Eine Anbahnung welche nicht im Bundesgebiet stattgefunden hat, kann auch nicht geandet werden.
EU-Bürger brauchen keine Arbeitserlaubnis in Österreich, ab 1.1.2014 gilt das auch für Rumänien und Bulgarien.
Was du meinst ist freies Gewerbe, wobei dies zwar angemeldet sein müßte, und dafür Sozialabgaben und Lohnsteuer bezahlt werden müßte.
Ich kenne keine, die letzteres auch macht, obwohl sie das dreifache eines Arbeiters verdienen (zumindest wenn sie einigermassen gut aussieht).
... und man
wird doch seine Bekannte mitnehmen dürfen.