Hi,
ich würde Dir dringend empfehlen, Dich umfänglich bei der WKÖ zu informieren!
Anwalt und Steuerberater wären auch noch interessant.
Ohne ausreichende Information - und die ist bei Beibehaltung Deiner Privatsphäre hier kaum möglich - sind Hinweise oftmals zwingend falsch.
In der Folge einige Beispiele:
Kommt drauf an. Wenn Du nach Vereinnahmten verustest braucht es keine Sig für den Vorsteuerabzug.
Nein. Sie verliert die Prüfbarkeit. Wobei das mE. auch wieder wurscht wäre. Der Empfänger der Rechnung muss sie digital aufbewahren zwecks Beweis.
Eine Digitale Signatur ist eine
asynchron verschlüsselte Prüfsumme. Ohne digitales Original kein Prüfsummenvergleich.
Das Problem ist dann nach wie vor, dass der Firmenname eventuell das Markenrecht anderer verletzt. Es macht daher Sinn, immer den eigenen Namen zu nutzen.
Bei der WKÖ kennen die sich umfänglich aus. Was die Burschen hier schreiben ist nicht falsch, in bestimmten Fällen, aber eben nicht allegemein gültig.
LG Tom