S
Gast
(Gelöschter Account)
Es zwingt ja auch mich in meinem (selbständigen) Job niemand, bestimmte Leistungen zu erbringen. Dennoch ist es völlig fair und legitim, wenn ich Zuschläge zum Grundhonorar verrechne, wenn ich Extraleistungen erbringe. Vor allem wenn es Extraleistungen sind, die viele andere nicht anbieten (können oder wollen)
Und das unabhängig davon, ob mir die Tätigkeit an sich oder die Zusatzleistung nun Freude bereitet oder nicht.
Das ist nun mal in jedem Dienstleistungsbereich so.
Und es zwingt auch niemand, den Kunden, diese Extras in Anspruch zu nehmen. Wenn einem wie im diskutierten Fall MV oder anal diesen Aufpreis nicht wert sind, kann mann ja einfach darauf verzichten.
Und das unabhängig davon, ob mir die Tätigkeit an sich oder die Zusatzleistung nun Freude bereitet oder nicht.
Das ist nun mal in jedem Dienstleistungsbereich so.
Und es zwingt auch niemand, den Kunden, diese Extras in Anspruch zu nehmen. Wenn einem wie im diskutierten Fall MV oder anal diesen Aufpreis nicht wert sind, kann mann ja einfach darauf verzichten.
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