A
Gast
(Gelöschter Account)
Gar nix weil der sog. "Schandlohn" eben ned klagbar ist.
Ja. Ich wollte lediglich auf den Unterschied zwischen "einen Prozess führen" (kagen) und "einen Prozess gewinnen" hinweisen.
Da geh ich mal davon aus weil wir G.s.D ein Rechtsstaat sind.
Genau. Dieser Rechtsstaat wird unter anderem durch die Steuern der Mädchen finanziert. Der OGH hat übrigens seinerzeit auch geurteilt, dass ein bereits geleisteter "Schandlohn" vom Kunden nicht mehr rückgefordert werden kann: "Hingegen scheidet eine Kondiktion bereits geleisteten Entgelts trotz der Vertragsnichtigkeit idR aus." (OGH 28.06.1989, 3 Ob 516/89.)
(Kondiktion
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: aus lateinisch condictio; Klage auf Rückgewähr einer Sache oder Leistung, die der Beklagte ohne genügenden Rechtsgrund erlangt hat.)