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mit da proll ninain Hinterholz 8 gefickt wird....
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mit da proll ninain Hinterholz 8 gefickt wird....
Solange sich niemand konkret belästigt fühlt, ist das nach einschlägiger Rechtsprechung so.
Unddiekuhliefumdenteich. Lies einfach mal Rechtsprechung. So weit hinterm Wald liegt auch Österreich nicht. Transsilvanien habt Ihr ja (exakter die Ungarn nach 1866) schon 1918 verloren, wobei sich daa Transsilvanien für Siebenbürgen auf und damit aus rumänischer Sicht das Gebiet hinter der Silva (dem [Ur-]Wald) der Karpaten (Retezat, Fâgaraş usw.) bezieht. Und noch einmal, auch wenn Dich das intellektuell überfordert: Was ich von Frankreich geschildert habe, heißt nicht automatisch, dass Sex am Strand verboten wäre. Es sei denn, es fühlt sich jemand belästigt, was im Zweifelsfall auch ein Beamter der Police Communale sein kann, der dazu kommandiert wurde, empört zu sein (auch wenn die Herren eher angeregt schauten). Im übrigen haben österreichisches und deutsches Recht viel gemein mit dem französischen seit der Einführung des Code Napoleon, seit Euer Franz I (oder II je nach Sichtweise) 1806 nach der Gründung des Rheinbunds die deutsche Kaiserkrone niederlegte, nicht ohne wenige Jahre später seine Tochter Marie-Louise Napoleon ins Bett zu legen.Hi,
in Österreich nicht. Und offenbar in Frankreich auch nicht, nach Deiner Schilderung.
LG Tom
Wie kommt man auf die Idee, dass Leute die "öffentlich Sex" haben, Freiwild sind ?
Findest Du Deine Beiträge nicht mehr?Hi,
schreib doch, wo das behauptet wurde.
Danke.
LG Tom
Ich helfe nach: Im öst. StGB heißt es wie folgt (Zitat): "Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung an ihr oder vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen." Da heißt also das, was man in Deutschland ein öffentliches Ärgernis nennt, berechtigtes Ärgernis. Unbeschadet dessen, dass das in meinen Augen eine missverständliche Formulierung ist, ändert es nichts am obenstehenden Text. Wenn also Personen geifernd und mit feuchter oder geöffneter Hose das Geschehen beobachtet haben, können sie sich nicht auf ein öffentliches - oder eben berechtigtes -Ärgernis berufen, da es ihnen offensichtlich eher ein Vergnügen als ein Ärgernis bereitet hat. Der Standardfall, dass im Nachhinein sich jemand rächen will, weil er nicht mitficken durfte, läuft also ins Leere.RIS - Strafgesetzbuch § 218 - Bundesrecht konsolidiert
www.ris.bka.gv.at
Find keine aktuelle Fassung. Was unter unzüchtiger Handlung zu verstehen ist, bitte selbst suchen. Die andere Frage ist, wann und wie oft das tatsächlich exekutiert wird.
Gott sei Dank. Wobei ja schon die goldenen 20er des 20. Jh. erhebliche Lockerungen mit sich brachtenWährend meines langen Lebens hat es sich gelockert, was als unzüchtige Handlung gilt.
Die grosse Revolution brachte die Pille.Wobei ja schon die goldenen 20er des 20. Jh. erhebliche Lockerungen mit sich brachten
Find keine aktuelle Fassung.
Die andere Frage ist, wann und wie oft das tatsächlich exekutiert wird.
Um nicht falsch verstanden zu werden, ich finde die Handlung des Paars unangemessen. Generell relativ selten dürfte eine solche Fahndung schon allein deshalb sein, weil sie nicht im freien Ermessen der ermittelnden Beamten liegt aus den hinreichend diskutierten Grundrechten heraus. Dennoch dürfte es einen erheblichen Unterschied geben zu den diskutierten Strandszenen: In der Bahn waren es vermutlich Überwachungskameras, wo zumindest nach deutscher Datenschutzgrundverordnung (ich unterstelle, die österreichische Rechtslage ist ähnlich) auf geeignete Weise darauf aufmerksam gemacht werden muss und ebenso zu belehren ist, wo und wie die Aufnahmen aufbewahrt werden und was mit ihnen gemacht wird. Das ist ein erheblicher Unterschied zu den weiter oben konstruierten Strandszenen, bei denen von eigenmächtigem Filmen mit Handy oder Cam ausgegangen wurde.......naja, die Polizei suchte vor nicht zu langer Zeit mit Videos nach dem Paar, dass in der U-Bahn gevögelt hat, obwohl alle anderen Fahrgäste - laut Medienberichten - die Sache toll fanden. Generell ist es aber relativ selten......
(ich unterstelle, die österreichische Rechtslage ist ähnlich)
Aber vermutlich nicht auf Seiten wie Youporn. Abgesehen davon macht es auch einen Unterschied, ob es Zwei in der U-Bahn treiben oder in einem Wald, zu Zeiten, in denen keine Kinder unterwegs sind.Hi,
es wird mit Bildern und Videos der Mobiltelefone der Fahrgäste gefahndet.
LG Tom
Aber vermutlich nicht auf Seiten wie Youporn.
Abgesehen davon macht es auch einen Unterschied, ob es Zwei in der U-Bahn treiben oder in einem Wald, zu Zeiten, in denen keine Kinder unterwegs sind.
Es bringt nichts, weiter zu diskutieren, schönen Abend noch.Hi,
Su glaubst, dass sie da nicht auftauchen?
Steht wo im Gesetz oder in welchem OGH Erkenntnis?
LG Tom
Also in Einer U Bahn zu Vögeln geht gar nicht wenn andere Gäste da sind.Aber vermutlich nicht auf Seiten wie Youporn. Abgesehen davon macht es auch einen Unterschied, ob es Zwei in der U-Bahn treiben oder in einem Wald, zu Zeiten, in denen keine Kinder unterwegs sind.
Würde ich nie anders sehen.Also in Einer U Bahn zu Vögeln geht gar nicht wenn andere Gäste da sind.