Bei öffentlicher Nacktheit gefilmt

Die Lobau ist ja bekannt, dass es dort nicht immer züchtig ist. Besonders dort sollen sich auch nachts Sittenwächter aufhalten die sexuelle Handlungen ahnden und einen Strafbescheid ausstellen. Wenn das stimmen sollte, dann ist das meiner Meinung nach zu hinterfragen. Ich lasse mir einreden, wenn unter Tags eingeschritten wird. Aber nachts, wenn sich dort sowieso nur gleichgesinnte aufhalten und oft nur das Eine wollen.
 
Die Lobau ist ja bekannt, dass es dort nicht immer züchtig ist. Besonders dort sollen sich auch nachts Sittenwächter aufhalten die sexuelle Handlungen ahnden und einen Strafbescheid ausstellen. Wenn das stimmen sollte, dann ist das meiner Meinung nach zu hinterfragen. Ich lasse mir einreden, wenn unter Tags eingeschritten wird. Aber nachts, wenn sich dort sowieso nur gleichgesinnte aufhalten und oft nur das Eine wollen.
Das Selbe gilt in Salzburg für das Waldbad in Anif. :up::schulterzuck:
 
Die Lobau ist ja bekannt, dass es dort nicht immer züchtig ist. Besonders dort sollen sich auch nachts Sittenwächter aufhalten die sexuelle Handlungen ahnden und einen Strafbescheid ausstellen. Wenn das stimmen sollte, dann ist das meiner Meinung nach zu hinterfragen. Ich lasse mir einreden, wenn unter Tags eingeschritten wird. Aber nachts, wenn sich dort sowieso nur gleichgesinnte aufhalten und oft nur das Eine wollen.
Dann sei mal froh wenn du nur einen Strafzettel bekommst, und nicht der Scharia anheim fällst 😎🤣
 
...
Für mich und vor allem die Frauen, die ich kenne, ein wichtiger Grund, besonders drauf zu achten, nicht beim Sex gesehen zu werden.

Allein wenn ein Radler oder Jogger vorbei kommt und kurz her schaut, bist schon von der GoPro gefilmt.

Machen kannst Du dagegen nichts, ist ja vollkommen legal, veröffentlichen darf der es halt nicht.

Wie geht man also damit um? Als Betroffener?
Einige der spechtelnden Radfahrer die häufig im Kreis fahren wie ehedies die Freier sind nebst mangelnder Infrastruktur auch der Grund, warum z.B. die einschlägigen Locations in der Lobau nicht unbedingt unsere Präferenz sind ...

Wenn ich unerwünschte Aufnahmen (auch bei privaten Veranstaltungen) bemerkt habe, gab es ein kleines Gespräch ... übrigens auch bei geschlossenen Benutzergruppen ... samt Aufforderung zum Entfernen...

Wenn etwas irgendwo publiziert werden würde und ich davon Kenntnis erlange, würde ich den Fall Anzeigen und die Aufnahmen entfernen lassen.

LG Bär
 
Die Lobau ist ja bekannt, dass es dort nicht immer züchtig ist. Besonders dort sollen sich auch nachts Sittenwächter aufhalten die sexuelle Handlungen ahnden und einen Strafbescheid ausstellen. Wenn das stimmen sollte, dann ist das meiner Meinung nach zu hinterfragen. Ich lasse mir einreden, wenn unter Tags eingeschritten wird. Aber nachts, wenn sich dort sowieso nur gleichgesinnte aufhalten und oft nur das Eine wollen.
Well, wir haben uns mit einem uns bekannten Pärchen unterhalten (aus Club), wo der männliche Teil angemerkt hat, dass man sich dort mittlerweile schon besser bewaffnen sollte ... die Beiden sind auch nicht zart beseitet das sind Outdoor, HÜ, Schlammschieben angesagt ....

Da vergehen einem dann Outdoor Ambitionen ...

LG Bär
 
wir schreiben das Jahr 2024 wo jede Aufnahme auch im Internet landen kann, da muss sich jeder Mensch bewusst sein, dass die Taten auch veröffentlicht werden können. Immer und jederzeit.
Das muss man verinnerlichen und die Taten anpassen, so man sie öffentlich und doch verbergen will.
Anpassen an die Zeit und den Zeitgeist, eigentlich der Schlüssel und die Antwort auf ALLES, ohne lange Wartezeit.
 
wir schreiben das Jahr 2024 wo jede Aufnahme auch im Internet landen kann, da muss sich jeder Mensch bewusst sein, dass die Taten auch veröffentlicht werden können. Immer und jederzeit.
Das muss man verinnerlichen und die Taten anpassen, so man sie öffentlich und doch verbergen will.
Anpassen an die Zeit und den Zeitgeist, eigentlich der Schlüssel und die Antwort auf ALLES, ohne lange Wartezeit.
Es mag so sein, dass man damit rechnen muss, aber das bedeutet nicht, dass man es hinnehmen muss, da es sich dabei um eine Straftat handelt. ;)
 
Hi,



wenn Du eine Lösung hast, Milliarden Menschen würden sich freuen, sie zu hören.

LG Tom
Kapierst du es wirklich nicht ? Es geht nicht darum, ob ich eine Lösung habe für ein Problem, das sich für mich persönlich nicht stellt. Es geht darum, wie die Rechtslage ist, um nichts sonst. Was Betroffene damit machen ist weder mein Problem noch deines. Ich hoffe, das war jetzt auch für dich verständlich genug. Du darfst natürlich gerne Leuten auflauern, um sie beim Sex zu filmen, wenn dir das Spaß macht, den Rest machst dir dann am besten mit denen aus, mich juckt es nicht. :schulterzuck:
 
Hi, nana, ein Photo machen ist nicht illegal!
Das kommt drauf an. Das Recht am eigenen Bild ist in Österreich ähnlich zum deutschen Recht geregelt. Auf advocado.de ist das leicht verständlich erklärt, woraus ich auszugsweise zitiere: "

„…..Bilder dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht oder verbreitet werden – es sei denn, sie zeigen Personen des öffentlichen Lebens, Ereignisse der Zeitgeschichte oder Landschaften mit den Abgebildeten als Beiwerk. Wird dieses Recht am eigenen Bilde verletzt, haben Betroffene Ansprüche auf Löschung, Herausgabe, Unterlassung und Schadensersatz…..“

Weiter heißt es dort u.a.:

„…..Ausnahmen: Wann dürfen Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht werden?

Unter bestimmten Bedingungen entfällt das Recht am eigenen Bild einer Person. Aufnahmen dürfen dann ohne deren Einverständnis veröffentlicht oder verbreitet werden. Zu diesen Ausnahmen gehören laut § 23 KUG: Bildnisse aus der Zeitgeschichte: Eine Person muss die Veröffentlichung und Verbreitung einer Abbildung hinnehmen, wenn das Foto Personen des öffentlichen Lebens oder historisch bedeutende Ereignisse zeigt – vorausgesetzt, ihre Privat- und Intimsphäre werden dadurch nicht verletzt.

Bildnisse mit Personen als Beiwerk: Abbildungen von Sehenswürdigkeiten, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, sind nicht vom Recht auf das eigene Bild umfasst.

Bildnisse von Versammlungen und Aufzügen: Aufnahmen von öffentlichen Versammlungen dürfen ohne Zustimmung der darauf abgebildeten Person erfolgen. Eine Bildberichterstattung ist also ohne Einwilligung erlaubt. Davon ausgenommen sind aber private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Beerdigungen."

Bildnisse der Kunst: Die Veröffentlichung und Verbreitung eines Kunstwerks darf ohne Einwilligung des Abgebildeten erfolgen, sofern die Zurschaustellung in der Öffentlichkeit einem höheren künstlerischen Interesse dient…."

Weitere Details können unschwer bei der angegebenen Quelle und auf anderen Seiten nachgelesen werden. Auch von Interesse: Selbst Personen von öffentlichem Interesse können die Unterlassung (und ggf. Schadenersatz) verlangen, wenn ihre Intimsphäre verletzt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

woraus ich auszugsweise zitiere:

nur mit dem Lesen hapert es offenbar.

Ich schrieb von Fotos machen, nicht veröffentlichen.

Da ist die Judikatur zwar im Wandel und in Österreich anders als in Deutschland, aber an sich ist es hierzulande zulässig, Fotos in der Öffentlichkeit aufzunehmen, auch wenn darauf Dritte zu erkennen sind.

Dass das Veröffentlichen unzulässig ist, sollte eigentlich jedem bekannt sein ... jedenfalls solange man die Personen nicht unkenntlich macht.

LG Tom
 
Hi,



nur mit dem Lesen hapert es offenbar.

Ich schrieb von Fotos machen, nicht veröffentlichen.

Da ist die Judikatur zwar im Wandel und in Österreich anders als in Deutschland, aber an sich ist es hierzulande zulässig, Fotos in der Öffentlichkeit aufzunehmen, auch wenn darauf Dritte zu erkennen sind.

Dass das Veröffentlichen unzulässig ist, sollte eigentlich jedem bekannt sein ... jedenfalls solange man die Personen nicht unkenntlich macht.

LG Tom
Da hapert es offensichtlich bei Deinem Lesen. :) Ich hatte mir vorher eine österreichische Seite durchgelesen.
 
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