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Hallo Analystin,
ich habe mit meiner Frau eine offene Beziehung, das ist ausgemacht was alles ok ist und was nicht. Was nicht ok ist, ist das ich "emotional" Fremdgehe, das Stufen wir als Betrug ein. Wir können jeweils sagen wenn man jemanden nicht mehr treffen darf. Hoffe das ist soweit verständlich.
Die Arbeitskollegin weiß nicht, das ich eine offene Beziehung habe. Das würde die Situation bestimmt nicht einfacher machen, weil Sie sich dann vielleicht denkt - machen wir mal. Aber bei Ihr würde ich definitiv emotional fremdgehen, da ich Sie auch sehr gerne habe.
Würde ich mir mit der Arbeitskollegin was anfangen, so wäre es klarer Betrug. In unsere Ehe ist sexuelle untreue explizit erlaubt, emotionale jedoch nicht.
Hoffe das klärt dies etwas auf?
Lg
Es geht hier NICHT um sex ... sondern um Emotionen.
Wo habe ich geschrieben das ich Ihr unterstelle das Sie Sex mit mir möchte?
Du hast dich in sie verliebt. Ob du jetzt Sex mit ihr hast oder nicht, ist nicht von Belang. Der Betrug ist - an deiner eigenen Definition gemessen - bereits geschehen. Und jetzt willst du daran festhalten, indem du ihm das Etikett "Freundschaft' verpasst. Deine Frau würde dir eine sehr klare Antwort geben auf die Frage, ob sie sich durch eine solche "Freundschaft" betrogen fühlt. Für mich stehen die Behauptung, sie nicht betrügen zu wollen und das Aufrechthalten eines solchen Kontaktes im Widerspruch. Ich halte das für Augenauswischerei.
Wenn du eine Beziehung mit deiner Arbeitskollegin willst, mach Nägel mit Köpfen. Das läuft ob so oder so auf eine Entscheidung hinaus. Eine, die du in Wahrheit wahrscheinlich eh schon getroffen hast. Dass man im Leben nicht alles haben kann, ist nun mal so.
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