Bei öffentlicher Nacktheit gefilmt

Hi,


Das ist schon mal ein Irrtum. Rechtswidrig nach überwiegender Rechtsauffassung ist es nur, wenn sich dadurch jemand (bspw. in seinem Schamgefühl) belästigt fühlt. Wenn aber jemand sichtbar mit Vergnügen zugeschaut hat, kann er sich nach gültiger Rechtsprechung nicht darauf berufen, Opfer eines öffentlichen Ärgernisses geworden zu sein. Das ist also komplex und längst nicht so schwarzweiß, wie manche meinen.

da irrst Du Dich gewaltig. Erregung öffentlichen Ärgernisses ist es schon, wenn die Möglichkeit besteht, dass das wen stört. Ansonsten hätte der Gesetzgeber ja festgehalten, dass der Tatbestand nur auf Verlangen desjenigen, der sich gestört fühlt, verfolgt wird.

Das ist nicht der Fall.

Und Du willst ja explizit Sex haben, wo es andere sehen.


Ja, natürlich. Das ist ja ein erheblicher Unterschied, ob man einen bestimmten Anblick einer überschaubaren Anzahl von Menschen ermöglicht, oder ob jemand ohne Erlaubnis Aufnahmen macht und die auch noch veröffentlicht.

Das kann ich nicht beurteilen, genauso, wie Du nicht beurteilen kannst, ob es wen stört. Deshalb hattest Du ja gefragt.

Es mag Menschen geben, die das nicht stört, voraussetzen kann man das aber beileibe nicht.

Das ist halt die Frage. Wenn jemand unbedingt so vögeln will, dass er gesehen wird, gehe ich schon davon aus, dass ihm bewusst ist, dass er eventuell gefilmt wird, und er es billigend in Kauf nimmt.

Es werden ja auch in den Medien z.B. Standbilder der Überwachungskamera veröffentlicht, wenn wer in der U-Bahn Station vögelt.


LG Tom
 
Hi,

Herr @Mitglied #469517 hat eine relativ simples Rechtsverständnis wie mir scheint. In Österreich muss auch erst Absicht für schuldhaftes Handeln gegeben sein. Dazu gibt es schon genügend Rechtssprechung in Österreich.

wo hast Du denn den Blödsinn her? Das würde ja jede Fahrlässigkeit ad absurdum führen.

Wir benötigen dringend politische Bildung als Unterrichtsfach, wo zumindest elementare Grundlagen des Rechtssystems erklärt werden ....

LG Tom
 
Sollte man meinen.
Ich erinnere mich gerade an die zwei direkt am Steilhang vom Berg vor wenigen Jahren.
Auf freiester Fläche, und dann in der Zeitung. Ob das für irgendwem ein Nachspiel hatte?
Wenn du zufälligerweise beim vorbeifahren des Google oder Maps Autos im Garten vögelst kann es vielleicht sein…..
 
Denke doch, dass es ein erheblicher Unterschied ist, ob man in der Ubahn (vor anderen Fahrgästen) vögelt
oder irgendwo auf einer einsamen Waldlichtung, wo man nicht unbedingt damit rechnen muss, dass man Schwammerlsucher "belästigt" oder für selbige ein Videomotiv abgibt.

Auf jeden Fall hat man wohl kaum ein Recht drauf, ohne deren Genehmigung mit der "Nummer" Dritter auf Youporn und Co. Geld durch Klicks zu scheffeln.
 
Hi,




da irrst Du Dich gewaltig. Erregung öffentlichen Ärgernisses ist es schon, wenn die Möglichkeit besteht, dass das wen stört. Ansonsten hätte der Gesetzgeber ja festgehalten, dass der Tatbestand nur auf Verlangen desjenigen, der sich gestört fühlt, verfolgt wird.

Das ist nicht der Fall.

Und Du willst ja explizit Sex haben, wo es andere sehen.




Das kann ich nicht beurteilen, genauso, wie Du nicht beurteilen kannst, ob es wen stört. Deshalb hattest Du ja gefragt.



Das ist halt die Frage. Wenn jemand unbedingt so vögeln will, dass er gesehen wird, gehe ich schon davon aus, dass ihm bewusst ist, dass er eventuell gefilmt wird, und er es billigend in Kauf nimmt.

Es werden ja auch in den Medien z.B. Standbilder der Überwachungskamera veröffentlicht, wenn wer in der U-Bahn Station vögelt.


LG Tom
Du drehst Dich wie ein Derwisch um Dich selbst und willst gar nicht zu einem Ergebnis kommen.

Zu 1. Der Mühe musst Du Duch schon selbst unterziehen, gültige Rechtsprechung zu durchforsten. Wenn Du das hinbekommst, wirst Du sehen, dass Du irrst. Ab wann eine Erregung öffentlichen Ärgernisses vorliegt, ist reichlich ausgeurteilt. Aber freilich ist es einfacher, Fakten zu ignorieren. :)

Zu 2. Du unterstellst in Deiner eindimensionalen Denkweise, ich wäre explizit auf Sex an Stellen aus, an denen es andere Menschen sehen. Das Leben ist komplexer als Du Dir anscheinend vorstellen kannst. Es KANN eine spannende Facette sein, aber nur, wenn alle Beteiligten dabei Lust empfinden. Wenn Du mal kurz Deinen von Vorurteilen geprägten Tunnelblick verlässt, siehst Du das bereits in meinem ET.

Zu 3. Du gibst Dir reichlich Mühe, meine Fragestellung nicht zu verstehen, obwohl sie recht einfach ist. Es ging um die Unterschiede von Frauen und Männern in der Wahrnehmung und nicht um eine generelle Unsicherheit. Aber natürlich erkläre ich Dir auch das gerne noch ein paar mal :)

Zu 4. Billigend in Kauf nehmen: Im Einzelfall vielleicht, grundsätzlich generell nicht. In der Übertreibung liegt die Beschreibungskraft: Am für ungeniertes, öffentliches Vögeln bekannten Schweinchenstrand gehört zu den ungeschriebenen Regeln, nicht fotografieren zu dürfen. Es passiert dort recht schnell, dass jemand, der beim ungefragten Fotografieren erwischt wird, eine Tracht Prügel erhält und samt seiner Cam im Meer landet.

Wenn Du selbst meinst, andere ungefragt in sehr persönlichen Momenten aufnehmen und das auch noch veröffentlichen zu können, bleibt Dir unbenommen, das auszuprobieren. Aber jammere nicht, wenn die Folgen erheblich sind. :)

Nicht umsonst ist das Strafrecht schon bei wesentlich harmloseren Situationen wie upskirt verschärft worden.
 
Denke doch, dass es ein erheblicher Unterschied ist, ob man in der Ubahn (vor anderen Fahrgästen) vögelt
oder irgendwo auf einer einsamen Waldlichtung, wo man nicht unbedingt damit rechnen muss, dass man Schwammerlsucher "belästigt" oder für selbige ein Videomotiv abgibt.

Auf jeden Fall hat man wohl kaum ein Recht drauf, ohne deren Genehmigung mit der "Nummer" Dritter auf Youporn und Co. Geld durch Klicks zu scheffeln.
Ich verstehe schon einmal gar nicht, Was "Sex im Freien" und "Erlaubnis zur Photographie" miteinander zu tun haben - das sind zwei Paar Schuhe - ich gebe auch bei Outdoor Sex keine implizite Zustimmung zu Aufnahmen jedweder Art.

Hier werden Zusammenhänge hergestellt, die es einfach nicht gibt. Von Jemanden beim Sex gesehen werden ist auch etwas Anderes, als auf digitales Medium gebannt zu werden ....

Wir/ich persönlich wollen auch vollkommen unabhängig von Sex und NAcktheit keine Aufnahmen jedweder Art - außer sie sind explizit abgesprochen/gewünscht.

LG Bär
 
Hi,

Es KANN eine spannende Facette sein, aber nur, wenn alle Beteiligten dabei Lust empfinden.

wie willst Du das sicherstellen?

Es ging um die Unterschiede von Frauen und Männern in der Wahrnehmung und nicht um eine generelle Unsicherheit.

Das ist irrelevant. Es geht darum, dass Du an öffentlichen Orten vögelst, in dem Wissen, daß Passanten Dich sehen.

der beim ungefragten Fotografieren erwischt wird, eine Tracht Prügel erhält und samt seiner Cam im Meer landet.

Und das taugt Dir. Wohl wissend, dass es eine Straftat ist.

Egal, Deine Stellungnahme haben, wir, danke dafür.

LG Tom

 
Hi,


Ich verstehe schon einmal gar nicht, Was "Sex im Freien" und "Erlaubnis zur Photographie" miteinander zu tun haben - das sind zwei Paar Schuhe - ich gebe auch bei Outdoor Sex keine implizite Zustimmung zu Aufnahmen jedweder Art.

es geht aber darum, Outdoor Sex so zu praktizieren, dass man dabei gesehen werden will.

Ich möchte das nicht. Würde mir das passieren, also daß mich wer beim Open Air Vögeln erwischt, wäre mein Bedenken, daß das wer filmt und online stellt.

Wir wissen doch genau, wie heutzutage jede Situation irgendwer per Mobiltelefon festhält, vom Unfall über eine Festnahme, ... halt alles, was irgendwie irgendwer interessant finden könnte. Z.B. die launige Durchsage im Zug. Rechtlich ist das idR. zumindest sehr bedenklich. Genauso wie Urlaubsfotos online zu stellen, wenn da unbeteiligte Dritte erkennbar sind.

Logischer Weise frag ich mich daher, ob es diejenigen, die öffentlich vor Publikum vögeln, das nicht stört, oder gar ein Kick ist, bzw. wie die damit umgehen.

Verhindern werden sie es ja nicht können.

LG Tom





 
Also ein Arbeitskollege hat am Strand von Málaga heimlich ein Bild gemacht von einem Mädel am Strand oben ohne. Jetzt verteilt er dies auf WhatsApp Gruppen. Ist das ok? Die Schussel ist ja auch selber schuld wenn sie sich so am Strand zeigt?
 
Also ein Arbeitskollege hat am Strand von Málaga heimlich ein Bild gemacht von einem Mädel am Strand oben ohne. Jetzt verteilt er dies auf WhatsApp Gruppen. Ist das ok? Die Schussel ist ja auch selber schuld wenn sie sich so am Strand zeigt?
Ungefähr so wie Frauen in zu knapper und aufreizender Kleidung selber schuld ist, wenn sie vergewaltigt wird.
 
wie willst Du das sicherstellen?
Dazu braucht es halt Empathie, Körpersprache und die Fähigkeit, mehr als in Schwarzweiß zu denken.

Und das taugt Dir. Wohl wissend, dass es eine Straftat ist.
Was für eine platte Unterstellung. Ich habe lediglich Situationen geschildert, in denen man sehr deutliche Abwehrmaßnahmen von Menschen sehen konnte, die das ungefragte Aufnehmen nicht tolerieren.
Das ist irrelevant. Es geht darum, dass Du an öffentlichen Orten vögelst, in dem Wissen, daß Passanten Dich sehen.
Unsinn. Relevant ist es, da zentrale Fragestellung "meines" Threads, auf den Du Dich beziehst. Auch wenn Du das gezielt und bewusst nicht verstehen willst. Und die Bemerkung bzgl. "Passanten" enthält schon wieder eine Unterstellung. Passanten bedeutet Verlaufsform, also Vorübergehende. Genau darum geht es nicht, Menschen zu involvieren, bei denen man unsicher ist, ob sie sehen wollen, was sie in der Situation sehen können.
 
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