Durchschnittseinkommen

Also ich finde es sehr erstaunlich, wie sich ein Thema entwickeln kann....:)
Von einer scheinbar einfachen Frage geht es hin zu einer Mütterhatz....

Wir outen uns auch gleich, wir sind Sozialschmarotzer! Wir haben bereits ein Kind und ein weiteres ist unterwegs. Dessen aber nicht genug, ist meine Frau bei VOLLEN Bezügen (genau genommen sogar etwas mehr als ihr Nettogehalt) im frühezeitigen Mutterschutz.
Also schlagen wir, nach der Meinung einer Person hier, eigentlich dem Fass den Boden aus.

Zurück zum eigentlichen Thema, wir sehen das so

gering 700-1100
mittel 1101-1800
hoch 1801-2500
Rest sehr hoch

Für Menschen in unserem Alter (29-33) mit abgeschlossener Ausbildung.

Da ich in der Finanzbranche tätig bin und sehr viel mit Kunden zu tun habe, sind diese Werte auch aus dem täglichen Leben gegriffen!
 
Jaja --- klar doch. Wir leben ja im gesetzesfreien Raum. Und die pöhsenpöhsen Versicherungen brauchen sich nicht daran zu halten.

Schon mal was von Rechtssicherheit gelesen ? Vom Versicherungsrecht ?

Lieber Cadmium!

Leider hast Du da nicht ganz Recht! Ich bin in der Finanzbranche tätig und die Realität sieht leider etwas anders aus! Jeder Versicherer versucht sich von Leistungen zu drücken. Und gerade die Gesetzte helfen den Versicherungen dabei. Hier ein kleiner Auszug aus Bedingungen und Gesetzten:

Wird für eine versicherte Person bei einem anderen Versicherer ein Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen, so ist der Versicherer vom weiteren Versicherungsvertrag unverzüglich zu unterrichten. Wird diese Informationspflicht schuldhaft verletzt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Erbringung von Summenleistungen, wie z. B. Krankenhaus-Tagegeld, Krankenhaus-Ersatztagegeld, Krankengeld oder Kurzuschüssen frei. Der Versicherer kann überdies den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von der Obliegenheitsverletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigt der Versicherer innerhalb eines Monats nicht, so kann er sich auf die Leistungsfreiheit nicht berufen.

Heißt soviel wie, schliesst Du eine Reisekrankenversicherung ab oder beantragst Du eine Kreditkarte oder ÖAMTC oder oder oder, kann die Versicherung den Vertrag kündigen! Außer, Du zeigst dies jedesmal schriftlich bei der Versicherung an!

Geht die Heilbehandlung über das notwendige Maß hinaus, so ist der Versicherer berechtigt, die Erstattung auf das angemessene Ausmaß herabzusetzen. Das gleiche gilt sinngemäß für Hilfsmittel (Heilbehelfe).

Was denkst Du, wer festlegt ob das notwendige Maß überschritten wird/ist?

Der Versicherer kann in begründeten Fällen Behandlungen durch bestimmte Ärzte, Dentisten oder Angehörige anderer medizinischer Berufe bzw. in bestimmten Krankenanstalten (oder Abteilungen von Krankenanstalten) vom Versicherungsschutz ausnehmen. Dies gilt für Behandlungen, die nach Zustellung der Mitteilung durchgeführt werden. Für alle vor der Zustellung der Mitteilung eingetretenen Versicherungsfälle besteht Versicherungsschutz bis zum Ablauf des dritten Monats nach Zustellung der Mitteilung.

Die Versicherung sagt für sie ist es ein begründeter Fall, Du und Deine Ärzte sagen nein. Was denkst Du, wie lange Du in Österreich auf ein rechtsgültiges Gerichtsurteil warten wirst? Entweder bist Du dann schon Tod oder kannst nicht mehr prozessieren!

Wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag hinsichtlich einzelner Personen kündigt, hat der Versicherer das Recht, innerhalb einer Frist von einem Monat den Versicherungsvertrag hinsichtlich der übrigen Personen zum gleichen Termin zu kündigen.

Ich hoffe auch, Du hast einen Vertrag nur für Dich....

Wenn der Versicherungsnehmer oder ein Versicherter im Krankheitsfall den vom Arzt oder vom Versicherer gegebenen zumutbaren Verhaltensmaßregeln vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht Folge leistet, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen und ist von der Verpflichtung zur Leistung frei.

Werden wahrscheinlich wieder dir Gerichte entscheiden was zumutbar ist und was nicht.....

Geht es um eine einfache schnelle Sache, wird es im Normfall zu keinen Schwierigkeiten kommen, aber wehe der Versicherung kostet es wirklich Kohle.....
 
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Zurück zum eigentlichen Sinn des Threads.

Da ich das Alter für einen sehr wichtigen Faktor halte, unterteile ich mal. Beziehe mich auf die gefühlten durchschnittlichen Gehälter/Löhne des Zentralraums in OÖ aus allen Ausbildungsklassen.

Für einen 25Jährigen:

niedrig: bis 1100€
mittelmäßig: um die 1500€
hoch: um die 1850€ und aufwärts

Für einen 55Jährigen:

niedrig: bis 1500€
mittelmäßig: um die 1850€
hoch: um die 2600€ und aufwärts

Na bin ich froh, dass ich zu den Schwerverdienern gehöre :cool:
 
Brutto oder Netto ?

und es geht nur wenn der *alte* langjähriger Mitarbeiter ist und somit alles an Bienealsprüngen brav mitgemacht hat
 
Also ich finde es sehr erstaunlich, wie sich ein Thema entwickeln kann....:)
Von einer scheinbar einfachen Frage geht es hin zu einer Mütterhatz....

Themen entwickeln sich meist in verschiedene Richtungen ..... hier ginge´s ja sogar um die Sinnhaftigkeit der Anschaffung eines BMW, möglichst für Bezieher eines Durchschnittseinkommens. Mütterhatz konnte ich nicht entdecken ...... im Zeitalter der Geschlechtergleichheit trifft der Vorwurf, familienbezogene Beihilfen zu kassieren wohl auch die Väter :mrgreen: Aber das sollten wir einfach überlesen .......

Brutto oder Netto ?

Jinx hat das Thema klar formuliert. Er als Ersteller des Threads meint NETTO :lehrer:

und es geht nur wenn der *alte* langjähriger Mitarbeiter ist und somit alles an Bienealsprüngen brav mitgemacht hat
Hypermoses meint, dass 2600.- oder mehr ein gutes Einkommen sind. Was spielt das für eine Rolle ob ich die 2600.- mit oder ohne Biennalsprünge erreicht habe?
 
Das ist schon 23 Seiten her. Da kann man nicht davon ausgehen, dass die ollen Kamellen noch gelesen werden.

Drum fange ich bei einem Krimi auch immer auf der letzten Seite an. Kenne ich den Mörder, dann interessiert ja überhaupt nimmer, wen er umgebracht hat.
 
Jinx hat das Thema klar formuliert. Er als Ersteller des Threads meint NETTO

ohne den Oberlehrer hätte ich mich für die Antwort bedankt .....


Hypermoses meint, dass 2600.- oder mehr ein gutes Einkommen sind. Was spielt das für eine Rolle ob ich die 2600.- mit oder ohne Biennalsprünge erreicht habe

Ich wollte mit meinem Posting ausdrücken, dass einige Komponenten mitspielen müssen um diesen Gehalt (sind ja Brutto dann doch an die 5000.- und für den Arbeitgeber dann an die 10.000 .-) zu Erhalten
 
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im Zeitalter der Geschlechtergleichheit

:hahaha:

Dazu ein kleines Beispiel:

Geht eine unterhaltspflichtige Mutter in Karenz, wird für die Karenzdauer die Unterhaltspflicht herabgesetzt.
Geht ein unterhaltspflichtiger Vater in Karenz, wird er auf seinen Letztbezug angespannt und muss weiterhin Unterhalt in der Höhe zahlen, wie er als Vollverdiener zahlen musste.

Familienbezogene Beihilfen kassieren in der Praxis wohl in den seltensten Fällen die Väter.
 
Geht eine unterhaltspflichtige Mutter in Karenz, wird für die Karenzdauer die Unterhaltspflicht herabgesetzt.
Geht ein unterhaltspflichtiger Vater in Karenz, wird er auf seinen Letztbezug angespannt und muss weiterhin Unterhalt in der Höhe zahlen, wie er als Vollverdiener zahlen musste.



Ja, ich hab wohl das Ironie - Schüdl vergessen. Betroffene können sich allerdings an unsere Spezialistin für europäische Rechtsfragen wenden. Weiß aber nicht, ob sie auch Männer vertritt bzw. berät.
 
Das ist schon 23 Seiten her. Da kann man nicht davon ausgehen, dass die ollen Kamellen noch gelesen werden.

Da ich mir alles durchlese, um meinen Senf abgeben zu können, habe ich auch NETTO Gehälter/Löhne angegeben.
 
Netto aus dem Baunebengewerbe:

Helfer 1400-1600
Facharbeiter 1600-1900
Vorarbeiter 1900-2400

Alles je nach Leistung (etwas willkürlich weis ich), Pauschal die untere Grenze das ganze Jahr und dafür in der Winterzeit kein Stempeln.

Blöder Spruch: "Gehts der Firma gut gehts den Leuten gut!".

Wobei ich meine, dass an der HA Grenze es sehr hart ist mit Familie aber mehr gibt die Branche nicht her...und trotzdem findst keine arbeitswilligen Leut mehr...oder grad deswegen?
 
Was ich vergessen habe und auch nicht so unwesentlich ist (eigentlich), rechnet ihr, die ihre Zahlen genannt haben, dieses Einkommen für 12 oder 14 Monate?
Und ich muss wohl durchaus zugeben, dass meine Fragestellung recht angestelltenverhältnisspezifisch ist. Aber von Selbszändigen habe ich halt so gut wie keine Ahnung.
 
Was ich vergessen habe und auch nicht so unwesentlich ist (eigentlich), rechnet ihr, die ihre Zahlen genannt haben, dieses Einkommen für 12 oder 14 Monate?
Und ich muss wohl durchaus zugeben, dass meine Fragestellung recht angestelltenverhältnisspezifisch ist. Aber von Selbständigen habe ich halt so gut wie keine Ahnung.

Hab deine Frage auf 14 Monate bezogen.
 
inkommen für 12 oder 14 Monate?

Ich habe meine Angaben auf 12 Monate bezogen, also ein ganz normales Gehalt ohne aufgerechnetem Urlaubs/Weihnachtsgeld.

Wobei um deiner Frage nach dem "Durchschnittseinkommen" gerecht zu werden, hätte ich 14 Löhne durch 12 Monate rechnen müssen, was meine Angaben logischerweise in die Höhe treiben würde.
 
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Eben. Ich hatte es nämlich auch mit 12 gerechnet. Weil es ja in der Regel bei uns 14 gibt, man diese aber auf 12 "runterrechnen" würde, bleibt unterm dann ein bisschen mehr...
 
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