Straßenstrich Gmünd, Tschechien

Falls es noch keiner mitbekommen hat,in der Tschechei gibt es kein Gesetz punkto prostitution. Ist weder erlaubt noch verboten.Daher gibts auch keinen Deckel,also kann ein jeder eine Dame mitnehmen nur Geld darf man ihr erst geben wenn sie das 18 Lebensjahr vollendet hat,da gelten wieder die Österreichischen Gesetze.

Lieber Pedro333!

Ist leider nicht ganz richtig. Sobald die SW österreichisches Bundesgebiet betritt gelten Österreichische Gesetze.


Liebe Grüße
Peter
 
Lieber Pedro333!

Ist leider nicht ganz richtig. Sobald die SW österreichisches Bundesgebiet betritt gelten Österreichische Gesetze.


Liebe Grüße
Peter

Hallo Peter! Aber in der Tschechei gibt es keine SW da es kein Gesetz gibt.Da dürftest keine einzige Frau aus dem ehemaligen Osten nach Österreich mitnehmen ist das so schwer zu verstehen? Gruss Pedro!
 
Lieber Pedro333!

Ist leider nicht ganz richtig. Sobald die SW österreichisches Bundesgebiet betritt gelten Österreichische Gesetze.


Liebe Grüße
Peter

Genau, auf dem Bundesgebiet gilt österreichisches Recht und das besagt das die Exikutive eine Straftat nachweisen muss. Und ob die Dame in österreich für Sex Geld nimmt fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Polizei. Diese ist vorangig für die einhaltung des StGB (Strafgesetzbuch) und der STVO (Strasenverkehrs Ordnung) zuständig und in keinen deiser Gesetzbücher konnte ich eine Gesetz finden in dem die "Einfuhr" oder das mitnehmen von Bürgern der europäischen Union verboten ist. Das "Schengener Abkommen" untersagt es sogar das Östereich, den Bürgern anderer Mitglidsstaaten die Einreise verwehrt. Zuständig wäre die Steuerfahndung wen die Dame in Österreich tätig wird aber nur dann wenn die Dame dauerhaft hier arbeiten würde.

---Zitat von Peter010---
........ Ich habe eine russische SW mal gekannt welche mir erzählt hat das Sie und der Kunde in der Zelle gelandet sind...............
---Zitatende---

In diesem Fall ist es klar warum die Dame inhaftiert wurde. Als Russin ist sie keine EU-Bürgerin zum ersten und zum zweiten benötigt sie ein Visum für den Schengen-Raum und bei diesem Punkt bin ich mir nicht sicher ob im Visum vermerkt ist welche Mitglidsstaaten sie bereisen darf. Wahrscheinlich hatte die Dame ihr Visum nicht dabei. Deswegen wurde sie wahrscheinlich inhaftiert um ihren Personenstatus zu Prüfen und der Kolege wurde wahrscheinlich gleich mit inhaftiert wegen des verdachtes auf Menschenhandeles oder gegen ihm lag etwas anderes Strafrechtliches vor, möglicher weise war er auch Betrunken und musste in die ausnüchterungszelle. Aber in Österreich wirst du nicht einfach so eingesperrt wie in den USA oder anderen Polizeistaaten.

lg Kalidor
 
Hallo Peter! Aber in der Tschechei gibt es keine SW da es kein Gesetz gibt.Da dürftest keine einzige Frau aus dem ehemaligen Osten nach Österreich mitnehmen ist das so schwer zu verstehen? Gruss Pedro!


Hallo lieber Pedro!

Ist auch leider nicht ganz richtig. Wozu macht den dann die tschechische Polizei Razzien und lässt sich von den Damen die Ausweise in Nachtclubs zeigen?


Liebe Grüße
Peter
 
Genau, auf dem Bundesgebiet gilt österreichisches Recht und das besagt das die Exikutive eine Straftat nachweisen muss. Und ob die Dame in österreich für Sex Geld nimmt fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Polizei.

lg Kalidor

Lieber Kalidor!

Ist auch leider nicht ganz richtig. Bitte lese Dir dazu § 14 sowie § 16 Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. durch. Siehe auch: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000696


Liebe Grüße
Peter
 
Lieber Kalidor!

Ist auch leider nicht ganz richtig. Bitte lese Dir dazu § 14 sowie § 16 Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. durch. Siehe auch: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000696


Liebe Grüße
Peter

Hallo lieber Peter!

Das ist ja ein hübscher Gesetzestext, Bezieh tsich aber leider nur auf Bordelle und Peep-shows, und im übrigen kümmert mich das Oberösterreichische Landesgesetz überhaupt nicht. Da es nur auf Bundesgebiet, das auch Oberösterreichisches Landesgebiet ist Rechtswirkung hat.

Zitat:

"§3 Verbotsbestimmungen; Absatz (3) Verboten sind; Punkt 1. die Anbahnung der Sexualdienstleistung außerhalb behördlich bewilligter Bordelle;"

Da das Staatsgebiet der Tschechischen Republik ebenfalls nicht dem Landesgesetz unterliegt wird hir mal kein verstoß begangen.
Des Weiteren konnte ich nach geneuer Sichtung kein Einreiseverbot für Prostituierte find und auch keinen hinweis das alle Osteuropäerinnern grundsätzlich unter Generalverdacht eine Nutte zu sein stehen.

Des weiteren

Zitat:

"13§ Hausbesuche
Die Ausübung von Sexualdienstleistungen ist in Wohnungen (Zimmern) von Personen zulässig, welche die Sexualdienstleistung ausschließlich für sich in Anspruch nehmen, sofern sich in solchen Wohnungen (Zimmern) keine Minderjährigen aufhalten."

Was eindeutig besagt das ich in meiner Wohnung/ Haus die Dienstleistung von Prostituierten ohne Rücksicht ihrer Herkunft inanspruch nehmen kann. Solange sich diese Person legal in unseren Land aufhält.

Laut dem Oberösterreichischen Landesgesetz bin ich als "Kunde/ Kundin" nur Strafbar wenn ichgegen folgende Bestimmung verstoße:

"§ 17
Strafbestimmungen
Absatz(1); Punkt 9. als Kundin bzw. Kunde gegen § 13 verstößt."

Laut diesen Gesetz spielt es keine Rolle ob die Dienstleisterin ihren ordentlichen Hauptwohnsitz in Linz, Wien oder Ceske Velenice hat.

Und im übrigen behandelt der §14 nur allgemeine Zuständigkeiten bezüglich dieses Gesetzes und der §16 findet nur dan Anwendung wenn ich auf einen öffentlichen Platz die Dienstleistungen der Dame in Anspruch nehme, und dabei ist es ebenfalls unerheblich welche Herkunft die Dame hat. Solange die Dame bei mir im Auto sitzt und sich Ausweisen kann wurde kein Gesetz verletzt. Und weder die Polizei noch die Behörde Besitz das Recht mich oder die Dame länger als zur Personenüberprüfung anzuhalten. Und ob die Dame in Österreich Steuern zahlt (Einkommenssteuer oder Umsatzsteuer) geht den Bundesländern nichts an das ist Aufgabe der Steuerfahndung. Und ob für Sexuelle Dienstleistungen Umsatzsteuer anfällt weiss ich nicht (Wenn ja, ürde mich interessieren wie das vom Finanzamt festgestellt wied) Und für die Einkommenssteuer gibt es glaube ich einen Tarif wieviel die Damen zu bezahlen haben. Im übrigen weiss ich nicht genau wie weit Unterhemen aus dem Ausland Einkommenssteuerpflichtig sind in Österreich?

Lg Kalidor
 
Hallo lieber Peter!

Des weiteren

Zitat:

"13§ Hausbesuche
Die Ausübung von Sexualdienstleistungen ist in Wohnungen (Zimmern) von Personen zulässig, welche die Sexualdienstleistung ausschließlich für sich in Anspruch nehmen, sofern sich in solchen Wohnungen (Zimmern) keine Minderjährigen aufhalten."

Was eindeutig besagt das ich in meiner Wohnung/ Haus die Dienstleistung von Prostituierten ohne Rücksicht ihrer Herkunft inanspruch nehmen kann. Solange sich diese Person legal in unseren Land aufhält.

Laut dem Oberösterreichischen Landesgesetz bin ich als "Kunde/ Kundin" nur Strafbar wenn ichgegen folgende Bestimmung verstoße:

"§ 17
Strafbestimmungen
Absatz(1); Punkt 9. als Kundin bzw. Kunde gegen § 13 verstößt."

Laut diesen Gesetz spielt es keine Rolle ob die Dienstleisterin ihren ordentlichen Hauptwohnsitz in Linz, Wien oder Ceske Velenice hat.

Lg Kalidor


Lieber Kalidor!


Das was Du hier beschreibst geht eindeutig Richtung illegale Prostitution welche in ganz Österreich verboten ist.

Eine Dame welche in der Tschechien arbeitet hat keine Arbeitserlaubnis in Österreich außer diese hat sich auch in Österreich angemeldet.


Liebe Grüße
Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Das was Du hier beschreibst geht eindeutig Richtung illegale Prostitution welche in ganz Österreich verboten ist.
Eine Dame welche in der Tschechien arbeitet hat keine Arbeitserlaubnis in Österreich außer diese hat sich auch in Österreich angemeldet.
Eine Anbahnung welche nicht im Bundesgebiet stattgefunden hat, kann auch nicht geandet werden.

EU-Bürger brauchen keine Arbeitserlaubnis in Österreich, ab 1.1.2014 gilt das auch für Rumänien und Bulgarien.
Was du meinst ist freies Gewerbe, wobei dies zwar angemeldet sein müßte, und dafür Sozialabgaben und Lohnsteuer bezahlt werden müßte.
Ich kenne keine, die letzteres auch macht, obwohl sie das dreifache eines Arbeiters verdienen (zumindest wenn sie einigermassen gut aussieht).

... und man:down: wird doch seine Bekannte mitnehmen dürfen.
 
Eine Anbahnung welche nicht im Bundesgebiet stattgefunden hat, kann auch nicht geandet werden.

EU-Bürger brauchen keine Arbeitserlaubnis in Österreich, ab 1.1.2014 gilt das auch für Rumänien und Bulgarien.
Was du meinst ist freies Gewerbe, wobei dies zwar angemeldet sein müßte, und dafür Sozialabgaben und Lohnsteuer bezahlt werden müßte.
Ich kenne keine, die letzteres auch macht, obwohl sie das dreifache eines Arbeiters verdienen (zumindest wenn sie einigermassen gut aussieht).

... und man:down: wird doch seine Bekannte mitnehmen dürfen.


Lieber BGfriend!


Das stimmt fast alles; aber die Gesetzeslage sieht bei Prostitution auch ab 1.1.2014 anders aus. Wenn Prostituierte in Österreich arbeiten wollen und Sie nicht illegal sein wollen benötigen diese nach wie vor eine Arbeitserlaubnis in Österreich. Ohne Deckel gelten diese Damen als illegal. Sei Dir bitte auch bewusst das illegale Prostituierte früher oder später ausgehoben werden. In Oberösterreich ist dies bereits der Fall.


Liebe Grüße
Peter
 
Lieber BGfriend!


Das stimmt fast alles; aber die Gesetzeslage sieht bei Prostitution auch ab 1.1.2014 anders aus. Wenn Prostituierte in Österreich arbeiten wollen und Sie nicht illegal sein wollen benötigen diese nach wie vor eine Arbeitserlaubnis in Österreich. Ohne Deckel gelten diese Damen als illegal. Sei Dir bitte auch bewusst das illegale Prostituierte früher oder später ausgehoben werden. In Oberösterreich ist dies bereits der Fall.


Liebe Grüße
Peter

Absoluter Blödsinn. Eine Eu Bürgerin die in
Österreich der Prostitution nachgehen will
braucht keine Arbeitserlaubnis.
Prostitution ist ein Gewerbe. Das sogenante
Buch genügt. Einmal pro Woche ein Scheidenabstrich
beim Arzt und alle 4 Wochen Blutkontrolle. Das wird
im "Buch" festgehalten. Das sie bei der "Arbeit "
dabei haben muss. Aber wenn ich Andrea von
Tschechien zu mir nach Österreich mitnehme dann
nicht zum Arbeiten sondern zum Vergnügen !!!!
Auch Russinen brauchen keine Arbeitserlaubnis für
die Prostitution. Nur ein gültiges Visa !!!!
Andrea arbeitet ja in Tschechien nicht als
Prostituirte. Also kommt sie nur zu "Besuch" mit !!
 
lover1001, so sehe ich das auch.

Peter010 hat dann recht, wenn sie 5x am Tag im Hotel Post (fiktiver Name) mit einen anderen gesehen wird und jedesmal nur eine Stunde bleibt. Da wird "sie" dann schnell in Verdacht der illegalen Gewerbsausübung kommen. Sicher nicht, wenn ich sie 100x oder öfter mit nach Hause nehme.

Eines ist vielleicht noch zu beachten: Lt. EU-Richtlinien dürfen unsere Schnüffler auch in anderen EU-Ländern selbst schnüffeln, solange sie die örtlichen Gesetze einhalten, mal abgesehen davon, dass sie in den meisten Fällen zu bequem sein werden und sich als nicht zuständig erklären.
 
Mich kannst mit deinen Postings sicher nicht auf die
Palme bringen. Für ein ganzes Wochenende mit Andrea
zahl ich 150 Euro. Von Freitag Abend bis Sonntag
Abend so ca. 22 Uhr. Und sie fährt immer Gern mit
mir wenn ich sie Anrufe. Wo gibt 's ein so nettes
junges hübsches Mädchen für so wenig Euro 's ???





Absoluter Blödsinn. Eine Eu Bürgerin die in
Österreich der Prostitution nachgehen will
braucht keine Arbeitserlaubnis.
Prostitution ist ein Gewerbe. Das sogenannte
Buch genügt. Einmal pro Woche ein Scheidenabstrich
beim Arzt und alle 4 Wochen Blutkontrolle. Das wird
im "Buch" festgehalten. Das sie bei der "Arbeit "
dabei haben muss. Aber wenn ich Andrea von
Tschechien zu mir nach Österreich mitnehme dann
nicht zum Arbeiten sondern zum Vergnügen !!!!
Auch Russinnen brauchen keine Arbeitserlaubnis für
die Prostitution. Nur ein gültiges Visa !!!!
Andrea arbeitet ja in Tschechien nicht als
Prostituierte. Also kommt sie nur zu "Besuch" mit !!


Lieber lover1001!

Aus Deiner obigen Nachricht entnehme ich das Andrea eine Prostituierte ist. Prostituierte in Österreich brauchen sehr wohl eine Arbeitserlaubnis um Ihrem Gewerbe nachgehen zu können; und das ist wirklich kein Blödsinn. Ohne Deckel geht rein gar nichts außer Sie möchte kräftig Strafe zahlen und möchte als illegale Prostituierte abgestempelt werden.


Liebe Grüße
Peter


PS.: Ich hoffe das war eindeutig weil ich hier über dieses Thema nicht mehr weiter schreiben möchte.
 
Eines ist vielleicht noch zu beachten: Lt. EU-Richtlinien dürfen unsere Schnüffler auch in anderen EU-Ländern selbst schnüffeln, solange sie die örtlichen Gesetze einhalten, mal abgesehen davon, dass sie in den meisten Fällen zu bequem sein werden und sich als nicht zuständig erklären.

Lieber BGfriend!


Sehr richtig. Bei begründeten Verdacht kann die österreichische Polizei auf tschechischen Gebiet tätig werden aber auch die tschechische Polizei auf österreichische Gebiet.


Liebe Grüße
Peter
 
Lieber lover1001!

Aus Deiner obigen Nachricht entnehme ich das Andrea eine Prostituierte ist. Prostituierte in Österreich brauchen sehr wohl eine Arbeitserlaubnis um Ihrem Gewerbe nachgehen zu können; und das ist wirklich kein Blödsinn. Ohne Deckel geht rein gar nichts außer Sie möchte kräftig Strafe zahlen und möchte als illegale Prostituierte abgestempelt werden.


Liebe Grüße
Peter


PS.: Ich hoffe das war eindeutig weil ich hier über dieses Thema nicht mehr weiter schreiben möchte.

Nochmal zum Mitschreiben. Wenn eine Eu Bürgerin in
Österreich der Prostitution nachgehen will braucht sie
keine Arbeitserlaubnis. Weil Prostitution ein Gewerbe ist.
Nicht desto Trotz. Andrea fährt nur auf "Besuch " zu mir
mit nach Hause. Zum Spaß haben. Nicht zum Arbeiten.
Alle verstehen es. Nur der liebe Peter nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nochmal zum Mitschreiben. Wenn eine Eu Bürgerin in
Österreich der Prostitution nachgehen will braucht sie
keine Arbeitserlaubnis. Weil Prostitution ein Gewerbe ist.
Nicht desto Trotz. Andrea fährt nur auf "Besuch " zu mir
mit nach Hause. Zum Spaß haben. Nicht zum Arbeiten.
Alle verstehen es. Nur der liebe Peter nicht.


Lieber Lover1001!


Verstehe ich jetzt aber gar nicht. Wenn Andrea nur auf "Besuch" ist; warum zahlst Du Ihr dann aber 150 Euro?


Noch ein aller letztes mal: Ohne Deckel geht nichts in Österreich; und der Deckel ist die Arbeitserlaubnis.


Liebe Grüße
Peter
 
Lieber Lover1001!


Verstehe ich jetzt aber gar nicht. Wenn Andrea nur auf "Besuch" ist; warum zahlst Du Ihr dann aber 150 Euro?


Noch ein aller letztes mal: Ohne Deckel geht nichts in Österreich; und der Deckel ist die Arbeitserlaubnis.


Liebe Grüße
Peter

Sie kommt ja nicht zum Arbeiten nach Österreich.
Nur zum Vergnügen. Und ich zahl Ihr keine 150
Euro für ein Wochenende. Dann wäre es ja Arbeit.
Und das ist dann Illegal !!!!!
 
Zurück
Oben