also lieber tom, die aussage würde ich nochmal überdenken.
auch wenn du und ich genau wissen was damit gemeint ist, könnte sie doch falsch verstanden werden.
zu punkt 1; wer sagt das man, trotz der von dir angesprochenen gewerbeordnung, die damen nicht zu einer untersuchung schicken kann/darf?
kann ich als betreiber jeder x beliebigen firma machen. steht zwar nicht in der gewerbeordnung, aber ich kann es verlangen.
zu punkt 2; nicht jede dame die bei einer begleitagentur tätig ist macht ihr geschäft schwarz, sprich illegal.
sehr viele haben einen gewerbeschein oder die karte.
bei mir waren nur damen mit deckel tätig.
ob sie diesen, auf verlangen, vorweisen sollte doch den damen überlassen bleiben. oder verlangt ein mädchen von dir einen ausweis ob du auch der bist für den du dich aus gibst? denke nicht.
wenn schon dann gleiches recht für alle beteiligten!
zu punkt 3; kannst du sicher bei korrekten agenturen verlangen.
ich würde nur genau schauen ob bei den preisen inkl. mehrwertsteuer dabei steht, sonst könnte es empfindlich teurer werden.
achja passt auch zu punkt 2. zur rechnungsausstellung um diese auch korrekt in die buchhaltung aufnehmen zu können, benötigt man deinen namen und deine adresse. somit hebt sich dann punkt zwei bei den meisten kunden wieder auf. oder?
mir ist es, seit meinem rückzug aus dem gewerbe, ziemlich wurscht, wer was wie und wo macht, aber manche posts schreien förmlich nach einem kommentar.
gscheit daher geredet ist schnell, nur in die tat umsetzen ist eine andere gschicht.