gesetzeslage eindeutig

Wobei ich zunächst einmal die 20 Jahre für Verletzung des Urheberrechtes absolut unangemessen finde. ings schon mindestens 10 Jährchen vergönnen.
Dann kann er sich aber schon mal in Ruhe auf die nächsten 50 Jahre bis zum Ablauf des Urheberschutzes freuen.
Leider ist es tatsächlich so, daß Eigentumsdelikte höher geahndet werden als Körperverletzung ( im weitesten Sinn ).
Hinweis für's wirkliche Leben: wenn ihr auf der Straße tätlich angegriffen oder verletzt werdet, immer erst "Raubüberfall" anzeigen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja Freunde Willkommen in der "Neuen Welt Ordnung" kann immer nur wieder auf Georg Orwell 1984 verweisen.....leider....
Lg Hank67
 
...ach, schon was ich denke, reicht für Schmalz bis die Hölle zufriert.....
 
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