Dir kann geholfen werden
Rechtliche Bestimmungen zu Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsöffnung
Absatz zu Verbot und Erlaubnis im SW als zweiter unterhalb des Links.
Zu Deiner unscharfen Darstellung:
Laufhäuser (Studios, Saunaclubs, ...) jetzt neu einmal für 28 Tage geschlossen.
Wohnungsprostitution (= Ausübung in der Wohnung der Prost oder eines Dritten) immer schon verboten.
Hausbesuche (zB in der Wohnung - bzw als Hotelbesuch im Zimmer - des Freies) weiterhin erlaubt, eingeschränkt allerdings durch das Abstandsgebot bei der Erbringung der Dienstleistung und die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.