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ch möchte hier keine Diskussion über Für-und-Wider von Abtreibung lostreten, sondern grundsätzlich die Frage in den Raumstellen, welche Verantwortung Ärzt*innen haben dürfen um ihre Patientinnen gut zu beraten und informieren und welche Wege sie dafür wählen dürfen und sollten.
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Was sie zur Verfügung gestellt hat, ist aber keine Erstinfo, sondern eine Beschreibung wie die Abtreibung bei ihr in der Praxis durchgeführt wird. Es ist Werbung, sogar gerichtlich entschieden.Ich finde eine vollständige Auflistung aller möglichen Komplikationen und Folgen in einer Erstinfo für nicht zielführend.
Die direkte Lüge (siehe Punkt 5 in Deutschland: Eine Ärztin wird angeklagt ... ) ist der Satz "Nur dann kann gewährleistet werden, dass der Abbruch vollständig war und keine gesundheitlichen Nachteile für Sie entstehen.".Bitte um Hilfe, wo ist genau ist nochmals die Lüge? Wo ist die Falschaussage? Bitte um Angabe
Der Artikel wiederholt es.Wer hat irgendetwas von "alle Beratungsstellen werden von religiöser Instanz geleitet" geschrieben???
Einfach zu sagen "geht zum Gesundheitsamt" klingt wohl ein bisschen zu pragmatisch und normal.Eine Übersicht der Beratungsstellen: Pro Familia, Diakonisches Werk, Deutsches Rotes Kreuz. Einige davon sind kirchlich geprägt.
Beratung? "Alles andere als unvoreingenommen"
Lembke: Ja, das sind zertifizierte Beratungsstellen, die von Pro Familia, aber auch in kirchlicher Trägerschaft betrieben werden können.
Die Broschüre, die sie vertreibt ist es definitiv. Wäre es eine generelle Beschreibung einer Abtreibung und die Beschreibung des Ablaufs wäre das ganze kein Thema und hätte vor Gericht auch keine Basis. Da sie es allerdings auf sie selbst, ihr Personal und ihre eigene Praxis bezieht inkl. Anschrift, ist es ein Werbeblatt.Ich empfinde die konkrete Homepage so nicht als Werbung.
Die Kurzbeschreibung des Artikels entspricht schon net der Realität.Der Artikel ist durchaus stichhaltig und journalistisch ok.
Korrekte Darstellung der Realität wäre: "Eine Ärztin wirbt auf ihrer Website für Abtreibungen in ihrer Klinik und wird angeklagt."Eine Ärztin informiert auf ihrer Website über Abtreibungen und wird angeklagt, weil das nach § 219a Werbung ist.
Inwiefern ist es nicht zeitgerecht oder praktikabel wenn verboten wird, dass öffentlich für Abtreibungen geworben werden kann?Und genau das ist eine juritische Spitzfindigkeit, die ich nicht unbedingt mehr zeitgerecht und praktikabel halte.
Eine Aussage, die mit Entfernung des Gesetzes übrigens zulässig wäre. Sie wirbt auf subtilere Art.Sie schreibt ja nicht "Macht bei mir einen Schwangerschaftsabburch. Heute im Sonderangebot!"
Was ich glaube ist irrelevant.Glaubst du, dass irgend eine Frau auf Grund der Homepage (und der PDF-Broschüre) eine Abtreibung durchführen lässt, über deren Folgen sie nicht ausreichend informiert wurde (immerhin war sie vor dem Eingriff auch in einer der vorgeschriebenen unabhängigen Beratungsstellen)?
Das muss sie auch nicht sein um als Werbung zu gelten oder einen Werbeeffekt zu erreichen.Oja, die Broschüre ist ja richtig reisserisch gemacht! Bunte Farbe, schöne blumige Sprache, frohe Bilder,...also wer da nicht Lust auf eine Abtreibung bekommt....
Welche Positionen sollte man kennen um sich eine kritisch durchdachte Meinung über ein Gerichtsverfahren bilden zu können (abgesehen von der Gesetzeslage):Propaganda (von lateinisch propagare ‚weiter ausbreiten, ausbreiten, verbreiten‘) bezeichnet in seiner modernen Bedeutung[1] die zielgerichteten Versuche, politische Meinungen und öffentliche Sichtweisen zu formen, Erkenntnisse zu manipulieren und das Verhalten in eine vom Propagandisten oder Herrscher erwünschte Richtung zu steuern.[2][3][4][5] Dies steht im Gegensatz zu pluralistischen[6] und kritischen[7] Sichtweisen, welche durch unterschiedliche Erfahrungen, Beobachtungen und Bewertungen sowie einen rationalen Diskurs[8][9] geformt werden.
Ich hatte vor, mich aus dem Thema herauszuhalten.