Internet Pornographie in Österreich

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Gast

(Gelöschter Account)
zuerst einmal hallo an alle benutzer hier, ich lese schon einige Zeit mit, ihr habt eine tolle community !!

Ich habe eine Frage an euch:

Zusammen mit einem Freund haben wir im Internet schon einige Projekte laufen und wir spielen uns mit dem Gedanken, eine Sexseite zu erstellen. Allerdings ist mir die Rechtslage in Österreich nicht ganz klar. Reicht es wenn der Benutzer vor Betreten der Homepage durch einen Klick bestätigt, dass er schon 18 jahre alt ist, oder muss ein Jugendschutztor eingebunden werden (ist glaube ich in Deutschland der Fall)

Wäre nett, wenn mir jemand die Rechtslage schildern könnte, da wir auf keinen Fall irgendwelche Gesetze verletzen wollen.

lg
Medardus
 
der weg zum rechtsanwalt zur rechtsberatung wird euch wohl nicht erspart werden

solltet ihr eine firma gründen wollen/müssen sollte auch die wirtschaftskammer auskunft geben können​
 
zuerst einmal danke für die bisherigen Tipps

der weg zum rechtsanwalt zur rechtsberatung wird euch wohl nicht erspart werden

solltet ihr eine firma gründen wollen/müssen sollte auch die wirtschaftskammer auskunft geben können

Firma haben wir schon, wenn möglich würden wir für dieses Projekt die bisherige benutzen


hab ich eigentlich nur den Verbot von Kinderpornographie gefunden, was aber natürlich eh klar ist

wiki meint folgendes dazu
Österreich
In Österreich ist Pornografie grundsätzlich nicht verboten.

Verboten ist nach dem österreichischen Pornographiegesetz nur die unzüchtige Pornografie (harte Pornografie), die nach der Rechtsprechung die „exzessiv aufdringliche, anreißerische verzerrte und nur das Obszöne betonende, den Wertvorstellungen der Gesellschaft in geschlechtlicher Hinsicht gröblich widersprechende Darstellung von sexuellen Handlungen“. Maßstab für diese Einschätzung ist der Durchschnittsmensch. Typisch harte Pornografie ist unter anderem Sodomie, Kinderpornografie und gewalttätige Pornografie. Verboten ist die Herstellung, Verbreitung, Ein- und Ausfuhr, Beförderung und Lagerung harter Pornografie, sofern dies in gewinnsüchtiger Absicht erfolgt. Der Besitz und Konsum von verbotener Pornografie ist nicht strafbar, sofern es sich dabei nicht um kinderpornografisches Material handelt.

Relative Pornografie ist jenes pornografisches Material, das nicht unzüchtig ist und daher nicht unter den Tatbestand der harten Pornografie fällt. Der Vertrieb, die Produktion und der Besitz sind daher erlaubt, relativ pornografische Gegenstände dürfen aber nur Personen über 16 Jahren zugänglich gemacht werden. Wer wissentlich Personen unter 16 Jahren relatives pornografisches Material überlässt oder anbietet macht sich strafbar. Dieses Verbot verfolgt den Jugendschutz.

Eine viel strengeres Verbot erfasst die Kinderpornografie. Diese ist nach § 207a StGB strafbar. Sie erfasst die bildliche Darstellung einer geschlechtlichen Handlung von Personen unter 18 Jahren, wobei der Anschein einer sexuellen Handlung mit einer minderjährigen Person für die Strafbarkeit genügt. Verboten ist einerseits die Darstellung, Verbreitung und der Handel und andererseits aber auch der Besitz und die Beschaffung. Die Betrachtung alleine ist für sich nicht strafbar.

jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ein bloßes "ich bin über 18" eventuell eine bewusste Fahrlässigkeit darstellt
 
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