Studios Kontrolle in einem Studio

M

Gast

(Gelöschter Account)
Hallo,

Hab mal eine Frage an euch.

Was würde passsieren, wenn man in einem Studio von der Polizei gerade erwischt wird.
Was darf die Polizei rechtlich machen????


Ps: Frage, weil es mir passiert ist und damit ich mich beim nächsten mal wehren kann.
 
Sie können verlangen dass du dich ausweist.
Eventuell können sie dich zu einer Zeugenaussage in die Lisl einladen.
 
Ps: Frage, weil es mir passiert ist und damit ich mich beim nächsten mal wehren kann.
Jetzt würd mich wirklich interessieren was sie gemacht haben zu dem sie deiner Meinung nach nicht berechtigt gewesen sein könnten?

LG Mike
 
Das mit dem Ausweis ist klar.

Sie haben mich ausgefragt bis geht nicht mehr.
Wieviel ich bezahlt habe , was ich hier mache, ob ich verheiratet bin und so weiter .....
Das einzige was gefehlt hat ist, das sie mich mit blaulicht nachhause gefahren hätten.
 
das wäre peinlich
mit Blaulicht vom Puff nach hause

Allerdings billiger -und wohl auch schneller- als mit dem Taxi. Wir können hier im Forum auch Fahrgemeinschaften bilden :ironie:

LG, Alexander
 
Aber wenn Du wissen willst, was dort los war, gilt auch:

[...]
Auf Verlangen ist den Betroffenen binnen 24 Stunden eine Bescheinigung über die Vornahme der Amtshandlung mit Angabe der Gründe dafür auszustellen.
[...]

...aus obigem Link kopiert. Ich bin aber kein Jurist, d.h. ich kann Dir nicht sagen, ob Du als Besucher auch als Betroffener giltst oder nur der Betreiber des Etablissements.

Die Frage, ob der Besucher verheiratet ist, muß dieser nach dem was ich lese, jedoch nicht beantworten.

LG, Alexander
 
Sie dürfen Dich auch auffordern, die von Dir ausgeübten Praktiken mit einem Beamten vorzuzeigen :ironie:

LG, Alexander
 
Ich versteh die Frage nicht ganz, was heisst : Was dürfen die Polizisten?

Dich nach deinen Personalien fragen bzw. dich auffordern einen Ausweis vorzuzeigen dürfen sie, wenn du keinen Ausweis dabei hast können sie dich auch zur Identitätsfeststellung mitnehmen.

Weiters können sie dir alle möglichen Fragen stellen und da du nicht Beschuldigter, sondern Zeuge bist, bist du auch verpflichtet diese wahrheitsgemäss zu beantworten.

Die Rechte der Polizei sind im Polizeisicherheitsgesetz geregelt, glaub mir, die dürfen so ziemlich alles, vor allem ist der Rechtsweg bei Beschwerden wegen Polizeiwillkür äusserst beschwerlich.
 
In welchem Studio war das.
Solltest vielleicht auch nennen.
Um es eventuell zu meiden.
 
bei einer kontrolle musst du dich ausweisen können,auf weitere fragen musst du keine antwort geben,du kannst vom aussage verweigerungsrecht jederzeit gebrauch machen..
 
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