefürchtet, ist auch schon gestorben.

HAB FERTIG

:winke::winke::winke::winke::winke::winke:


Glaubst Du, mir ist nicht klar, dass die, die so vehement gegen die aktuelle Gesetzeslage kampfposten, das tun, um ihre illegalen Aktivitäten zu rechtfertigen?

Es kann nicht jede illegal arbeitende Sexarbeiterin gefasst werden.

Aber sei lieber etwas vorsichtiger und nicht so übermütig.

Obwohl Du hier zumindest einmal gelesen hast, dass Prostituition erst ab 1. Juli erlaubt ist (Du hast mein heutiges Post, in dem das steht, zitiert)
hast Du gerade wissentlich zugegeben, illegal gehandelt zu haben und bist auch noch stolz darauf. Ebenso die Dame, die Dich besucht hat und der von der Untersuchungsstelle eindeutig mitgeteilt wurde, dass sie das vor 1. Juli nicht darf.

Wenn das jemand anzeigen würde...
Auch Du hast eine IP-Adresse, über die Du jederzeit sofort ausfindig gemacht werden kannst.

Keine Sorge, ich mache es nicht.

Finde es nur traurig, wie die Leute teilweise hier auf alles scheissen und auch noch mega stolz darauf sind.

Und wenn diese Leute das auch in anderen Bereichen tun, ist es nur eine Frage der Zeit, bis sie irgendwann mal bei etwas erwischt werden. Ein Trost.

Naja... in wenigen Stunden gilt wieder gleiches Recht für alle.
Auch ein Trost.
 
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