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dazu müsste man halt vermutlich beruflich Fotograf sein, nicht?
naja, den Zweck muss schon der nachweisen, der die Ausnahme vom Betretungsverbot in Anspruch nimmt ... nehm ich halt an.
Ja natürlich bezog es sich auf einen echten Fotografen, -
ja ich oute den Zweck - zb ich habe ein berufliches Meeting / Besprechung mit IT Typ , Webdesigner , Graphiker oder was der Mann / Frau eben arbeitet , und das Treffen ist beruflich ! Das es nicht so ist muss man mir / uns beweisen .... und da würde ich es auch vor Gericht darauf ankommen lassen ! (Wäre ich in der Situation)