gesetzeslage eindeutig

tja,verletzt urheberrechte bist ein schwerverbrecher, vergreifst dich an kindern fällt das unter kavaliersdelikt - ich versteh die welt nimma ....
 
Da wird sich leider nix ändern.
Für´n Herrn Schmitz hoffe ich, es kommt da irgendwie glimpflich da raus, obwohl da gibt es einige seit den 90-ern, die ihn gerne nicht mehr in Freiheit wissen würden...

Die größeren Betrüger allerdings dürfen sich noch immer gewissen politischen und gesellschaftlichen Status erfreuen.
 
Wobei ich zunächst einmal die 20 Jahre für Verletzung des Urheberrechtes absolut unangemessen finde.
Die größeren Betrüger allerdings dürfen sich noch immer gewissen politischen und gesellschaftlichen Status erfreuen.

Wenn du die selben meinst wie ich ........ denen würde ich allerdings schon mindestens 10 Jährchen vergönnen.
 
Finde ich auch, allerdings der Strafmaß im Vergleich zur sexuellen Delikten ist schon skandalös.

Es ist aber nicht vergleichbar. Denn ich gehe davon aus, dass es sich auch nicht um die gleichen Staaten und damit Rechtssysteme handelt. Um sich in Österreich 20 Jahre einzuhandeln, da müsste man schon ein ziemlich grausames Verbrechen begehen. Also ist es eigentlich "Äpfel mit Birnen vergleichen".

Wenn es dem Verteidiger der "Eisprinzessin" gelingt, mildernde Umstände herbei zu reden, dann wird´s bei ihr auf 20 Jahre hinauskommen. Der Urheberrechtsverletzer käme möglicherweise bei uns mit einer hohen Geldstrafe davon.
 
die sache mit schmitz: Am 19. Januar 2012 wurde Megaupload durch das Justizministerium der Vereinigten Staaten geschlossen, gegen sieben Hauptverantwortliche, darunter den Gründer Kim Schmitz, wurde Anklage erhoben wegen: Verschwörung zur Bildung einer kriminellen Vereinigung (max. 20 Jahre Freiheitsstrafe), Verschwörung zum Begehen von Urheberrechtsverletzungen (max. 5 J. Freiheitsstrafe), Verschwörung zur Geldwäscherei (max. 20 J. Freiheitsstrafe) und kriminelle Urheberrechtsverletzungen in mehreren Fällen (jeweils max. 5 J. Freiheitsstrafe). Dabei soll den Rechteinhabern der illegal verbreiteten Daten ein Schaden in Höhe von einer halben Milliarde US-Dollar entstanden sein, während der Umsatz[12] des Megaupload-Netzwerks im gleichen Zeitraum auf 175 Millionen US-Dollar geschätzt wird.[13]
 
Es ist aber nicht vergleichbar. Denn ich gehe davon aus, dass es sich auch nicht um die gleichen Staaten und damit Rechtssysteme handelt. Um sich in Österreich 20 Jahre einzuhandeln, da müsste man schon ein ziemlich grausames Verbrechen begehen. Also ist es eigentlich "Äpfel mit Birnen vergleichen".

Finde ich nicht.
Man kann sich auf den Fall Graf aus Deutschland erinnern. Er ist zur knapp vier Jahren aufgrund der Steuerhinterziehung verurteilt worden. Pädophile Schweine, Wiederholungstäter und Mörder bekommen da gelegentlich mildere Strafen und das finde ich skandalös.
 
Gründer Kim Schmitz, wurde Anklage erhoben wegen: Verschwörung zur Bildung einer kriminellen Vereinigung (max. 20 Jahre Freiheitsstrafe), Verschwörung zum Begehen von Urheberrechtsverletzungen (max. 5 J. Freiheitsstrafe), Verschwörung zur Geldwäscherei (max. 20 J. Freiheitsstrafe) und kriminelle Urheberrechtsverletzungen in mehreren Fällen (jeweils max. 5 J. Freiheitsstrafe). Dabei soll den Rechteinhabern der illegal verbreiteten Daten ein Schaden in Höhe von einer halben Milliarde US-Dollar entstanden sein, während der Umsatz[12] des Megaupload-Netzwerks im gleichen Zeitraum auf 175 Millionen US-Dollar geschätzt wird.

Ich bin zuversichtlich, dass seine Anwälte ihn schnell raus bekommen. Man hat auf ihn schon in den 90-ern abgesehen und sein Ende wurde schon mehrmals prophezeiht.
 
1, muss man mal sagen recht kommt nicht von Gerechtigkeit
2, kim schmitz ist in Amerika angeklagt und ist ein anderes rechtssystem als wir kennen,dort ist es üblich das ein verurteilter seine strafen nacheinander absitzt so kommen ab und zu sehr komische strafmaß zusammen
3,im Beispiel vermute ich mal, wird ein vermutlich deutscher Fall mit Fall in Amerika verglichen und glaube das man das nicht kann
 
Zuletzt bearbeitet:

Ich möchte keinesfalls einen Pädophilen in Schutz nehmen. Aber ich wollte darauf hinweisen, dass das Strafmaß auch davon abhängt, in welchem Land der Täter verfolgt wird. Und insofern ist der Vergleich der beiden "Strafandrohungen" eben der Vergleich von Äpfeln mit Birnen.

Ein Ladendieb kommt bei uns meist glimpflich davon. Ist er kein Wiederholungstäter, dann erhält er sicher nur eine Geldstrafe. In Saudi - Arabien kann es passieren, dass ihm eine Hand abgehackt wird.
 
Vergleich der beiden "Strafandrohungen"
Werden hier Strafandrohungen verglichen? Oder wird hier eine tatsächlich verhängte Strafe (Weiß jemand etwas über den Fall Hans B.?) mit einer theoretisch möglichen Höchststrafe verglichen?
einem pädophilen gehört der schwanz abgehackt
Ja, und Dir gehört der Kopf abgehackt. Verwendest ihn eh nur zum Scheißdreck daherrreden.
 
Werden hier Strafandrohungen verglichen?

Ich weiß es nicht. Im Fall des Urheberrechtsverletzers ist es jedenfalls nur eine Androhung.

Ja, und Dir gehört der Kopf abgehackt. Verwendest ihn eh nur zum Scheißdreck daherrreden.

Bin da zwar nicht ganz deiner Meinung (was das Abhacken des Kopfes des Oxi betrifft), aber ich denke, dass wir da im Grunde mit unserer Meinung nicht so weit voneinander entfernt sind. Kindesmissbrauch ist sicher eine grausliche Sache und ich bin der Letzte, dar das verharmlosen möchte. Aber dennoch sollte man immer die Kirche im Dorf lassen. Drastische Strafen bis hin zu 20 Jahren oder gar lebenslänglich sind im vorliegenden Fall nicht angemessen. Wobei wir die genauen Umstände sowieso nicht kennen.

Bei Vergewaltigern oder gar Kindesmördern sind allerdings hohe Strafen angebracht. und auch die Sicherheitsverwahrung ist da in Betracht zu ziehen, um Tatwiederholung möglichst auszuschließen.
 
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