Euthanasie

Der Arzt hat sich selbstverständlich an die Patientenverfügung zu halten. Widrigenfalls setzt er sich der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aus.

Naja, das kann man in eindeutigen Fällen so sehen, aber es gibts sicher viele Fälle die man unterschiedlich beurteilen kann.
Das Problem in diesem Fall ist nicht das Weiss oder Schwarz, sondern die Grautöne.
 
Naja, das kann man in eindeutigen Fällen so sehen, aber es gibts sicher viele Fälle die man unterschiedlich beurteilen kann.
Das Problem in diesem Fall ist nicht das Weiss oder Schwarz, sondern die Grautöne.

Nach österreichischem Recht gibt es zwei Arten von Patientenverfügungen: Die verbindliche und die beachtliche.

Prinzipiell kann in der Patientenverfügung nur eine bestimmte Behandlung abgelehnt werden, die entsprechend konkretisiert ist (z.B. keine Bluttransfusionen). Daher ist relativ wenig Platz für Grauzonen.

Bei der verbindlichen Patientenverfügung sind alle in die Behandlung involvierten Personen daran gebunden, sogar ein allfällig angerufenes Gericht.
 
Mit großem Interesse habe ich mir eben den ganzen Thread durchgelesen und stelle für mich fest das eure Ansichten unterschiedlicher nicht sein könnten. Aber das ist auch gut so, denn hätte die gesamte Menschheit die gleichen Ansichten, na dann gute Nacht. Für mich ist es nur interessant das als Eingangsfrage auch zu lesen war, warum das Thema Euthanasie Heute noch ein Tabu sondergleichen darstellt. Die Antwort darauf habe ich im ganzen Thread aber trotzdem nicht gefunden. Wahrscheinlich liegt es auch daran das der Begriff der Euthanasie aufgrund der "perfiden Tötungsmaschinerie" des dritten Reiches mehr als negativ besetzt ist. Warum dies hier noch keiner angesprochen hat, kann ich auch nicht ganz nachvollziehen. Es wird doch sonst in Österreich so groß und gern über die Vergangenheitsbewältigung gesprochen. Aber wegen des Themas der Euthansie selbst: Wenn es dazu kommen sollte, das ich nach oder wegen einer OP im Spital nicht mehr in der Lage sein sollte selbst Entscheidungen zu treffen, habe ich dies schriftlich dokumentiert - an zwei mir sehr nahe stehenden Menschen weiter gegeben. Glücklicherweise hatte ich in meiner Verwandtschaft nur eine Tante die einem Krebsleiden erlegen ist, was aber nicht bedeuten soll ich hätte keine Angst selbst an Krebs zu erkranken. Eher das Gegenteil! Mit meiner Verletzung am linken Fuß hatte ich beim Warten auf das Ergebnis einer Gewebeprobe ohnehin schon Panik, ich wäre schon daran erkrankt. Die Untersuchung der Gewebeprobe ergab allerdings erfreulicherweise das ich kein "Patient" bin. Abschließend: Wenn ein(e) Patient/In in einer Verfügung der "Sterbehilfe" zugestimmt hat, so sollten alle rechtlichen Schwierigkeiten erledigt sein.
 
Für mich ist es nur interessant das als Eingangsfrage auch zu lesen war, warum das Thema Euthanasie Heute noch ein Tabu sondergleichen darstellt. Die Antwort darauf habe ich im ganzen Thread aber trotzdem nicht gefunden.

Die Antwort liegt auf der Hand: es ist keines. Das Thema wird genauso diskutiert wie jedes andere. Sich gegen Euthanasie zu entscheiden oder sie abzulehnen heisst nicht, das Thema zu tabuisieren.
 
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