Hostessen ABENTEUER AUF BOOKSUSI

Uj, da muss ich ab jetzt aufpassen, was ich ins Inserat schreibe, um mich nicht zu verraten. :verwirrt:

Wer mich dann erfolgreich "enttarnt", bekommt natürlich einen "Schweigebonus'
in Form eines Gratis-Treffens ;)
Nette Milf, mit ein paar Corona Kilos zu viel, in zu enger Corsage.:mrgreen:
Dann haben wir dich:mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet:
um jetzt sehr sachlich zu antworten - das zitieren der Gesetzeslage ist genau das Problem:
es Gibt kein Gesetz in AT das lautet: Prostitution ist verboten

es gibt:
ein Verbot des Betretens von Betriebsstätten zur P - das ist ein großer Unterschied!!! (sinngemäß aus der Verordnung) betrifft nicht HHB
daraus ergibt sich auch der 1. Juli (diese Bestimmung wurde mit 30.6.2020 befristet)

Egal wie oft der Unsinn mit "war nur ein Betretungsverbot", "Prost. war nie verboten" wiederholt wird - er wird nicht richtiger.
Der Gesetzestext ist nur 2 Mausklicks entfernt.

Bundesgesetztlatt:
In §2 wird auf Kundenbereiche abgestellt. Und nicht Betriebsstätten(!)
Auch Dienstleistungen in den Privaträumlichkeiten der Kunden waren ab 16.03 unzulässig.
Was auch durch die Wirtschaftskammern nochmals klargestellt wurde.

Im Gesetzestext werden zwar exemplarisch nur Berufe "wie Friseure, Masseure und Heilpraktiker" erwähnt.
Daraus zu folgern Prostitution sei weiter erlaubt gewesen, ist schon ziemlich ... äh "kreativ"
 
In §2 wird auf Kundenbereiche abgestellt
hm, eine ganz neue Version zum generell bestehenden Prostitutionsverbot.
Wäre aber nicht notwendig gewesen, denn, wie eh schon oftmals erwähnt: da es keine gültigen Grünen Karten gab, war die Prostitution schon mal aus genau diesem Grund verboten.
 
Egal wie oft der Unsinn mit "war nur ein Betretungsverbot", "Prost. war nie verboten" wiederholt wird - er wird nicht richtiger.
Der Gesetzestext ist nur 2 Mausklicks entfernt.

Bundesgesetztlatt:
In §2 wird auf Kundenbereiche abgestellt. Und nicht Betriebsstätten(!)
Auch Dienstleistungen in den Privaträumlichkeiten der Kunden waren ab 16.03 unzulässig.
Was auch durch die Wirtschaftskammern nochmals klargestellt wurde.

Im Gesetzestext werden zwar exemplarisch nur Berufe "wie Friseure, Masseure und Heilpraktiker" erwähnt.
Daraus zu folgern Prostitution sei weiter erlaubt gewesen, ist schon ziemlich ... äh "kreativ"

das ist jetzt nur Wortklauberei!
mein Privathaus oder Wohnung ist aber definitiv kein Kundenbereich auch wenn eine SW kommt.

wenn ich Massagen in meinen Privathaus anbiete würde, wird das dann zu einen Kundenbereich oder Betriebsstätte (mancher machen eben aus der Wohnung einen Betriebsstätte oder Kundenbereich)
- dann wäre es wieder verboten!

Hausbesuch geht aber anders - da gibt es keinen Kundenbereich!

wenn die WKO das angeblich behauptet - Bitte doch um den link oder einen Screenshot wie der angebliche Text dazu genau lautet! - wenn die WKO das behauptet, müssen auch die sich auf ein konkretes Gesetz beziehen.

auch die Exekutive hat eine zeitlang Anzeigen erstattet (Spaziergänger im Wienerwald) und mussten die nach Einspruch zurücknehmen.

von irgendwelchen Behauptungen oder Interpretationen von Pseudoexperten halte ich deswegen gar nix!
 
hm, eine ganz neue Version zum generell bestehenden Prostitutionsverbot.
Wäre aber nicht notwendig gewesen, denn, wie eh schon oftmals erwähnt: da es keine gültigen Grünen Karten gab, war die Prostitution schon mal aus genau diesem Grund verboten.

Bitte den Link oder das wortidente Zitat betreffend "generelles Prostitutionsverbot"

damit ist nicht die Ableitung aus den Gesundheitsuntersuchungen (die es ja seit Juni wieder gibt) gemeint!
 
das ist jetzt nur Wortklauberei!
mein Privathaus oder Wohnung ist aber definitiv kein Kundenbereich auch wenn eine SW kommt.

Es ist der 'Ort der Diensleistung'.

wenn die WKO das angeblich behauptet - Bitte doch um den link oder einen Screenshot wie der angebliche Text dazu genau lautet! - wenn die WKO das behauptet, müssen auch die sich auf ein konkretes Gesetz beziehen.
Nur 2 Beispiele... 30 sekunden googeln :


von irgendwelchen Behauptungen oder Interpretationen von Pseudoexperten halte ich deswegen gar nix!

Damit sind dann wohl die Damen oder Kunden gemeint die von 'betretungsverbot' und 'war eh nie verboten' schwadronieren.
 
ich denke, die diversen Auffassungsunterschiede zur Rechtslage sind mittlerweile eh schon nurmehr sowas wie Streitereien "um des Kaiser's Bart", denn in 2 Tagen ist eh alles vorbei.
 
Um auf das Thread-Thema zurückzukommen:

Mittlerweile inserieren ja wieder sehr viele Damen auf Booksusi. Ein paar Alt-Bekannte sind natürlich dabei, jedoch habe ich den Eindruck, dass auch ziemlich viele neu (zumindest für mich) sind. Bin schon gespannt, wer dann auch schlussendlich in einem Studio landen wird oder ob nur die Gunst der Stunde für Escorts benützt wurde.
 
ich denke, die diversen Auffassungsunterschiede zur Rechtslage sind mittlerweile eh schon nurmehr sowas wie Streitereien "um des Kaiser's Bart", denn in 2 Tagen ist eh alles vorbei.

es wird da nicht gestritten (jedenfalls soweit das mich betrifft) sondern um eine Gesetzesauslegung diskutiert!
das ist ja unter anderen auch der Sinn von Foren (und speziell dieses Threads)

es gibt betreffend Diskutieren auch wenige Ausnahmen, die es tatsächlich aufs Streiten anlegen - aber das gibt es halt überall im Leben
 
es wird da nicht gestritten (jedenfalls soweit das mich betrifft) sondern um eine Gesetzesauslegung diskutiert!
das ist ja unter anderen auch der Sinn von Foren (und speziell dieses Threads)

Es gibt und gab es da keine "Auslegungsmöglichkeiten".
So wenig wie es Auslegungssache ist, ob die Erde eine Kugel oder eine Scheibe ist.

Die Verordnung regelte körpernahe Dienstleistungen. Sich darauf zu berufen das nicht explilizit nochmals ein "Prositutionsverbot" ausgesprochen wurde funktioniert nicht. Wenn Prostitution nicht körpernah ist - was dann. Anders wäre es, wenn es im Text hieße "vom Verbot ausgenommen sind Prostitutionsdienstleistungen wie Hausbesuche und Escort".
Ich revidiere meine Ansicht gern, wenn irgend jemand so eine Passage belegen kann.
Oder den Fall einer "ertappten" Prostituierten die erfolgreich mit der Argumentation "Betretungsverbot", etc. eine Strafe abwenden konnte.

Wir haben im Haushalt eine ältere Person, die auf häusliche Pflege angewiesen ist. Das stellte uns durchaus vor Herausforderungen. Wir haben uns also entsprechend kundig gemacht. Diese Dienstleistungen durften nicht ausgeübt werden. Der Pflegeservice durfte nicht kommen und im Haushalt Pflegedienstleistungen ausüben!
Ich habe in dieser Zeit selbst einen 90 jährigen geduscht und gewaschen.

Pflegekräfte durften also Hilfsbedürftige nicht besuchen. Prostituierte aber Ihre Kunden?
Mir geht deshalb immer etwas die Hutschnur hoch bei dem Thema.
 
Toll finde ich diese Auseinandersetzung - Betrachtung unter vielen Aspekten - eines juristischen (und reizvollen) Themas: für einen aufmerksamen Laien wirklich lehrreich [wenn auch nicht hilfreich - wie so vieles `Juristisches`] - Dank an diese Fachleute!!

Dass dies teils streitbaren Charakter annahm, kann wohl nicht geleugnet werden - und geht mich nichts an. Und ich hätte/habe auch durchaus Verständnis dafür :)

Aber nicht das geringste Verständnis habe ich - und hoffentlich nicht nur ich! - wenn ein ungezogener, manierenloser "verbaler Lümmel" eine sachliche Auseinandersetzung zum Anlass nimmt, einen Menschen - sowie einen ganzen Berufsstand - diskriminieren zu wollen.
Dies ist schändlich, und eines wenigstens minimal kultivierten Menschen nicht würdig!
 
So wie bei dir, du bist ja als reicher Banker dort auch Stammgast :mrgreen:

Fehlenden Humor kann man dir ja nicht vorwerfen: Das einzige Billigst-AO-Studio in welches ich regelmäßig gehe und du auch hingehst, ist die LovePlace-Kette, aber auch nur, weil bei Hotelbesuchen die Mädels aus dieser Kette sehr gut waren, vor allem eine, welche dann auch der Grund war überhaupt in deren Studios zu gehen. In deinen anderen Studios würde man mich nie im Leben als Stammgast antreffen und schon gar nicht fahre ich wegen 10 Euro weniger zahlen durch die halbe Stadt, wenn du weißt auf was ich anspiele ;)
 
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