- Registriert
- 13.3.2013
- Beiträge
- 1.888
- Reaktionen
- 1.718
- Punkte
- 203
Stimmtkein Gesetz in Ö gibt, dass Werbung der Saunaclubdamen auf der Webseite des Clubs verbietet
Zu viel Aufwand glaube ich nicht.Ich glaube weiterhin, dass es den Betreibern aus verständlichen Gründen meistens zu viel Aufwand ist
Man macht es aus 2 Gründen nicht.
1. Das ist etwas komplizierter aber kurz zusammengefasst, geht es darum dass während das Gesetz das Anstellen von SW verbietet und unter Zuhälterei führt die Krankenkassen sehr wohl der Ansicht sind dass Clubdamen ein angestelltenähnliches Verhältnis eingehen und deswegen auch die Abgaben fällig sind. Ab 2017 gab es da grosse Diskussionen darüber und die Betreiberseite wollte sich dem Rechtsstreit nicht stellen. Die WGKK hat sich aber andererseits auch nicht dazu durchgerungen bescheidmässig festzustellen dass hier Angestelltenverhältnis vorliegt obwohl mehrmals angedroht und Spuren davon auch in internen Richtlinien zu finden sind.
2. Und das ist der wesentlichere Punkt: ist die mögliche Schätzung durch die Finanz. Da kommt man sowohl den Damen entgegen und hinterlässt keine Spuren.
Angriffe von beiden Behörden haben zum gleichen Zeitpunkt angefangen und ich persönlich glaube da nicht an Zufälle. Da ich nur am Rande das Thema beobachtet habe, konnte ich auch keinen politischen Druck erkennen. Gutmöglich dass das ganze nur auf Beamtenebene gestartet und koordiniert wurde.
Funfact: Obwohl teilweise beide Behörden zeitgleich Prüfungen durchgeführt haben, teilweise Hand in Hand, hatten sie diametral entgegengesetzte Rechtsansichten. Für die Finanz waren sie Unternehmerinnen und für die GKK Angestellte. SVA war nicht vor Ort.
Ein Überbleibsel alter Gewohnheiten, Kafka konnte auch nur in Österreich- Ungarn den Prozess schreiben.