- Registriert
- 13.3.2013
- Beiträge
- 1.888
- Reaktionen
- 1.718
- Punkte
- 203
. Ich möchte nicht wissen, wie oft dort das Leintuch gewechselt wird. .
Das ist einfach. Gar nicht!
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
. Ich möchte nicht wissen, wie oft dort das Leintuch gewechselt wird. .
ob das dann sehr lange gut geht?wird in diversen Printmedien inserieren, und ja sie weiß das das in der Wohnung eigentlich illegal ist
Gemma doch gleich in ein Laufhaus oder ein Studio, ist ja viel bequemer und auch nicht teurer. Die Vielfalt ist zumindest in einem LH ebenso groß und meist attraktiver. Die Zeiten, wo ich am StraStri herumgedüst bin, sind lang vorbei.
Deine Erfahrung in Ehren, ich bin genau der gegenteiligen Meinung - auch im Vergleich und Selbstversuch.wieso ich persönlich beim StraStri geblieben bin ist, dass die Damen hier (falls man sich benehmen kann) viel netter und bereiter sind dir das zu geben wofür du dort bist. In einem Laufhaus ist alles schnell schnell und auf wiedersehen. Während auf dem StraStri noch quatschen kann, und die Dame vielmehr mitgeht. Meine Erfahrungen nach.
Btw, hat jemand Aurelia wieder gesehen? Ich bekomme gerade Appetit.
also alles, was man zur Steigerung des Wohlfühlfaktors so brauchtAnsonsten viel Polizei (auch zivil) und die Zuhälter mit Audi, BMW
Btw, hat jemand Aurelia wieder gesehen? Ich bekomme gerade Appetit.
Rechtlich gesehen ist ein Auto , oder ein Bus der auf Dich ,oder die SW angemeldet ist wie deine oder Ihre Wohnung (Haus) anzusehen.Alle Busse hinter der ÖMV kommen mit Ende des Monats weg, und zwar ganz weg, auch den Bussen mit W-Kennzeichen gehts an den Kragen, die Polizei droht den Mädls mit Anzeigen (2000,--€) sollten sie es weiterhin in den Bussen treiben, wäre rechtlich zu klären wonach sie da bestrafen wollen.
schon mal die Probe aufs Exempel gemacht?Solange das Fahrzeug ordnungsgemäss abgestellt ist und sich auch Personen darin befinden , brauche ich der Polizei (sofern sie eine Kontrolle machen möchte) nicht öffnen
Ja , Trauriger Weise wissen viele ja nicht was unsere Polizei NICHT darf. Darum lassen sie es über sich ergehen. Solange das Fahrzeug steht , mit nicht laufendem Motor auf einem dafür Vorgesehenem Parkplatz und sich auch darin Personen befinden, brauchen diese das Fahrzeug nicht öffnen, um eine etweiige Kontrolle der Polizei über sich ergehen zu lassen. Nur wissen es die wenigsten und öffnen die Tür. Die Polizei kann ja auch nicht zu Dir nach Hause kommen und eine Personenkontrolle machen und eine Hausdurchsuchung durchführen ohne Richterlichen Beschluss. Und ein ordnungsgemass (Abgestelltes !!) Fahrzeug verhält sich Gesetzlich wie Deine Wohnung oder dein Haus. Brauchst nicht zu öffnen ohne Richterlichen Beschluss. Voraussetzung ist (Ordnungsgemäss Abgestellt, somit nicht in Bewegung )Mit irgenwas gehen sie dir sicher auf die Eier,selbst schon erlebt Auhof u.Stuwer!!
Wichtig ist das alles past vom Pannendreieck bis zum Standlichtlamperl, das man es ihnen nicht zu leicht macht!!!
Da liegst Du Richtig das sie des öfteren in Rudeln auftreten. Aber ich hatte mal vor einigen Jahren einen Verkehrsunfall mit meinem PKW und einem Polizeibus ( mit Blaulicht ) , aber mein Anwalt hat die Behörde damals in Ihre Schranken gewiesen. Somit bekam ich meinen PKW , Anmelde ,Abmeldekosten und Zinsen in voller Höhe erstattet. Viele wissen leider nicht was unsere Polizei NICHT darf !!!!! Wie zum Beispiel über eine Kreuzung Rasen, mit Blaulicht, ohne Gefahr im Verzug !!!!Das mag schon richtig sein, aber die Erfahrung hat uns schon etwas anderes gelehrt!!
Unter Strich sind die zu zweit u.du wahrscheinlich alleine, dann kannst vielleicht gleich zahlen o.du bekommst Post Nachhause was wennst in einer Beziehung bist ein bischen Oasch ist!!
Hab sie einmal gefilmt. Er wollte an der roten Ampel nicht warten und hat das Blaulicht eingeschaltet (nur das Licht), hat es nicht geschafft über die Kreuzung zu kommen...Wie zum Beispiel über eine Kreuzung Rasen, mit Blaulicht, ohne Gefahr im Verzug !!!!
Blaulicht und Horn sind nur Einzuschalten , sobald Gefahr im Verzug ist. Sprich Menschenleben in Gefahr. Missbrauch und ein daraus folgender Unfall zahlt leider der Steuerzahler. Weil alle Fahrzeuge vom Bund nicht Versichert sind.Hab sie einmal gefilmt. Er wollte an der roten Ampel nicht warten und hat das Blaulicht eingeschaltet (nur das Licht), hat es nicht geschafft über die Kreuzung zu kommen...