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Gast
(Gelöschter Account)
Diesen Beitrag habe ich in der Heute Zeitung gefunden und wollte mal wissen wie ihr das seht:
Ein Mann fasste einer Frau auf den Hintern. Sie zeigte ihn an, doch strafrechtlich geschah nichts. Denn rechtlich gesehen ist das keine sexuelle Belästigung. Mit diesem Vorfall ging eine Grazer Bankangestellte nun an die Öffentlichkeit, wie "Kleine Zeitung" und "ORF Steiermark" berichten.
Anfang Oktober fuhr die 43-jährige Bankangestellte mit ihrem Rad durch die Grazer Innenstadt. An einer Kreuzung wird die Frau von einem Mann bedrängt. "Oh Frau mit knackigem Po, darf ich bitte angreifen?", sagte der Verdächtige. Worauf die Betroffene Grazerin mit "nein sicher nicht" antwortete.
"Mein Ton wurde sehr viel strenger als ich sagte, dass ich nicht von ihm berührt werden möchte, danach spürte ich einen Griff auf meiner linken Pobacke. Ich holte aus und versetzte ihm eine saftige Ohrfeige und fuhr mit dem Rad davon. Er verfolgte mich und als er mich einholte sagte er zu mir: 'Du Schlampe, mich schlägt keine Frau'."
Frau erstattete Anzeige, Verfahren aber eingestellt
Die Steirerin erstattete Anzeige wegen sexueller Belästigung, das Strafverfahren wurde aber eingestellt, "weil der Tatbestand in diesem Fall nicht erfüllt war", sagte Hansjörg Bacher von der Staatsanwaltschaft Graz. "Der Tatbestand verlangt eine geschlechtliche Handlung an einem Opfer und der bloße Griff auf das Gesäß ist keine geschlechtliche Handlung, weil hier kein Geschlechtsorgan intensiv berührt wurde und auch nicht zum Beispiel die weibliche Brust intensiv berührt wird", meinte Bacher.
Die zweifache Mutter ist empört. "Das hat mich zutiefst getroffen und ich war absolut fassungslos, weil ich traumatisiert bin und auch in ärztlicher Behandlung seit damals. Ich finde, dass die Judikatur hier eindeutig schläft und ich finde, dass hier einiges gemacht gehört."
In Österreich nur eine Anstandsverletzung
Der Griff auf den Po ist in Österreich nur eine Anstandsverletzung. "Unter der Anstandsverletzung versteht man ein Verhalten, und jetzt zitiere ich aus dem Gesetz: 'Dass mit dem allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang steht und dass einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden Pflichten darstellt'. Für mich gibt es da keinen Zweifel, wenn jemand einer Frau auf den Hintern greift, ist das meiner Meinung nach ein Paradebeispiel für eine Anstandsverletzung", erklärte Herbert Mattersdorfer, Leiter des Strafamtes der Polizei Graz.
Wegen sittenwidrigen Verhaltens drohen dem Täter jetzt zumindest bis zu 2.000 Euro Verwaltungsstrafe.
Ein Mann fasste einer Frau auf den Hintern. Sie zeigte ihn an, doch strafrechtlich geschah nichts. Denn rechtlich gesehen ist das keine sexuelle Belästigung. Mit diesem Vorfall ging eine Grazer Bankangestellte nun an die Öffentlichkeit, wie "Kleine Zeitung" und "ORF Steiermark" berichten.
Anfang Oktober fuhr die 43-jährige Bankangestellte mit ihrem Rad durch die Grazer Innenstadt. An einer Kreuzung wird die Frau von einem Mann bedrängt. "Oh Frau mit knackigem Po, darf ich bitte angreifen?", sagte der Verdächtige. Worauf die Betroffene Grazerin mit "nein sicher nicht" antwortete.
"Mein Ton wurde sehr viel strenger als ich sagte, dass ich nicht von ihm berührt werden möchte, danach spürte ich einen Griff auf meiner linken Pobacke. Ich holte aus und versetzte ihm eine saftige Ohrfeige und fuhr mit dem Rad davon. Er verfolgte mich und als er mich einholte sagte er zu mir: 'Du Schlampe, mich schlägt keine Frau'."
Frau erstattete Anzeige, Verfahren aber eingestellt
Die Steirerin erstattete Anzeige wegen sexueller Belästigung, das Strafverfahren wurde aber eingestellt, "weil der Tatbestand in diesem Fall nicht erfüllt war", sagte Hansjörg Bacher von der Staatsanwaltschaft Graz. "Der Tatbestand verlangt eine geschlechtliche Handlung an einem Opfer und der bloße Griff auf das Gesäß ist keine geschlechtliche Handlung, weil hier kein Geschlechtsorgan intensiv berührt wurde und auch nicht zum Beispiel die weibliche Brust intensiv berührt wird", meinte Bacher.
Die zweifache Mutter ist empört. "Das hat mich zutiefst getroffen und ich war absolut fassungslos, weil ich traumatisiert bin und auch in ärztlicher Behandlung seit damals. Ich finde, dass die Judikatur hier eindeutig schläft und ich finde, dass hier einiges gemacht gehört."
In Österreich nur eine Anstandsverletzung
Der Griff auf den Po ist in Österreich nur eine Anstandsverletzung. "Unter der Anstandsverletzung versteht man ein Verhalten, und jetzt zitiere ich aus dem Gesetz: 'Dass mit dem allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang steht und dass einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden Pflichten darstellt'. Für mich gibt es da keinen Zweifel, wenn jemand einer Frau auf den Hintern greift, ist das meiner Meinung nach ein Paradebeispiel für eine Anstandsverletzung", erklärte Herbert Mattersdorfer, Leiter des Strafamtes der Polizei Graz.
Wegen sittenwidrigen Verhaltens drohen dem Täter jetzt zumindest bis zu 2.000 Euro Verwaltungsstrafe.