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Man benötigt ja nicht unbedingt Verordnungen et al. .... ein bisserl Vernunft und Vorsorge genügten an sich. ;-)Naja, lass ich nur mit Vorsicht so stehen.
Ich weiß, wir hatten eine ausführliche Diskussion darüber ... aber ich weise weiterhin auf Par 9(2) der BundesVO (edit: und die Zusatzregeln in der Wiener VO in ihrer geltenden Fassung nach LGBl 50/2021) hin. Ich wuerde in Benatwortung der Frage des Dynamo (expliziter Disclaimer!!!) auf die Lage der (auswaertigen) Betriebsstaette abstellen.
Ob die Regeln auf HHB an sich selbstaendiger Escorts anwendbar ist oder nicht (und - in beiden Fällen - mit welcher Begründung) weiß ich einfach nicht.
Aber für alle, die eine Anleitung brauchen - man kann sich ganz gut an den Körpernahen Dienstleistungen orientieren - "geimpft" allein, wäre mir als Nachweis zu wenig. Zumindest ich gehe auch einmal wöchentlich zum PCR-Test.