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Und wenn sie Dich dazu verurteilen?Sollte ich je als "Geliebte" in eine Scheidung verwickelt werden, zahl ich ganz bestimmt keine Detektiv-Kosten...
Ich finde das auch nicht ganz in Ordnung, aber wenn man sich die Links hier genauer durchliest, entdeckt man zB die Passage:
Code:
2.4. Diese Erwägungen führen im Allgemeinen zu folgendem Ergebnis:
Ein vorwerfbares Mitwirken an einer Eheverfehlung kann bei zwar
engen, aber nicht sexuellen Kontakten (einer freundschaftlichen
Beziehung") in der Regel nur vorliegen, wenn der Dritte diese
Kontakte gegenüber dem anderen Gatten wahrheitswidrig bestreitet oder
eine darauf gerichtete Frage nicht beantwortet. Erst wenn die
Beziehung sexuellen Charakter annimmt und damit eindeutig aus dem
Graubereich freundschaftlicher" Kontakte heraustritt, könnte sich
der Dritte nicht mehr auf seine Handlungsfreiheit berufen.
Im vorliegenden Fall waren die Umstände für die "neue" noch einmal deutlich ungünstiger, aber bei sexuellen Kontakten mit einem Menschen, über dessen Eheverhältnis Du Dir im klaren bist (das muss dann ggf. von der Ex in spe natürlich vor Gericht glaubhaft gemacht werden), bist Du durchaus schadenersatzpflichtig.
Also doch besser bei Singles bleiben...
Servus,
SlowFox