Outdoor FKK & Cruising auf Hawaii (Innsbruck Kranebitten)

Betretungsverbot - Kontrolle durch Bergwacht

Nur zur Info:
Beamte der Bergwacht haben gestern erneut das temporĂ€re Betretungsverbot (01. Februar bis 01.Juli) kontrolliert. Einige Passanten mussten an Ort und Stelle die Geldbörse öffnen, von anderen wurden die Personalien aufgenommen und erhalten voraussichtlich eine Anzeige. ErfahrungsgemĂ€ĂŸ bleibt es nicht bei diesem einem Kontrollgang


Wie ich von den Betroffenen erfahren habe, wĂ€re bei Verweigerung der Bekanntgabe der Personalien die Polizei hinzugezogen worden. Die Aussage, dass keine Beschilderung ersichtlich ist oder das Betretungsverbot nicht bekannt ist, ließen die Beamten nicht gelten.
Aussage: „Der BĂŒrger muss sich kundig tun“

Ich darf folgende zusammengetragenen Infos mit Euch teilen. Wie Ihr damit umgeht und ob es das Risiko wert ist, muss wohl jeder fĂŒr sich entscheiden 😊

1.) Sonderschutzgebiet
Im Jahr 1988 wurde die Kranebitter Innau als „Naturschutzgebiet“ ausgezeichnet. Aufgrund zahlreicher Auseinandersetzungen zwischen NaturnutzerInnen und NaturschĂŒtzerInnen wurde dieser hohe Schutzstatus im Jahr 1993 aufgelöst, woraufhin das Gebiet als „GeschĂŒtzter Landschaftsteil mit Betretungsverbot“ ausgewiesen wurde. Da dieses Betretungsverbot jedoch wiederum viele Konflikte hervorrief, wurde die Kranbitter Innau im Jahr 2005 schlussendlich zum „Sonderschutzgebiet“ deklariert, mit teilweisem Betretungsverbot (von 1. Februar bis 1. Juli) zum Schutze der Vogelwelt.
[Quelle: Kranebitter Innauen | Schutzgebiete in Tirol]
[Datei:Betretungsverbot im Sonderschutzgebiet Kranebitter Innauen.png – Wikipedia]

Info: Dieses Sonderschutzgebiet beginnt im Westen von der Ortsgrenze Zirl/ Innsbruck, welche bis letztes Jahr durch ein Schild (neben aufgestelltem MĂŒlleimer) zwischen 3. und 4. Sandbucht gekennzeichnet war und reicht bis zur Rimmelwiese und weiter flussabwĂ€rts bis zur EinmĂŒndung des Sulzenbach in den Inn. Durch einen Murenabgang 2024 wurde dieses Schild (und der MĂŒlleimer 😊) verschĂŒttet. Das Betretungsverbot beginnt also direkt an dem erkennbaren Geröll nach der letzten Sandbucht. Innseitig ist auch ein Vermessungspflock ersichtlich, der diese Grenze markiert. Die Rimmelwiese ist seit einigen Jahren im Besitz der Stadt Innsbruck und als „Stadtpark“ ausgewiesen. Es gelten die ausgeschilderten EinschrĂ€nkungen, FKK auf der Wiese wird geduldet. Von der Rimmelwiese flussabwĂ€rts ist wĂ€hrend des temporĂ€ren Betretungsverbot nur der „Hauptweg“ ausgenommen, seitliches Ausscheren/ Betreten ist wĂ€hrend dieser Zeit nicht erlaubt.

Vom Schotterparkplatz (Zirler Seite) kommend, sind die Sandbuchten bis zum Geröllfeld das ganze Jahr betretbar, da es zum Ortsgebiet von Zirl gehört und keinem Betretungsverbot unterliegt.


2.) Auszug aus dem Bergwachtsgesetz/ Befugnisse der BergwÀchter

Der BergwĂ€chter darf in AusĂŒbung des Dienstes Personen, die er bei der Begehung einer VerwaltungsĂŒbertretung [
] auf frischer Tat betritt [
] anhalten, zum Nachweis der IdentitĂ€t auffordern und der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen.

Der BergwĂ€chter darf in AusĂŒbung des Dienstes Personen, die er bei der Begehung einer VerwaltungsĂŒbertretung [
] auf frischer Tat betritt, festnehmen und der Bezirksverwaltungsbehörde vorfĂŒhren, wenn

- der Betretene dem BergwÀchter unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine IdentitÀt auch sonst nicht sofort feststellbar ist;
- begrĂŒndeter Verdacht besteht, dass sich der Betretene der Strafverfolgung entziehen werde;
- der Betretene trotz Abmahnung die strafbare Handlung fortsetzt oder versucht, sie zu wiederholen.

Die Bezirksverwaltungsbehörde kann BergwĂ€chter ermĂ€chtigen, in von ihr zu bestimmenden FĂ€llen von VerwaltungsĂŒbertretungen bei Betretung auf frischer Tat eine vorlĂ€ufige Sicherheit bis zum Betrag von 180,– Euro festzusetzen und einzuheben, wenn
- der Betretene dem BergwÀchter unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine IdentitÀt auch sonst nicht sofort feststellbar ist;
- begrĂŒndeter Verdacht besteht, dass sich der Betretene der Strafverfolgung entziehen werde.

[Quelle: RIS, Bergwachtgesetz 2003, Tiroler, Fassung vom 08.03.2025]

Diese Infos sind lediglich eine grobe Zusammenfassung, dienen vorbehaltlos nur der Information und sollen Euch nur davor bewahren, dass Ihr in eine solch unangenehme Situation geratet 😊

Anhang anzeigen 13285334
Danke 🙏
 
Betretungsverbot - Kontrolle durch Bergwacht

Nur zur Info:
Beamte der Bergwacht haben gestern erneut das temporĂ€re Betretungsverbot (01. Februar bis 01.Juli) kontrolliert. Einige Passanten mussten an Ort und Stelle die Geldbörse öffnen, von anderen wurden die Personalien aufgenommen und erhalten voraussichtlich eine Anzeige. ErfahrungsgemĂ€ĂŸ bleibt es nicht bei diesem einem Kontrollgang


Wie ich von den Betroffenen erfahren habe, wĂ€re bei Verweigerung der Bekanntgabe der Personalien die Polizei hinzugezogen worden. Die Aussage, dass keine Beschilderung ersichtlich ist oder das Betretungsverbot nicht bekannt ist, ließen die Beamten nicht gelten.
Aussage: „Der BĂŒrger muss sich kundig tun“

Ich darf folgende zusammengetragenen Infos mit Euch teilen. Wie Ihr damit umgeht und ob es das Risiko wert ist, muss wohl jeder fĂŒr sich entscheiden 😊

1.) Sonderschutzgebiet
Im Jahr 1988 wurde die Kranebitter Innau als „Naturschutzgebiet“ ausgezeichnet. Aufgrund zahlreicher Auseinandersetzungen zwischen NaturnutzerInnen und NaturschĂŒtzerInnen wurde dieser hohe Schutzstatus im Jahr 1993 aufgelöst, woraufhin das Gebiet als „GeschĂŒtzter Landschaftsteil mit Betretungsverbot“ ausgewiesen wurde. Da dieses Betretungsverbot jedoch wiederum viele Konflikte hervorrief, wurde die Kranbitter Innau im Jahr 2005 schlussendlich zum „Sonderschutzgebiet“ deklariert, mit teilweisem Betretungsverbot (von 1. Februar bis 1. Juli) zum Schutze der Vogelwelt.
[Quelle: Kranebitter Innauen | Schutzgebiete in Tirol]
[Datei:Betretungsverbot im Sonderschutzgebiet Kranebitter Innauen.png – Wikipedia]

Info: Dieses Sonderschutzgebiet beginnt im Westen von der Ortsgrenze Zirl/ Innsbruck, welche bis letztes Jahr durch ein Schild (neben aufgestelltem MĂŒlleimer) zwischen 3. und 4. Sandbucht gekennzeichnet war und reicht bis zur Rimmelwiese und weiter flussabwĂ€rts bis zur EinmĂŒndung des Sulzenbach in den Inn. Durch einen Murenabgang 2024 wurde dieses Schild (und der MĂŒlleimer 😊) verschĂŒttet. Das Betretungsverbot beginnt also direkt an dem erkennbaren Geröll nach der letzten Sandbucht. Innseitig ist auch ein Vermessungspflock ersichtlich, der diese Grenze markiert. Die Rimmelwiese ist seit einigen Jahren im Besitz der Stadt Innsbruck und als „Stadtpark“ ausgewiesen. Es gelten die ausgeschilderten EinschrĂ€nkungen, FKK auf der Wiese wird geduldet. Von der Rimmelwiese flussabwĂ€rts ist wĂ€hrend des temporĂ€ren Betretungsverbot nur der „Hauptweg“ ausgenommen, seitliches Ausscheren/ Betreten ist wĂ€hrend dieser Zeit nicht erlaubt.

Vom Schotterparkplatz (Zirler Seite) kommend, sind die Sandbuchten bis zum Geröllfeld das ganze Jahr betretbar, da es zum Ortsgebiet von Zirl gehört und keinem Betretungsverbot unterliegt.


2.) Auszug aus dem Bergwachtsgesetz/ Befugnisse der BergwÀchter

Der BergwĂ€chter darf in AusĂŒbung des Dienstes Personen, die er bei der Begehung einer VerwaltungsĂŒbertretung [
] auf frischer Tat betritt [
] anhalten, zum Nachweis der IdentitĂ€t auffordern und der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen.

Der BergwĂ€chter darf in AusĂŒbung des Dienstes Personen, die er bei der Begehung einer VerwaltungsĂŒbertretung [
] auf frischer Tat betritt, festnehmen und der Bezirksverwaltungsbehörde vorfĂŒhren, wenn

- der Betretene dem BergwÀchter unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine IdentitÀt auch sonst nicht sofort feststellbar ist;
- begrĂŒndeter Verdacht besteht, dass sich der Betretene der Strafverfolgung entziehen werde;
- der Betretene trotz Abmahnung die strafbare Handlung fortsetzt oder versucht, sie zu wiederholen.

Die Bezirksverwaltungsbehörde kann BergwĂ€chter ermĂ€chtigen, in von ihr zu bestimmenden FĂ€llen von VerwaltungsĂŒbertretungen bei Betretung auf frischer Tat eine vorlĂ€ufige Sicherheit bis zum Betrag von 180,– Euro festzusetzen und einzuheben, wenn
- der Betretene dem BergwÀchter unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine IdentitÀt auch sonst nicht sofort feststellbar ist;
- begrĂŒndeter Verdacht besteht, dass sich der Betretene der Strafverfolgung entziehen werde.

[Quelle: RIS, Bergwachtgesetz 2003, Tiroler, Fassung vom 08.03.2025]

Diese Infos sind lediglich eine grobe Zusammenfassung, dienen vorbehaltlos nur der Information und sollen Euch nur davor bewahren, dass Ihr in eine solch unangenehme Situation geratet 😊

Anhang anzeigen 13285334
Vielen Dank fĂŒr deine Info! Ich bin seit 50 Jahren Hawaiianer :giggle: und weiß natĂŒrlich ĂŒber die BeschrĂ€nkungen bescheid, ich finde es aber ausgesprochen nett von Dir, dass du diesen Beitrag geschrieben hast, Danke! Ich war gestern unterwegs dort, es ist wahnsinnig trocken đŸ”„đŸ”„đŸ”„đŸ”„, also Vorsicht! LG Peter
 
Ich denke dass das restliche Hawai groß genug ist und man brĂŒtende Vögel in der Ruhe lĂ€sst ! Noch höher sollen die Strafen sein dass auch der DĂ€mmste endlich Respekt vor der Natur hat ! Predigt beendet !
 

Kenne ich.
Hab ausgemacht bei mir und .....
Sinnloser Typ und fake!!!!
Ich kenne ihn nicht aber bei vielen kann man sich anhand der BeitrÀge seinen Teil denken .
Solche tÀt i nitamoi ignorieren!
Ich kenne ihn.
1x getroffen, nachdem er mich versetzt hatte und doch nach lÀngerem hin und her er dann doch gekommen ist.
Danach versetzt worden mit Ausreden wie z.B.:
" du willst ja nur blank"
Obwohl mehrmals geschrieben, auch mit condom.
Dann bei mir zuhause wieder ausgemacht und gewartet, gewartet gewartet, .....

Keine Nachricht, kein sorry kann nicht da Ururoma plötzlich verstorben oder Auto plötzlich bei Kreuzung explodiert, .......
Ein armseeliger Typ, der keine Ahnung von Anstand hat!
 
Kenne ich.
Hab ausgemacht bei mir und .....
Sinnloser Typ und fake!!!!

Ich kenne ihn.
1x getroffen, nachdem er mich versetzt hatte und doch nach lÀngerem hin und her er dann doch gekommen ist.
Danach versetzt worden mit Ausreden wie z.B.:
" du willst ja nur blank"
Obwohl mehrmals geschrieben, auch mit condom.
Dann bei mir zuhause wieder ausgemacht und gewartet, gewartet gewartet, .....

Keine Nachricht, kein sorry kann nicht da Ururoma plötzlich verstorben oder Auto plötzlich bei Kreuzung explodiert, .......
Ein armseeliger Typ, der keine Ahnung von Anstand hat!
"Auto explodiert" is aber schon geil lustig 😂
 
Irgend welche idiotische Ausreden haben doch viele Fakes!
Nur er hat 0,0!
😂 Ach, nimms nicht zu ernst.
Ich wurde auch schonmal "Fake" genannt, weil ich nicht alles und jeden rann lasse đŸ˜‚đŸ€·đŸ»â€â™‚ïž Man könnte sich viel Ă€rgern den ganzen Tag, aber ich nehm die Dinge lieber mit Humor. Das Leben ist schon ernst genug.
 
sollen :cool: ! auf eigenes Risiko halt, man muss halt rechnen damit, dass die Bergwacht unterwegs ist
Also wenn die Bergwacht patrouilliert und abstraft, hat es mit "sollen" nix zum tun, sry! ... dann DARF mann sich nicht aufhalten, fertig, Punkt!!! Na klar, wo kein KlĂ€ger, da kein Richter - aber "dĂŒrfen" tut man es trotzdem nicht!
 
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