Bei öffentlicher Nacktheit gefilmt

Wie kommt man auf die Idee, dass Leute die "öffentlich Sex" haben, Freiwild sind ? In der Regel ist es ja so, dass sich diese "Öffentlichkeit" nicht am Marktplatz befindet, sondern meist irgendwo im Wald oder in dunklen Ecken, wo zwar die Möglichkeit besteht, beobachtet zu werden, aber man sich niemand Unbeteiligtem aufdrängt. Daraus zu schließen, dass man berechtigt wäre, das als Dritter zu filmen und auch ins Netz zu stellen, finde ich zum einen sehr gewagt und zum anderen auch ziemlich charakterlos. Wenn es einem Spaß macht, kann man es ja aus einer bestimmten Distanz beobachten und sich auch daran aufgeilen, aber ohne Erlaubnis zu filmen und es zu verbreiten ist wohl das Letzte. Nach dieser Logik könnte man ebenso daraus schließen, dass man sich auch aktiv am Geschehen beteiligen darf, weil "die das eh so wollen". Würde ich auf ein Pärchen treffen, das öffentlich Sex hat, dann habe ich verschiedene Möglichkeiten, ich kann mich zurückziehen, falls es mich stört. Ich kann auch beobachten und mich daran erfreuen, eben mit einer bestimmten Distanz oder ich kann auf mich aufmerksam machen und abwarten, wie das Paar reagiert. Eigentlich sagt einem das schon der normale Hausverstand. :schulterzuck:
 
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Hi,



in Österreich nicht. Und offenbar in Frankreich auch nicht, nach Deiner Schilderung.

LG Tom
Unddiekuhliefumdenteich. Lies einfach mal Rechtsprechung. So weit hinterm Wald liegt auch Österreich nicht. Transsilvanien habt Ihr ja (exakter die Ungarn nach 1866) schon 1918 verloren, wobei sich daa Transsilvanien für Siebenbürgen auf und damit aus rumänischer Sicht das Gebiet hinter der Silva (dem [Ur-]Wald) der Karpaten (Retezat, Fâgaraş usw.) bezieht. Und noch einmal, auch wenn Dich das intellektuell überfordert: Was ich von Frankreich geschildert habe, heißt nicht automatisch, dass Sex am Strand verboten wäre. Es sei denn, es fühlt sich jemand belästigt, was im Zweifelsfall auch ein Beamter der Police Communale sein kann, der dazu kommandiert wurde, empört zu sein (auch wenn die Herren eher angeregt schauten). Im übrigen haben österreichisches und deutsches Recht viel gemein mit dem französischen seit der Einführung des Code Napoleon, seit Euer Franz I (oder II je nach Sichtweise) 1806 nach der Gründung des Rheinbunds die deutsche Kaiserkrone niederlegte, nicht ohne wenige Jahre später seine Tochter Marie-Louise Napoleon ins Bett zu legen.
 

Find keine aktuelle Fassung. :rolleyes: Was unter unzüchtiger Handlung zu verstehen ist, bitte selbst suchen. Die andere Frage ist, wann und wie oft das tatsächlich exekutiert wird.
Ich helfe nach: Im öst. StGB heißt es wie folgt (Zitat): "Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung an ihr oder vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen." Da heißt also das, was man in Deutschland ein öffentliches Ärgernis nennt, berechtigtes Ärgernis. Unbeschadet dessen, dass das in meinen Augen eine missverständliche Formulierung ist, ändert es nichts am obenstehenden Text. Wenn also Personen geifernd und mit feuchter oder geöffneter Hose das Geschehen beobachtet haben, können sie sich nicht auf ein öffentliches - oder eben berechtigtes -Ärgernis berufen, da es ihnen offensichtlich eher ein Vergnügen als ein Ärgernis bereitet hat. Der Standardfall, dass im Nachhinein sich jemand rächen will, weil er nicht mitficken durfte, läuft also ins Leere.

Nichtsdestotrotz ist natürlich jeder im Freien sexuell aktive Mensch gut beraten, vorher zu beobachten, ob sich doch jemand belästigt fühlen könnte.
 
Hi,


Die andere Frage ist, wann und wie oft das tatsächlich exekutiert wird.

naja, die Polizei suchte vor nicht zu langer Zeit mit Videos nach dem Paar, dass in der U-Bahn gevögelt hat, obwohl alle anderen Fahrgäste - laut Medienberichten - die Sache toll fanden. Generell ist es aber relativ selten.

LG Tom
 
......naja, die Polizei suchte vor nicht zu langer Zeit mit Videos nach dem Paar, dass in der U-Bahn gevögelt hat, obwohl alle anderen Fahrgäste - laut Medienberichten - die Sache toll fanden. Generell ist es aber relativ selten......
Um nicht falsch verstanden zu werden, ich finde die Handlung des Paars unangemessen. Generell relativ selten dürfte eine solche Fahndung schon allein deshalb sein, weil sie nicht im freien Ermessen der ermittelnden Beamten liegt aus den hinreichend diskutierten Grundrechten heraus. Dennoch dürfte es einen erheblichen Unterschied geben zu den diskutierten Strandszenen: In der Bahn waren es vermutlich Überwachungskameras, wo zumindest nach deutscher Datenschutzgrundverordnung (ich unterstelle, die österreichische Rechtslage ist ähnlich) auf geeignete Weise darauf aufmerksam gemacht werden muss und ebenso zu belehren ist, wo und wie die Aufnahmen aufbewahrt werden und was mit ihnen gemacht wird. Das ist ein erheblicher Unterschied zu den weiter oben konstruierten Strandszenen, bei denen von eigenmächtigem Filmen mit Handy oder Cam ausgegangen wurde.
 
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