Neues erforderliches Mindesteinkommen 2010
Auch 2010 wurde das vorzuweisende monatliche Mindesteinkommen für den Erhalt des Aufenthaltstitels von EhegattInnen von ÖsterreicherInnen erhöht. Dieses richtet sich nach den Ausgleichszulagenrichtsätzen für PensionistInnen und lautet für 2010 wie folgt:
1175,45 € – Ehepaar
82, 16 € - pro im gemeinsamen Haushalt lebenden Kind
Zuzüglich der Wohnungsmiete – von welcher wiederum eine freie Station von 250,50 € abgezogen werden kann. Bitte beachten sie, dass Kreditraten und eventuelle Alimentzahlungen ihr monatliches Einkommen entsprechend schmälern.
http://eheohnegrenzen.sosmitmensch.at/stories/2500/