Saunaclubs Goldentime vor dem Aus?

Wenn ich bei einem Tischlerbetrieb einen Tisch bestelle, der vom dort angestellten Tischlergesellen gefertigt wird, was ist dann das Verhältnis vom Tischlerbetrieb zum Tischlergesellen?

Bloß zahlst Du dort den Tischler, nicht den Gesellen, und dass die Gästinnen im GT ihre 60 Euro/Nummer behalten dürfen bzw ihrerseits kein Entgelt vom Betreiber erhalten (sondern umgekehrt sogar Eintritt zahlen müssen), ist ja wohl unstrittig.

Auch zur Arbeitskräfteüberlassung gibts nur auf den ersten Blick gewisse Parallelen, weil eine solche voraussetzt, dass der Überlasser die Arbeitskraft "zur Arbeitsleistung an Dritte vertraglich verpflichtet" (§ 3 AÜG). Den Damen im GT steht es demgegenüber frei, ob und bejahendenfalls mit welchem der Gäste sie kontrahieren wollen.

NJoe
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...äh - sperrt der Laden jetzt zu oder nicht! Hätte mittelfristig einen Wienbesuch geplant und das GT wäre auch auf meiner Wuschliste gestanden....
 
...äh - sperrt der Laden jetzt zu oder nicht! Hätte mittelfristig einen Wienbesuch geplant und das GT wäre auch auf meiner Wuschliste gestanden....

Wurde doch bereits mehrfach erwähnt, dass das GT nicht zusperren wird. Warum auch.
 
...äh - sperrt der Laden jetzt zu oder nicht! Hätte mittelfristig einen Wienbesuch geplant und das GT wäre auch auf meiner Wuschliste gestanden....


Ich denke, Du kannst ruhig schon Deinen Wienaufenthalt planen!
Viel wird da sicher nicht passieren!
;)
 
is des net blunzn, ob selbstst. oder angestellt.:roll:

man legt die 60 taler am tisch und wagt den zimmergang.:lol:

oder machts eine angestellte anders........:fragezeichen::mrgreen::mrgreen:
 
Schätze mal das FA beutelt das Goldentime mit der selben Begründung her, wie's es bei den Escortagenturen macht. Aufgrund des einheitlichen Auftritts nach aussen ist für den Kunden nicht erkennbar, das es sich nur um eine Vermittlungsleistung selbständiger Partner handelt. Und wenn der Auftritt nach aussen so aussieht, gilt die Subunternehmerregelung und der Betreiber ist verantwortlich das die Subunternehmer ihre Steuern abführen. Tun sie's nicht haftet, der dann für die Steuerschuld der Mädchen. Ist ja im Baugewerbe auch nicht anders. Wenn z.B. die Strabag 'ne Autobahn in die Landschaft stellt, haftets auch als Generalunternehmer für die Subunternehmer.

Nachlesbar bei diversen Berufungsentscheidungen unter https://findok.bmf.gv.at/findok/ Da das verlinken der Suchergebnisse nicht funkt - in der Suche "Escortagentur Umsatzsteuer" als Suchbegriffe eingeben - dann kommt der ganze Schmöker zum nachlesen. Und wenn ich mit so die Strafrahmen ansehe, dann möchte ich nicht in der Haut diverser Kleingrabblerbetreiber stecken. Bei der Gesetzeslage und den Höhen der Nachzahlungen ist einerseits der Konkurs vorprogrammiert, andererseits, bei der Höhe der Strafen muss schon einiges Geld auf der Seite liegen, das es nicht heisst in paar Monate bis zu einem Jahr Ersatzarrest antreten zu müssen ... :shock: Vorallem wenn man bedenkt, das die Freunde gleich ein paar Jährchen rückwirkend prüfen und nachfordern. Und in der Zeit sogar die Websites samt der Zahl der darauf befindlichen Girls protokollieren und zur drauffolgenden Schätzung der Umsätze heranziehen... :shock::shock: Und wenn man dann noch dran denkt, das sich Erfahrungsgemäß auf Bescheide des FA auch die Krankenkasse mit abstrusen Nachforderungen anhängt :shock::shock::shock:, bleib ich lieber Taxler.
 
Zuletzt bearbeitet:
...äh - sperrt der Laden jetzt zu oder nicht!
Wir wissen nicht mehr, als in dem Artikel im Format steht:

Rotlichtbranche im Visier der Finanz: Mehrere Etablissements stehen vor dem Aus
(Zitat: "Gerhardinger: „Ich rechne mit dem Konkurs.“")

Es bleibt abzuwarten, wie der UVS entscheidet und ob Gerhardinger dann noch zum VwGH geht.

Dass Unternehmer bei so hohen Forderungen der Behörden jammern und mit Konkurs drohen ist nicht ungewöhnlich und meistens nicht sehr ernst zu nehmen. Es könnte aber auch sein (ich kann es nicht beurteilen), dass beim Goldentime nicht alles Gold ist, was glänzt, und es Gerhardinger nicht ungelegen käme, das Unternehmen in Konkurs zu schicken.

Unternehmen und Betrieb ist zweierlei. Wenn ein Unternehmen, das einen Betrieb führt, in Konkurs geht, kann der Betrieb von einem anderen Unternehmen übernommen und weitergeführt werden. Zugesperrt wäre der Betrieb dann halt während der Konkursabwicklung.
 
Schätze mal das FA beutelt das Goldentime mit der selben Begründung her, wie's es bei den Escortagenturen macht. Aufgrund des einheitlichen Auftritts nach aussen ist für den Kunden nicht erkennbar, das es sich nur um eine Vermittlungsleistung selbständiger Partner handelt. Und wenn der Auftritt nach aussen so aussieht, gilt die Subunternehmerregelung und der Betreiber ist verantwortlich das die Subunternehmer ihre Steuern abführen. Tun sie's nicht haftet, der dann für die Steuerschuld der Mädchen. Ist ja im Baugewerbe auch nicht anders. Wenn z.B. die Strabag 'ne Autobahn in die Landschaft stellt, haftets auch als Generalunternehmer für die Subunternehmer.

Nachlesbar bei diversen Berufungsentscheidungen unter https://findok.bmf.gv.at/findok/ Da das verlinken der Suchergebnisse nicht funkt - in der Suche "Escortagentur Umsatzsteuer" als Suchbegriffe eingeben - dann kommt der ganze Schmöker zum nachlesen. Und wenn ich mit so die Strafrahmen ansehe, dann möchte ich nicht in der Haut diverser Kleingrabblerbetreiber stecken. Bei der Gesetzeslage und den Höhen der Nachzahlungen ist einerseits der Konkurs vorprogrammiert, andererseits, bei der Höhe der Strafen muss schon einiges Geld auf der Seite liegen, das es nicht heisst in paar Monate bis zu einem Jahr Ersatzarrest antreten zu müssen ... :shock: Vorallem wenn man bedenkt, das die Freunde gleich ein paar Jährchen rückwirkend prüfen und nachfordern. Und in der Zeit sogar die Websites samt der Zahl der darauf befindlichen Girls protokollieren und zur drauffolgenden Schätzung der Umsätze heranziehen... :shock::shock: Und wenn man dann noch dran denkt, das sich Erfahrungsgemäß auf Bescheide des FA auch die Krankenkasse mit abstrusen Nachforderungen anhängt :shock::shock::shock:, bleib ich lieber Taxler.

Wir wissen nicht mehr, als in dem Artikel im Format steht:

Rotlichtbranche im Visier der Finanz: Mehrere Etablissements stehen vor dem Aus
(Zitat: "Gerhardinger: „Ich rechne mit dem Konkurs.“")

Es bleibt abzuwarten, wie der UVS entscheidet und ob Gerhardinger dann noch zum VwGH geht.

Dass Unternehmer bei so hohen Forderungen der Behörden jammern und mit Konkurs drohen ist nicht ungewöhnlich und meistens nicht sehr ernst zu nehmen. Es könnte aber auch sein (ich kann es nicht beurteilen), dass beim Goldentime nicht alles Gold ist, was glänzt, und es Gerhardinger nicht ungelegen käme, das Unternehmen in Konkurs zu schicken.

Unternehmen und Betrieb ist zweierlei. Wenn ein Unternehmen, das einen Betrieb führt, in Konkurs geht, kann der Betrieb von einem anderen Unternehmen übernommen und weitergeführt werden. Zugesperrt wäre der Betrieb dann halt während der Konkursabwicklung.

Na dan fange ich mal an zu weinen, Umsatsteuer, Einkommenssteuer, Lohnsummensteuer, Kommunalabgaben, das ist die Seite, welche ich sehe, welche wir "Normalen" Zahlen dürfen.
Im Falle von Escortagenturen:
WElche Kosten hat denn der Vermittler für welchen Aufwand ?
Tel-Nr. Internetplattform, WErbung, that´s it.
Für wieviel % des Umsatzes ?
Und wieviel davon an der Steuer vorbei ?

Leute, hätten unsere Eltern nicht so das Finanzamt beschissen, hätten wir nichtmal die Umsatzsteuer !!!
Sorry, ich habs versucht, aber die Tränen wollen nicht kommen.
:hmm:

Ich weiss nur, was ich Zahle, und bei Leifeurngne in das Rotlichtgewerbe nicht mal einen Versicherungsschutz habe, vermutlich, weil dort alles so legal und Steuerlich korrekt abläuft !!
Änhnlich vermutlich, wie am Bau, wo immer die armen, armen Ausbeuter in Konkurs gehen, und die dummen Lieferanten mit 80% der Forderungen stehen lassen.

Das Leben ist etwas komplizierter, als bis zum Brett vor dem Kopf.
Versuch Du mal, einfach etwas um die Steuer zu schummeln ?!
 
Sorry, ich habs versucht, aber die Tränen wollen nicht kommen.

Keine Ahnung ob das jetzt als Vorwurf mir gegenüber gemeint ist? Aber fallst du annimmst, das ich Unternehmer die meinen das sie zum grössten Teil am FA vorbeiarbeiten müssen in Schutz nehme, täuscht du dich. Bzw. ... wer's beim bescheissen vom FA übertreibt ist m.M.n selber schuld wenn der dann bluten muss.

Wofür ich hingegen grösstes Verständnis habe ist, wenn die Mädel selbst sich vor der Steuer drücken, solange sie keinerlei Rechte, aber dafür nur Pflichten haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bloß zahlst Du dort den Tischler, nicht den Gesellen, und dass die Gästinnen im GT ihre 60 Euro/Nummer behalten dürfen bzw ihrerseits kein Entgelt vom Betreiber erhalten (sondern umgekehrt sogar Eintritt zahlen müssen), ist ja wohl unstrittig.

Ich sehe das eh auch so. Es war nur zur Erklaerung gedacht, wie dieses Kriterium zur (Schein)selbständigkeit zu verstehen ist.
 
... und dass die Gästinnen im GT ihre 60 Euro/Nummer behalten dürfen bzw ihrerseits kein Entgelt vom Betreiber erhalten (sondern umgekehrt sogar Eintritt zahlen müssen), ist ja wohl unstrittig

Da stellt sich aber die Frage, ob's dafür auch schriftliche Verträge mit den Mädels gibt, oder das nur mündliche Vereinbarung sind. Wenn zweiteres der Fall ist, dann ist's für die Behörde vermutlich nicht relevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wofür ich hingegen grösstes Verständnis habe ist, wenn die Mädel selbst sich vor der Steuer drücken, solange sie keinerlei Rechte, aber dafür nur Pflichten haben.

Welche Rechte erwirbst Du mit Deinen Steuern, die den Mädels vorenthalten werden?
 
Welche Rechte erwirbst Du mit Deinen Steuern, die den Mädels vorenthalten werden?

Das Recht z.B. mein Gehalt einzuklagen, mein Boss kann klagen wenn einer den Fuhrlohn nicht zahlen will, bzw. wenn ich selbständig wäre ein vom Kunden ein austehendes Honorar einklagen. Das alles könne die Mädels nicht, weil ihr Honorar unter Sittenwidrigkeit fällt und daher nicht einklagbar ist.
 
Das Recht z.B. mein Gehalt einzuklagen, mein Boss kann klagen wenn einer den Fuhrlohn nicht zahlen will, bzw. wenn ich selbständig wäre ein vom Kunden ein austehendes Honorar einklagen. Das alles könne die Mädels nicht, weil ihr Honorar unter Sittenwidrigkeit fällt und daher nicht einklagbar ist.

Klagen können sie schon - was dabei rauskommt, ist eine andere Frage. In anderen Fällen (z.B. wenn ein Gast handgreiflich wird - was hoffentlich nicht vorkommt) wird das österreichische Gericht aber bei den Mädeln sicherlich genauso korrekt wie bei Dir entscheiden.

Ansonsten kann ich mir gut vorstellen, was passiert, wenn im GT ein Kunde nicht zahlen will - das spricht aber eher für Scheinselbständigkeit.
 
Klagen können sie schon - was dabei rauskommt, ist eine andere Frage.

Gar nix weil der sog. "Schandlohn" eben ned klagbar ist.
In anderen Fällen (z.B. wenn ein Gast handgreiflich wird - was hoffentlich nicht vorkommt) wird das österreichische Gericht aber bei den Mädeln sicherlich genauso korrekt wie bei Dir entscheiden.

Da geh ich mal davon aus weil wir G.s.D ein Rechtsstaat sind.

Ansonsten kann ich mir gut vorstellen, was passiert, wenn im GT ein Kunde nicht zahlen will - das spricht aber eher für Scheinselbständigkeit.

Seh ich auch so.
 
Ansonsten kann ich mir gut vorstellen, was passiert, wenn im GT ein Kunde nicht zahlen will - das spricht aber eher für Scheinselbständigkeit.
Da gibts verschiedene Lösungsmöglichkeiten, vom Ausfall für das Gör bis zu zum vollständigen bezahlen vom Gast bis zum Teilabkommen.
 
Da gibts verschiedene Lösungsmöglichkeiten, vom Ausfall für das Gör bis zu zum vollständigen bezahlen vom Gast bis zum Teilabkommen.

Mein Punkt ist, dass die Lösung wohl vom GT-Betreiber gefunden wird. Das spricht dann eher für ein Verhalten des GT-Betreibers als Arbeitgeber. Man kann es allerdings auch als zugekaufte Dienstleistung auffassen (ist das Honorar für die Klärung von Streitfragen zwischen Gästen im Eintrittspreis inbegriffen?)
 
Zurück
Oben