Abgestempelte Liebhaberei - wann beginnt das Geschäftsjahr und ähnliches mehr

ich finde firmen (egal welche form) ganz super toll die gmx oder hotmail mailadressen haben...
die kann man so richtig schön ernst nehmen und schafft sofort mal eine gute vertrauensbasis. :D
 
ich finde firmen (egal welche form) ganz super toll die gmx oder hotmail mailadressen haben...
die kann man so richtig schön ernst nehmen und schafft sofort mal eine gute vertrauensbasis. :D
Kommt drauf an, würde ich sagen.
Schickst den Installateur beim nächsten mal weg, wenn er ne Freemail Adresse am Auto hat?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

Vielleicht kann/will/mag jemand Infos tipps und Tricks zur (einzel) Unternehmensgründung geben?

ich würde Dir dringend empfehlen, Dich umfänglich bei der WKÖ zu informieren!

Anwalt und Steuerberater wären auch noch interessant.

Ohne ausreichende Information - und die ist bei Beibehaltung Deiner Privatsphäre hier kaum möglich - sind Hinweise oftmals zwingend falsch.

In der Folge einige Beispiele:


Da man elektronische Rechnungen im Gegensatz zu Papier aber leicht ändern kann, berechtigen nur mit qualifizierter digitaler Signatur unterschriebene Rechnungen zum Vorsteuerabzug.

Kommt drauf an. Wenn Du nach Vereinnahmten verustest braucht es keine Sig für den Vorsteuerabzug.


Stimmt. Da war ich zu ungenau. Was ich meinte war, die elektronisch signierte Rechnung muss digital aufbewahrt werden über diesen Zeitraum, da die Signatur gedrückt ihre Gültigkeit verliert.

Nein. Sie verliert die Prüfbarkeit. Wobei das mE. auch wieder wurscht wäre. Der Empfänger der Rechnung muss sie digital aufbewahren zwecks Beweis.

Eine Digitale Signatur ist eine asynchron verschlüsselte Prüfsumme. Ohne digitales Original kein Prüfsummenvergleich.


Du kannst dein Unternehmen im Firmenbuch eintragen lassen. Das kostet unter 100€ + 1. Notar für eine Beglaubigung deiner Unterschrift. Dann kannst du dein Unternehmen nennen wie du willst und musst auch nicht überall deinen Namen drauf schreiben.

Das Problem ist dann nach wie vor, dass der Firmenname eventuell das Markenrecht anderer verletzt. Es macht daher Sinn, immer den eigenen Namen zu nutzen.



Bei der WKÖ kennen die sich umfänglich aus. Was die Burschen hier schreiben ist nicht falsch, in bestimmten Fällen, aber eben nicht allegemein gültig.

LG Tom
 
Hi,



ich würde Dir dringend empfehlen, Dich umfänglich bei der WKÖ zu informieren!

Anwalt und Steuerberater wären auch noch interessant.

Ohne ausreichende Information - und die ist bei Beibehaltung Deiner Privatsphäre hier kaum möglich - sind Hinweise oftmals zwingend falsch.

In der Folge einige Beispiele:




Kommt drauf an. Wenn Du nach Vereinnahmten verustest braucht es keine Sig für den Vorsteuerabzug.




Nein. Sie verliert die Prüfbarkeit. Wobei das mE. auch wieder wurscht wäre. Der Empfänger der Rechnung muss sie digital aufbewahren zwecks Beweis.

Eine Digitale Signatur ist eine asynchron verschlüsselte Prüfsumme. Ohne digitales Original kein Prüfsummenvergleich.




Das Problem ist dann nach wie vor, dass der Firmenname eventuell das Markenrecht anderer verletzt. Es macht daher Sinn, immer den eigenen Namen zu nutzen.



Bei der WKÖ kennen die sich umfänglich aus. Was die Burschen hier schreiben ist nicht falsch, in bestimmten Fällen, aber eben nicht allegemein gültig.

LG Tom
Bester Tipp bis jetzt. Vorinformieren schön und gut. Aber in jedem Fall mit konkreten Fragen zur WKO.
 
Hi,



ich würde Dir dringend empfehlen, Dich umfänglich bei der WKÖ zu informieren!

Anwalt und Steuerberater wären auch noch interessant.

Ohne ausreichende Information - und die ist bei Beibehaltung Deiner Privatsphäre hier kaum möglich - sind Hinweise oftmals zwingend falsch.

In der Folge einige Beispiele:




Kommt drauf an. Wenn Du nach Vereinnahmten verustest braucht es keine Sig für den Vorsteuerabzug.




Nein. Sie verliert die Prüfbarkeit. Wobei das mE. auch wieder wurscht wäre. Der Empfänger der Rechnung muss sie digital aufbewahren zwecks Beweis.

Eine Digitale Signatur ist eine asynchron verschlüsselte Prüfsumme. Ohne digitales Original kein Prüfsummenvergleich.




Das Problem ist dann nach wie vor, dass der Firmenname eventuell das Markenrecht anderer verletzt. Es macht daher Sinn, immer den eigenen Namen zu nutzen.



Bei der WKÖ kennen die sich umfänglich aus. Was die Burschen hier schreiben ist nicht falsch, in bestimmten Fällen, aber eben nicht allegemein gültig.

LG Tom

danke TOM, beim genaueren lesen meine worte, bevor jemand einen GWS löst, bitte infos bei WKO, RIZ, event. AMS,SVA und Steuerberater einholen !!!
wegen der CI und CD (einheitl. Design von Webauftritt, Visistenkarten und sämtliche Dokumnte die an den Kunden gehen),Von Anbgebote, Auftragsbestätigung, Lieferschein und RG sollte das alles stimmig sein, bitte eigene Domain und E-Mail adresse verwenden, es gibt nix schlimmeres als möchtegern gmail,yahoo und gmx adressen !!
 
nachtrag: @Mitglied #468636

agb's wirst noch brauchen, achtung konsumentenschutzgesetz zieht vorher!!
gerichststand, nimm dir dein nächstes gericht, falls nicht zählt der gerichtsstand vom käufer!!
solltest du geschäfte mit iso zertifizierten unternehmen machen, sagen die dir eh wie sie die RG aktzeptieren(nix hingerotze Rg ausm word)
elektronische übermittlung der RG's: falls per e-mail, musst du bei jeder RG deine Agps extra mitschicken, nix kleingedruckt auf der rückseite)
lass dich im bereich gewährleitung ordentlich schulen, die musst du als händler geben !!
event. überlege dir bereits zahlungsbedingungen:)
 
dann entscheide dich mal für die Kleinunternehmer Regelung !
Achtung Bedenke die Einstufung bei der SVA, ruf dort mal an !

bist du derzeit noch wo angestellt ?
Jepp, moechte ich auch nicht aendern. Ev zukuenftig etwas reduzieren aber grundsaetzlich moechte ich dieses Basis-Standbein nicht aufgeben. Einerseits sind damit meine Lebenskosten grundlegend abgedeckt, andererseits bin - und bleibe ich - auf diese Art vernetzt und am aktuellen Stand.

Es waere ein leichtes - und deutlich einfacher fuer mich - die Stunden im Angestelltenverhaeltnis aufzustocken.

Aber der bequemste Weg ist nicht immer der befriedigendste
 
nachtrag: @Mitglied #468636

agb's wirst noch brauchen, achtung konsumentenschutzgesetz zieht vorher!!
gerichststand, nimm dir dein nächstes gericht, falls nicht zählt der gerichtsstand vom käufer!!
solltest du geschäfte mit iso zertifizierten unternehmen machen, sagen die dir eh wie sie die RG aktzeptieren(nix hingerotze Rg ausm word)
elektronische übermittlung der RG's: falls per e-mail, musst du bei jeder RG deine Agps extra mitschicken, nix kleingedruckt auf der rückseite)
lass dich im bereich gewährleitung ordentlich schulen, die musst du als händler geben !!
event. überlege dir bereits zahlungsbedingungen:)
Es ginge um eine freiberufliche Dienstleistung die nur persoenlich erbracht werden kann und spezielle gesetzliche Regelungen hat.

Deshalb bin ich am
ueberlegen, nebstbei im Herbst die Chance zu nutzen, eine Fortbildung zum Gerichtssachverstaendigen zu machen, nicht mal unbedingt weil ich ernsthaft mit grossartigem Verdienst über die Sachverstaendigentaetigkeit rechne sondern mich selber damit auf der sicheren Seite fuehle.

Allerdings natuerlich eine Zeit und Kostenfrage.... Dafuer das ich vorlaeufig fuer ein paar Jahre die Einkommensuntergrenze der SVA nicht ueberschreiten moechte, stellt sich die Frage der Relation des Aufwands.

Ich moechte wirklich sehr kleine Broetchen backen, in erster Linie mir Aus und Weiterbildungen damit finanzieren (neben meinem ja weiterbestehenden Angestelltenverhaeltnis)
 
Was ist denn mit dir los?

Extra für dich, lies halt selber nach (oder frag deinen Steuerberater):
Einzelunternehmen (siehe Firma)

Kurzfassung: Im Firmenbuch steht dann der Eigentümer mit Namen drin und du MUSST nicht überall mehr deinen Namen drauf schreiben.

Was willst du groß abschreiben, wenn du noch nicht mal zu 100% starten willst am Anfang. Vor allem als Einzelunternehmer. Da wirst du kein Büro mieten, kein Lager haben, keine Angestellten haben. Ich behaupte, ja, alles was im ersten Jahr anfällt, kann man selbst hinterfragen und im Internet herausfinden. Ich weiß nicht welcher Umsatz zu erwarten ist. Aber 700€ im ersten Jahr ist viel (für mich zumindest).

Und ja, ich kann Google dazu verwenden. Warum auch nicht. Ich musste mir das vor Jahren selbst alles suchen. Heute kann ich alles in wenigen Sekunden wiederfinden. Wenn sich @Mitglied #468636 dadurch Aufwand - spart, sind mir das ein paar Sekunden schon Wert.
Danke, das ist mir sehr viel Wert!

Ich werde vermutlich nie ein Büro mieten und möchte explizit nur meine freiberufliche Tätigkeit in dem Bereich machen. Ich will ja deswegen (Teil) - Freiberuflich tätig sein, weil ich eben schwer mit der Doofheit anderer zurecht komme.

Jung scheint recht zu haben, bis zu meinem 40 Lebensjahr lernte ich nur - heute kann ich wie Rumpelstilzchen im Dreieck hupfen, wenn ich mich schon wieder über jemanden ärgere, der nicht weiter als bis zu seiner Nasenspitze dachte - und so manches, was ich sehe, was Angestellte entweder aus mangelnder Intelligenz oder aus mangelndem Interesse heraus machen, weckt die Sadistin in mir und die Lust, denen mal ihre eigene Handlungsweise angedeihen zu lassen.....:shifty::vamp:

Für die Buchführung reicht die einfache, das sollte ich gerade noch hinbekommen. So wie es im Moment aussieht, werde ich im ersten Jahr einen Riesenverlust schreiben, weil ich Geld, dass ich noch nicht mal verdient habe, in den Sand setze damit mir Leute nicht sagen, was es braucht, damit ich selbständig Geld verdienen kann....:bucktooth:
 
Bei der WKÖ kennen die sich umfänglich aus. Was die Burschen hier schreiben ist nicht falsch, in bestimmten Fällen, aber eben nicht allegemein gültig.

LG Tom

Die WKO Oberösterreich hat mich bereits am Telefon abgewimmelt, weil ich nicht in deren Zuständigkeitsbereich falle und auch auf die Frage, wo ich mich sonst hinwenden kann mir klar vermittelt, dass das nicht deren Problem ist.

In anderen Bundesländern dürfte das nicht so streng gehandhabt werden - ich habe aber nur geringe Lust, mir dort dann sagen zu lassen, dass die WKO oberöstereich für mich zuständig wäre.
 
Sozialversicherung.

Lass dich nicht kirre machen. Die Bürokratie lernst mit der Zeit. Viel wichtiger ist ein tragfähiges Konzept, betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse, unbedingter Wille zum Erfolg und profunde Erfahrung in deinem Geschäftsfeld.
Ich habe einen Willen zum Nicht-Erfolg. In den letzten 12 Monaten wurde ich schon mehrmals gefragt, ob ich denn schon soweit bin, dass ich Kunden annehme. Aufgrund eines Todesfalles in meiner näheren Familie und meinem Unfall schob ich es mehrmals auf.

Ich habe mir fest vorgenommen, zu Beginn nicht mehr als eine Handvoll Kunden anzunehmen und diese in einem kostenlosen Erstgespräch vorzuselektieren.

Und das ich nur mit Kunden zusammenarbeite, die mit anderen Profis zusammenarbeiten mit denen ich auch gut kann.

Und ich unbedingt ein paar "Konkurrentinnen" brauche, die mit mir starten, damit wir uns gegenseitig vertreten können.

Meine Honorarvorstellung macht ca die Hälfte dessen aus, was mir empfohlen wurde, was ich veranschlagen soll.


Aber: Ich arbeite lieber 2-3 h mit einem Kunden, wo ich mit Freude und Elan weggehe als 1 h mit einem Ungustl und nach einem halben Jahr hau ich auf das Projekt Selbständigkeit den Hut drauf.
 
Für Freiberufler ist die WKO nicht zuständig und auch nicht hilfreich.

Im übrigen ist freiberufliche Tätigkeit eine leichte Übung im Vergleich zu anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten.

Da stimme ich dir - soweit ich das überhaupt einschätzen kann - unumwunden zu :)

Aber gerade weil ich das als unkompliziert angesehen hätte, verunsichern mich diverse Rat-Schläge
 
Eine freiberufliche Tätigkeit ist relativ einfach: (Vorerst) keine Ust., Steuernummer lösen, Meldung bei der SVA bzw. kommt die eh von selber und los gehts.

Und trotzdem: Mit halben Herzen wird das nix.
 
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