Anerkennung von Eheschließung / Scheidung

B

Gast

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Wenn man im Ausland heiratet, wird die Ehe in Oesterreich anerkannt. Wie ist es mit der Scheidung, kann ich mich dann in Oesterreich scheiden lassen oder muss ich es im Heiratsland tun?
 
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Wie ist es mit der Scheidung, kann ich mich dann in Oesterreich scheiden lassen oder muss ich es im Heiratsland tun?

Viel Spaß im internationalen Zivilverfahrensrecht! Zur Antwort für A siehe insbesondere §§ 18 und 20 IPR-G, BGBl 304/1978.

Eine gem IPR-G zulässige Scheidung im Ausland wird allerdings nicht unbedingt in Österreich anerkannt: So widerspricht die in Pakistan gültige einseitige Verstoßung der Ehefrau nach islamischem Recht (talaq) dem österreichischen ordre public (OGH, 6Ob198/06x vom 31082006).

Hier ist noch ein Literaturhinweis für D:
Peter Gröschl: Internationale Zuständigkeit im europäischen Eheverfahrensrecht. Konstanz 2007.
 
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wenn die ehe in österreich anerkannt wird, kannst auch in österreich geschieden werden....
 
Wenn man im Ausland heiratet, wird die Ehe in Oesterreich anerkannt. Wie ist es mit der Scheidung, kann ich mich dann in Oesterreich scheiden lassen oder muss ich es im Heiratsland tun?
Ist es bei dir so weit?
 
wenn die ehe in österreich anerkannt wird, kannst auch in österreich geschieden werden....

So ist es :daumen: aberrrrr , ich "glaube" - die Scheidung ist dann nach dem Gesetz und Recht des Landes wo geheiratet wurde ..... (hab ich mal so gehört)
 
die Scheidung ist dann nach dem Gesetz und Recht des Landes wo geheiratet wurde

Beim anwendbaren Recht kommt es u.a. darauf an, in welchem Land die beiden zuletzt gemeinsam gelebt haben bzw. wo jeder jetzt lebt; zum Beispiel: Eheleben in D, ein Partner bleibt in D, der andere zieht nach A und begehrt die Scheidung. Das Gericht in A wendet deutsches Recht an (OGH 5Ob536/85.) Wenn allerdings nach IPR-G das ausländische Recht anwendbar wäre, es aber keine Scheidung unter zumutbaren Umständen kennt, dann ist das österreichische Recht anzuwenden. Interessant ist auch OGH, 4Ob20/09h/2009 für eine A+D Scheidung in A: Für unterschiedliche Zeiträume bestehen Unterhaltsansprüche einmal nach deutschem Recht, dann wieder nach österreichischem Recht.
 
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Am besten in Saudiarabien heiraten. Da genügt ein dreimaliges "ich verstosse dich" und die Alte ist wieder Geschichte

Nicht, beim Zusammenleben in Österreich, oder wenn die Frau Aufenthalt in Österreich hat ... siehe Zitat in Post #2 zum talaq.
 
geh bitte bursche. willst jetzt echt jemand heiraten?.. ich mein... wer ist sie denn..und liebst du sie? und willst dein goggl-dahsein nicht behalten? wer wird denn im stuwerthread berichten ,dass keine dame dort ist, wenn du nicht täglich hingehst? :mrgreen:
 
Wennst kein entsprechendes Einkommen vorweisen kannst, kannst es heiraten gleich wieder vergessen ...

Neues erforderliches Mindesteinkommen 2010

Auch 2010 wurde das vorzuweisende monatliche Mindesteinkommen für den Erhalt des Aufenthaltstitels von EhegattInnen von ÖsterreicherInnen erhöht. Dieses richtet sich nach den Ausgleichszulagenrichtsätzen für PensionistInnen und lautet für 2010 wie folgt:

1175,45 € – Ehepaar
82, 16 € - pro im gemeinsamen Haushalt lebenden Kind
Zuzüglich der Wohnungsmiete – von welcher wiederum eine freie Station von 250,50 € abgezogen werden kann. Bitte beachten sie, dass Kreditraten und eventuelle Alimentzahlungen ihr monatliches Einkommen entsprechend schmälern.

http://eheohnegrenzen.sosmitmensch.at/stories/2500/
 
geh bitte bursche. willst jetzt echt jemand heiraten?.. ich mein... wer ist sie denn..und liebst du sie? und willst dein goggl-dahsein nicht behalten? wer wird denn im stuwerthread berichten ,dass keine dame dort ist, wenn du nicht täglich hingehst? :mrgreen:

Des Eine schließt doch das Andere nicht aus, oder? :undweg:
 
Des Eine schließt doch das Andere nicht aus, oder? :undweg:
Kann aber eine teure Angelegenheit werden, wenn die Ehefrau dahinterkommt, dass der Mann ins Puff geht. Soweit ich weiss - vielleicht kann mich ein Jurist aufklären - ist schon ein einziger Seitensprung ein Scheidungsgrund.
 
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Wie kann man es einer Frau aus Südeuropa (näher gehe ich nicht drauf ein) begreiflich machen, dass man schon Interesse hat, aber es nicht in Frage kommt, dass ich nach nur wenigen Dates eine Entscheidung treffen will??
Liebe Frauen, wie sollte man da vorgehen, ohne aber sie zu vergraulen? Ich hab ihr dreimal gesagt, dass ich mich nicht sofort entscheiden will, dass ich Zeit brauche, aber die fragt mich jeden Tag dasselbe, ob ich es seriös meine.
 
Sag Bursche, stehst grad auf der Leitung ... ??? die Beste will 'nen legalen Aufenthalt über dich, sonst nix!
 
Sag Bursche, stehst grad auf der Leitung ... ??? die Beste will 'nen legalen Aufenthalt über dich, sonst nix!
Das ist ja das Problem. Bei den Frauen dort weiß man nicht wie viel Prozent ich der Grund und wie viel Prozent Österreich der Grund für das Wollen ist.
 
Das ist ja das Problem. Bei den Frauen dort weiß man nicht wie viel Prozent ich der Grund und wie viel Prozent Österreich der Grund für das Wollen ist.

Da gibts einen einfachen Test, sag ihr dass du nie heiratest.
 
Da gibts einen einfachen Test, sag ihr dass du nie heiratest.

Das geht ja nicht. Schließlich habe ich sie gedatet, weil ich eben auf Suche bin. War kein "Disko-Aufreißer", sondern ein Date durch eine Freundin eingefedelt.
 
Mit dem Hinweis, dass ich keine Freundin für zwischendurch suche, sondern eben eine Frau, die es seriöser meinen könnte, wenn es klappen sollte.
 
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