Deutschland: Eine Ärztin wird angeklagt ...

ch möchte hier keine Diskussion über Für-und-Wider von Abtreibung lostreten, sondern grundsätzlich die Frage in den Raumstellen, welche Verantwortung Ärzt*innen haben dürfen um ihre Patientinnen gut zu beraten und informieren und welche Wege sie dafür wählen dürfen und sollten.


:schulterzuck: Da die Rechtslage in jedem Land verschieden ist, müßte man mal schauen wie diese in Deutschland genau ausschaut, hier mit österreichischem Recht argumentieren zu wollen ist ja nicht zielführend.
Vielleicht dürfen'ses bei uns eh und brauchert dann hier gar nicht diskutiert werden!

;) Wobei es sowieso generell wenig bringt in einem Forum irgendwelche Gesetze in Frage stellen zu wollen, oder jemanden einen Rechtsbruch zu begehen anzuraten! :rolleyes:
 
Andere Länder, andere Sitten (und Rechtslage)


"Dear future mom..."

lautete das Thema eines berührenden Films des Dachverbandes der italienischen Vereine von Menschen mit Down-Syndrom anläßlich des Welt-Down-Syndrom-Tages 2014 - SEHENSWERT

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Nun - andere Länder, andere Sitten - in Frankreich darf der Film, gerichtlich untersagt, nicht gezeigt werden, da darin NICHT auf die Möglichkeit von Abtreibung hingewiesen wird.

Somit bleibt die Gebärmutter in EUropa noch immer der gefährlichste Platz der Welt, den fast 40% der Embryos nicht überleben

Just my 2 Cents...
 
Ich finde eine vollständige Auflistung aller möglichen Komplikationen und Folgen in einer Erstinfo für nicht zielführend.
Was sie zur Verfügung gestellt hat, ist aber keine Erstinfo, sondern eine Beschreibung wie die Abtreibung bei ihr in der Praxis durchgeführt wird. Es ist Werbung, sogar gerichtlich entschieden.

Bitte um Hilfe, wo ist genau ist nochmals die Lüge? Wo ist die Falschaussage? Bitte um Angabe
Die direkte Lüge (siehe Punkt 5 in Deutschland: Eine Ärztin wird angeklagt ... ) ist der Satz "Nur dann kann gewährleistet werden, dass der Abbruch vollständig war und keine gesundheitlichen Nachteile für Sie entstehen.".
Etwas zu gewährleisten bedeutet eine Garantie dafür zu geben, dass durch den Eingriff allerdings keine Nachteile entstehen kann nicht garantiert werden. Demnach ist die Behauptung es zu können eine Lüge.

Wer hat irgendetwas von "alle Beratungsstellen werden von religiöser Instanz geleitet" geschrieben???
Der Artikel wiederholt es.
Eine Übersicht der Beratungsstellen: Pro Familia, Diakonisches Werk, Deutsches Rotes Kreuz. Einige davon sind kirchlich geprägt.

Beratung? "Alles andere als unvoreingenommen"
Lembke: Ja, das sind zertifizierte Beratungsstellen, die von Pro Familia, aber auch in kirchlicher Trägerschaft betrieben werden können.
Einfach zu sagen "geht zum Gesundheitsamt" klingt wohl ein bisschen zu pragmatisch und normal.

Ich empfinde die konkrete Homepage so nicht als Werbung.
Die Broschüre, die sie vertreibt ist es definitiv. Wäre es eine generelle Beschreibung einer Abtreibung und die Beschreibung des Ablaufs wäre das ganze kein Thema und hätte vor Gericht auch keine Basis. Da sie es allerdings auf sie selbst, ihr Personal und ihre eigene Praxis bezieht inkl. Anschrift, ist es ein Werbeblatt.

Der Artikel ist durchaus stichhaltig und journalistisch ok.
Die Kurzbeschreibung des Artikels entspricht schon net der Realität.
Eine Ärztin informiert auf ihrer Website über Abtreibungen und wird angeklagt, weil das nach § 219a Werbung ist.
Korrekte Darstellung der Realität wäre: "Eine Ärztin wirbt auf ihrer Website für Abtreibungen in ihrer Klinik und wird angeklagt."
§ 219a definiert nicht was Werbung ist. § 219a legt fest, dass Werbung für Abtreibungen unter Strafe zu stellen ist. Daher ist "weil das nach § 219a Werbung ist" eine vollkommen falsche Aussage.

Und genau das ist eine juritische Spitzfindigkeit, die ich nicht unbedingt mehr zeitgerecht und praktikabel halte.
Inwiefern ist es nicht zeitgerecht oder praktikabel wenn verboten wird, dass öffentlich für Abtreibungen geworben werden kann?
Solange es Ärzte(mit eigenem Gehalt), Schwangere und Abtreibungen gibt, ist das Gesetz zeitgerecht.

Sie schreibt ja nicht "Macht bei mir einen Schwangerschaftsabburch. Heute im Sonderangebot!"
Eine Aussage, die mit Entfernung des Gesetzes übrigens zulässig wäre. Sie wirbt auf subtilere Art.

Glaubst du, dass irgend eine Frau auf Grund der Homepage (und der PDF-Broschüre) eine Abtreibung durchführen lässt, über deren Folgen sie nicht ausreichend informiert wurde (immerhin war sie vor dem Eingriff auch in einer der vorgeschriebenen unabhängigen Beratungsstellen)?
Was ich glaube ist irrelevant.
Muss das bei ihr passiert sein, damit das Gesetz sinnvoll ist? Nein.
Gesetze im Strafgesetzbuch, haben eine präventive Funktion.
Kannst du ausschliessen dass eine Frau einen Entschluss zum Schwangerschaftsabbruch aufgrunde dieser Informationen gefasst hat und sich auch durch Informationen, die ihr vorher nicht zur Verfügung standen umentscheidet? Nein.
Gibst du Ärzten die Möglichkeit Schwangere Frauen, die sich im Entscheidungsprozess befinden zu manipulieren wenn das Gesetz nicht existiert? Ja.
Von daher verstehe ich nicht ganz warum der "Kern der Sache" die Diskussion sein soll ob sich eine Ärztin an das Gesetz zu halten hat oder nicht.
 
Oja, die Broschüre ist ja richtig reisserisch gemacht! Bunte Farbe, schöne blumige Sprache, frohe Bilder,...also wer da nicht Lust auf eine Abtreibung bekommt....
Ach ja, so sieht sie im Orginal aus:
Medium 765697 anzeigenAnsonsten halte ich mich nun raus, meine Argumente dringen ohnehin nicht durch, ab hier sind es nur mehr Wiederholungen.
Es kann sich jeder eine eigene Meinung bilden.
:winke:
 
Oja, die Broschüre ist ja richtig reisserisch gemacht! Bunte Farbe, schöne blumige Sprache, frohe Bilder,...also wer da nicht Lust auf eine Abtreibung bekommt....
Das muss sie auch nicht sein um als Werbung zu gelten oder einen Werbeeffekt zu erreichen.
Oder um es ganz einfach auszudrücken:
Das veröffentlichen einer Leistungsbeschreibung von einem Anbieter mit Angabe wo du diese Leistung beim verfassenden Anbieter bekommst, verfasst vom Leistungsanbieter selbst zählt als Werbung.
Frag doch einfach mal die Moderatoren hier, woran sie Werbung im Forum erkennen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch ein kleiner Nachtrag, da die Bezeichnung des Artikels als Propaganda angeblich nicht zulässig ist.

Propaganda (von lateinisch propagare ‚weiter ausbreiten, ausbreiten, verbreiten‘) bezeichnet in seiner modernen Bedeutung[1] die zielgerichteten Versuche, politische Meinungen und öffentliche Sichtweisen zu formen, Erkenntnisse zu manipulieren und das Verhalten in eine vom Propagandisten oder Herrscher erwünschte Richtung zu steuern.[2][3][4][5] Dies steht im Gegensatz zu pluralistischen[6] und kritischen[7] Sichtweisen, welche durch unterschiedliche Erfahrungen, Beobachtungen und Bewertungen sowie einen rationalen Diskurs[8][9] geformt werden.
Welche Positionen sollte man kennen um sich eine kritisch durchdachte Meinung über ein Gerichtsverfahren bilden zu können (abgesehen von der Gesetzeslage):
1. Position und Beweggründe des Klägers (oder dessen rechtl. Vertretung)
2. Position und Beweggründe des Beklagten (oder dessen rechtl. Vertretung)
3. Begründung des Gerichts zur Entscheidung.

Einfach mal versuchen die 3 Punkte nach Lesen des Artikels zu beantworten. Dann merkt man ob der Artikel "zielgerichtet" steuert oder unterschiedliche Erfahrungen, Beobachtungen und Bewertungen darbietet.
 
Ich erachte es als sehr wichtig, dass Werbung, so einen sensiblen Bereich betreffend, nicht geduldet wird. Warum? Ganz einfach, weil es Objektivität braucht - Menschen, die Positives und Negatives jedes Weges anführen, besprechen, wirklich beraten und nicht Entscheidungen steuern.
Die Fristenlösung ist wichtig, aber braucht mMn trotzdem unbedingt einen geschützten Rahmen.
 
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