N
Gast
(Gelöschter Account)
Wenn ich bei einem Tischlerbetrieb einen Tisch bestelle, der vom dort angestellten Tischlergesellen gefertigt wird, was ist dann das Verhältnis vom Tischlerbetrieb zum Tischlergesellen?
Bloß zahlst Du dort den Tischler, nicht den Gesellen, und dass die Gästinnen im GT ihre 60 Euro/Nummer behalten dürfen bzw ihrerseits kein Entgelt vom Betreiber erhalten (sondern umgekehrt sogar Eintritt zahlen müssen), ist ja wohl unstrittig.
Auch zur Arbeitskräfteüberlassung gibts nur auf den ersten Blick gewisse Parallelen, weil eine solche voraussetzt, dass der Überlasser die Arbeitskraft "zur Arbeitsleistung an Dritte vertraglich verpflichtet" (§ 3 AÜG). Den Damen im GT steht es demgegenüber frei, ob und bejahendenfalls mit welchem der Gäste sie kontrahieren wollen.
NJoe
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