was mich bei dem thema stört sind die lächerlichen strafen ein einbrecher hat ja schon mehr zu befürchten als so ein kinderschänder.
Wobei die Strafen fuer Delikte an Leib und Leben ja nicht so gering sind, die Frage ist eher, ob Eigentumsdelikte nicht besonders hoch bestraft werden (da kommen ja ohnehin noch die Rueckzahlungen hinzu).
was hat ein erwachsener mann von einen kleinen mädchen das absulut keine weiblichen reize hat oder ist es nur die überlegenheit bzw. das machtgefühl das er verbreiten kann ?
Macht und Sex sind oft miteinander verflochten; ob es im Einzelfall um die Rache fuer eine Demuetigung in der Kindheit, den ultimativen Prestigegewinn durch eine besonders junge Partnerin (Lolita-Phaenomen) oder um Gewaltphantasien geht, koennen im Einzelfall wohl nur PsychologInnen klaeren und RichterInnen muessen dann urteilen ...
ich halte zwar nichts von gewalt aber da würde ich eine ausnahme machen.
Das staatliche Gewaltmonopol hat seine Berechtigung, Lynchjustiz ist immer noch ungerechter und ueberzogener. Eine Bestrafung eines/einer TaeterIn kann nur bei Eigentumsdelikten den Ausgangszustand wiederherstellen, bei Gewaltverbrechen bleiben zwangslaeufig (psychische und/oder physische) Narben zurueck. Einsperren oder gar koerperliche Zuechtigung dient hier nur und ausschliesslich der Abschreckung (vor allem fuer andere), eine Resozialisation muss entsprechende Betreuungskomponenten haben, sodass der/die VerbrecherIn im Optimalfall ihre/seine Einstellung zur Gewalt veraendern kann. (In der Geschichte des Strafrechts gab es ja noch andere Massnahmen, die aber, wie Michel Foucault in "Ueberwachen und Strafen" berichtet, mit der Zeit saemtlich auf Freiheitsstrafen reduziert wurden).
ich habe meinen mann erst nach fast 10 jahren meinen vorfall gesagt draufhin ging er zur polizei und hat es gemeldet aber als antwort kam nur was sollen wir jetzt noch machen.
lg.monyka
So weit ich sehen kann (siehe z. B. die Broschuere
Frauen haben Recht(e) vom BKA, bzw direkt die Gesetzesblaetter unter
http://ris.bka.gv.at/), betraegt die Verjaehrungsfrist furt Vergewaltigung 30 Jahre - und fuer diese wie fuer andere Gewaltverbrechen ruht die Frist (zumindest in Deutschland?) diese bis zum 18. Geburtstag.
Kann ich mir nicht vorstellen.
Mobilis
Das schreit nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde (deinE AnwaeltIn weiss sicher mehr)