M
Gast
(Gelöschter Account)
Du solltest das Wort Missbrauch nicht juristisch verstehen.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
Danke für Deine juristische Aufklärung. Die Versammlungsfreiheit alleine garantiert aber nicht, für jede Art von Versammlung den Wiener Ring benutzen zu dürfen. Die Details der Möglichkeiten der Benützung öffentlichen Raums sind in einfachen Gesetzen geregelt und können durch Verordnungen präzisiert werden. Und die Sperre einer Straße wegen einer Juxveranstaltung kann sehr wohl untersagt werden.Diese Versammlungsfreiheit garantiert im Zusammenhang mit der in der Verfassung verankerten Meinungsfreiheit, das Recht zu demonstrieren.
Die Versammlungsfreiheit alleine garantiert aber nicht, für jede Art von Versammlung den Wiener Ring benutzen zu dürfen
Das stimmt.Und die Sperre einer Straße wegen einer Juxveranstaltung kann sehr wohl untersagt werden.
Danke, da erspar ich mir eine Stunde wasauchimmer!ähnlich wenn auch nicht wortwörtlich hat er es auch in der Sendung "Im Zentrum" gesagt.
Das habe ich auch nie bestritten.Doooooch. Die Versammlungsfreiheit steht im Verfassungsrang und ist deshalb den "einfacheren" Gesetzen, wie z.B. der StVo vorzuziehen.
Gut, ich habe in meinem Post Versammlungen und Veranstaltungen vermischt - Asche auf mein Haupt. Aber das ist ja genau ein Problem - es gibt leider keine scharfe Trennlinie. Aus meiner Sicht wären "Rasen am Ring" sowie der Bademantelmarsch zu Ehren Udo Jürgens' keine Versammlungen, sondern Veranstaltungen, und daher genehmigungspflichtig. Die Polizei war entweder anderer Ansicht, oder hat die beiden Events "um des lieben Friedens Willen" nicht untersagt.Das stimmt.
Weil Veranstaltungen ja nicht als Versammlung gelten und auch genehmigt werden müssen, wohingegen bestimmte Versammlungen, wie Demonstrationen oder Kundgebungen lediglich angezeigt (=anmelden) werden müssen. Die Versammlungsfreiheit garantiert die freie Zeit- und Ortswahl.
Ob eine Verkehrsfläche aufgrund einer Versammlung gesperrt wird oder nicht liegt im Ermessen der Behörde, in Wien ist dies die Bundespolizeidirektion.
Wie du richtig schreibst gibt es Überschneidungen. Dies trifft auch auf die von dir genannten Ereignisse zu. Man könnte sie sowohl als Veranstaltung i.S. des Veranstaltungsgesetztes, als auch als Versammlung i.S. des Versammlungsgesetztes ansehen. Da eine Verrammlung ( Demo) eben nur angezeigt werden muss und eine Veranstaltung genehmigt werden muss und auch gegebenenfalls auch kostenpflichtig sein kann, wird hier aus auf der Hand liegenden Gründen eben eine Demo gewählt.Aus meiner Sicht wären "Rasen am Ring" sowie der Bademantelmarsch zu Ehren Udo Jürgens' keine Versammlungen, sondern Veranstaltungen, und daher genehmigungspflichtig.
Externe Inhalte von YouTubeDieser Beitrag beinhaltet externe Inhalte von YouTube. YouTube könnte Cookies auf deinem Computer setzen bzw. dein Surfverhalten protokollieren. Mehr Informationen zu Cookies und externen Inhalten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Möchtest du die externen Inhalte laden?
Naja, zumindest die Frau Vizebürgermeisterin hat's auf der Fahrt dorthin ordentlich erschüttert; ich mein, nachdem ihr praktisch eh nix passiert ist, darf man doch durchaus von einer Ironie des Schicksals sprechen, dass ausgerechnet sie, die radfahrende Autogegnerin, radfahrend von an Auto abgeschossen wurde .Und die Radparade der "Radlobby" ist auch so eine Veranstaltung, deren Nichtgenehmigung unsere Demokratie in ihren Grundfesten erschüttern würde?
Die Gefahr ist die Salamitaktik. Nehmen wir mal an, es gibt Jemand, der/die entscheiden darf: nach welchen Kriterien?Und die Radparade der "Radlobby" ist auch so eine Veranstaltung, deren Nichtgenehmigung unsere Demokratie in ihren Grundfesten erschüttern würde?
Die Gefahr ist die Salamitaktik. Nehmen wir mal an, es gibt Jemand, der/die entscheiden darf: nach welchen Kriterien?
Das wäre auch bei anderen "Demos" angemessen!
Veranstaltungen sind ohnehin genehmigungspflichtig und, wie Du ja richtig erkannt hast, müssen die Organisatoren die Kosten selbst tragen. Über die Genehmigung entscheidet kein Gericht, sondern eine eine vergleichsweise kostengünstige Behörde. @Mitglied #52454 hat das oben ja ohnehin erklärt:Es gibt sicher Kriterien, die als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden können und von einer unabhängigen Instanz (Gerichte) entschieden werden kann.
zB ob die Veranstaltung im öffentlichen Interesse ist, Gefahr der öffentlichen Sicherheit, Kostenaufwand den Steuerzahlern zumutbar, ...
Freie Meinungsäußerung also nur für Wohlhabende?Der Wien Marathon ist übrigens eine Veranstaltung im öffentlichen Interesse, bringt der Stadt viel Geld und Publicity und wenn ich nicht irre, muss der Veranstalter für Polizeieinsatz und Straßenreinigung die Kosten tragen. Das wäre auch bei anderen "Demos" angemessen!
Bist Du Dir denn so sicher, dass die Polizeibedeckung der Radparade dem Steuerzahler zur Last fällt?... bei ausgesprochenen Juxveranstaltungen, wie es die Radparade ist, sollte eine Gebühr eingehoben werden.
Bei Demos nicht, aber bei ausgesprochenen Juxveranstaltungen, wie es die Radparade ist, sollte eine Gebühr eingehoben werden.
Wahrscheinlich gar nix. Wie ich die Wiener kenne würden's die meisten wohl schulterzuckend zu Kenntnis nehmen.Was würden wohl die Wiener sagen, wenn jeden Freitag Mittag, ein anderes Bundesland gegen die Ungerechtigkeiten beim Finanzlastenausgleich demonstrieren würden?
Na sicher! Nur zu.Kann man eine Demo gegen den Demomissbrauch veranstalten?