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Das Video is genauso gefaked wie das von der Mondlandung.
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und vom Napoleon bis zum Adolfmir hom a no gesetze aus da kaisazeit
Nicht vergessen, die Erde ist eine Scheibe usw.Das Video is genauso gefaked wie das von der Mondlandung.
Rein interessehalber: Gegen welchen Artikel genau?Hi,
nein. Das (unnötige) Zusammenführen der Daten verstösst für sich gegen die EMRK.
LG Tom
Das Video is genauso gefaked wie das von der Mondlandung.
Rein interessehalber: Gegen welchen Artikel genau?
Das (unnötige) Zusammenführen der Daten verstösst für sich gegen die EMRK.
Rein interessehalber: Gegen welchen Artikel genau?
Du bist auch auf die Mainstreammedien reingefallen. Lass dich von den Durchblickern aufklären.Na geh! Die stand doch nie wirklich außer Frage, der Funk und die Fernsehbilder vom Mond wurde in Europa und Australien aufgefangen und die Sowjets hätten da nie mitgespielt und das gleich aufgedeckt, ebenso werden die aufgestellten Spiegel von Apollo noch heute weltweit zur genauen Laser-Entfernungsbestimmung genutzt........
Ich verstehe schon, was mit "Datenzusammenführung" gemeint ist. Ich verstehe nicht, gegen welchen Artikel des EMRK konkret das verstößt...Es geht hauptsächlich um die Daten der E-Card und ELGA und deren Zusammenführung ins EMS Netzwerk, worans jetzt noch scheitert.
Ich verstehe schon, was mit "Datenzusammenführung" gemeint ist. Ich verstehe nicht, gegen welchen Artikel des EMRK konkret das verstößt...
Das (unnötige) Zusammenführen der Daten verstösst für sich gegen die EMRK.
Rein interessehalber: Gegen welchen Artikel genau?
Gemeint hat er wohl Art. 8 EMRK (Achtung des Privatlebens), aus dem der EGMR das Grundrecht auf Datenschutz abgeleitet hat. Wenn Daten so zusammengeführt werden, dass die Personen zu den Daten identifizierbar werden, dann handelt es sich nämlich nicht mehr um anonyme Daten, sondern um persönliche Daten und die Betroffenen haben dann gewisse Rechte.
DANKE! Endlich mal was Konkretes und nicht immer dieses Nachgeplappere...Gemeint hat er wohl Art. 8 EMRK (Achtung des Privatlebens), aus dem der EGMR das Grundrecht auf Datenschutz abgeleitet hat. Wenn Daten so zusammengeführt werden, dass die Personen zu den Daten identifizierbar werden, dann handelt es sich nämlich nicht mehr um anonyme Daten, sondern um persönliche Daten und die Betroffenen haben dann gewisse Rechte.
Doch schon, jede Zeitlupenkamera beweist dies, wie weit weniger Spucke heumschwebt: Probiers einfach selber mal aus.
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