Änderungen im Paysex-Business nach Corona

Naja, lass ich nur mit Vorsicht so stehen.
Ich weiß, wir hatten eine ausführliche Diskussion darüber ... aber ich weise weiterhin auf Par 9(2) der BundesVO (edit: und die Zusatzregeln in der Wiener VO in ihrer geltenden Fassung nach LGBl 50/2021) hin. Ich wuerde in Benatwortung der Frage des Dynamo (expliziter Disclaimer!!!) auf die Lage der (auswaertigen) Betriebsstaette abstellen.
Ob die Regeln auf HHB an sich selbstaendiger Escorts anwendbar ist oder nicht (und - in beiden Fällen - mit welcher Begründung) weiß ich einfach nicht.
Man benötigt ja nicht unbedingt Verordnungen et al. .... ein bisserl Vernunft und Vorsorge genügten an sich. ;-)

Aber für alle, die eine Anleitung brauchen - man kann sich ganz gut an den Körpernahen Dienstleistungen orientieren - "geimpft" allein, wäre mir als Nachweis zu wenig. Zumindest ich gehe auch einmal wöchentlich zum PCR-Test.
 
"geimpft" allein, wäre mir als Nachweis zu wenig. Zumindest ich gehe auch einmal wöchentlich zum PCR-Test.

Ein mehrere Tage alter PCR Test sagt auch nicht viel aus. Praktikabel im SW-Bereich wäre es, wenn SW und Freier beide geimpft sind und sie zunächst 15 Minuten Zeit für einen "Wohnzimmertest" investieren. Mehr als 95% der Infizierten werden dadurch identifiziert - wodurch die SW sich und ihre anderen Freier vor Ansteckung schützen kann. Natürlich müsste sie auch für den Zeitaufwand entschädigt werden, wenn es den infizierten Freier letztlich wegschicken muss.
 
Auch wenn es vielleicht schon Allgemeingut ist: Laut Auskunft der Meldestelle Deutschmeisterplatz gilt seit gestern in Sexstudios, Laufhäusern etc. die 2G-Regel für Kunden und die 3G-Regel für SW am Arbeitsplatz.
Viele SW sind mit Johnson & Johnson-Vakzin geimpft, die Gültigkeit dieser Impfung für den "Grünen Pass" erstreckt sich nur mehr bis 2. Jänner 2022, weshalb schon vorher eine Auffrischungsimpfung erfolgen sollte, um nicht wieder ständig testen zu müssen.
 
ich gehe davon aus, dass die bewußten Personen einverstanden sind

über die Telefonistin dieses Betriebes kann ich nichts sagen, da mir deren Nummer noch nicht über die Telefontastatur gekommen ist
 
Ich persönlich bin geimpft und trotzdem angehalten, wöchentlich einen PCR Test zu machen. Ich für meinen Teil kann also sagen, daß ich für die körpernahe Dienstleistung so gut präpariert wie möglich erscheine. Die restlichen G's (gwaschen, gschneutzt, gampelt und gurgelt) erfülle ich auch.
Ob die Dame jetzt geimpft oder getestet ist, ist für mich kein Auswahlkriterium. (Im Idealfall natürlich beides)
Ein Restrisiko schwingt bei einem über Aerosole übertragbaren Virus immer mit. Alles andere ist eine Illusion.
Natürlich, man könnte jetzt wieder mit FFP2 und nur doggy... aber DANN kann ich es gleich lassen.


Wenn es noch ein paar Tage so weitergeht, brauchen wir hier nicht mehr über 2G zu diskutieren... weil dann gibt's wenn's blöd hergeht wieder einen Lockdown in irgendeiner Form. Zumindest in zwei Bundesländern.
 
Geht rechtlich faktisch nicht, Datenschutz bzw. Betreiberhaftung für die Richtigkeit der Angabe.
Da hülle ich mich mangels Detailkenntnissen in Schweigen.

Ich habe nur die Meldung auf heute.at gelesen und daraufhin auf der HP verifiziert und da einige Wünsche in Richtung geimpfter SW geäüßert haben hier vermerkt.
 
Man benötigt ja nicht unbedingt Verordnungen et al. .... ein bisserl Vernunft und Vorsorge genügten an sich. ;-)

Aber für alle, die eine Anleitung brauchen - man kann sich ganz gut an den Körpernahen Dienstleistungen orientieren - "geimpft" allein, wäre mir als Nachweis zu wenig. Zumindest ich gehe auch einmal wöchentlich zum PCR-Test.

Der Lockdown für Ungeimpfte gilt für alle Personen, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen noch nachweisen können, in den letzten 180 Tagen eine CoV-Infektion überwunden zu haben. Erstgeimpfte können sich mit einem PCR-Test freitesten.
 
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