Studios Kontrolle in einem Studio

@ Romeo: Den Passus in Gesetzestexten zeigst du mir bitte, als ZEUGE hast du kein Aussageverweigerungsrecht, Ausnahme sind nur Familienmitglieder, Ehepartner - auch geschiedene - und Lebensabschnittspartner.

Die Frage nach dem Familienstand ist legitim, der Familienstand gehört zu den Personalien.
 
Hallo Männer!

Ich wollte zu diesem Beitrag nur anmerken dass diese Kontrollen in jedem Studio vorkommen. Auch wenn dort alles rechtlich in Ordnung ist. Es wird lediglich überprüft ob dort illegale Mädchen arbeiten (im Sommer kommen viele nach Österreich) bzw. ob die Mädchen die grüne Karte haben.

In den meisten Studios ist es kein Problem da sie ja legal sind, was man von Massagestudios ja nicht immer sagen kann. Sobald ein Studio in einem Wohnhaus ist, ohne eigenen Eingang kann man davon ausgehen dass die Ausübung der Prostitution dort nicht erlaubt ist. Da bekommt man als Gast vielleicht eher Schwierigkeiten weil man wissen muss dass die Mädchen ohne Karte arbeiten und das dort nicht erlaubt ist. Aber so genau weiss ich das nicht.

In einem Studio wo alle Mädchen die Karte haben, kann Dir als Gast nichts passieren. Die Polizei kontrolliert lediglich die Passe und fragt nach weil sie so schon einige Zufallstreffer gemacht haben. Z.B. habe ich von einer Razzia in einem Cafe-Haus gehört, die eigentlich nur dem Besitzer und dem Kellner galt, unter den Gästen haben sie aber 2 Personen gefunden die wegen Kreditkartendiebstahl gesucht wurden.

Die Fragen ob du verheiratet bist werden nur so gestehlt, aber sie verraten Dich sicher nicht zu Hause. Das ist nicht ihr Job.

Ich hoffe ich konnte ein wenig beitragen zu Deiner Beruhigung.

BUSSI
 
Und hier noch die Rechte des Betroffenen gemäss § 30 SPG

(1) Bei der Ausübung von Befugnissen im Rahmen der Sicherheitsverwaltung ist der Betroffene

1. auf sein Verlangen von Anlaß und Zweck des Einschreitens zu informieren;
2. auf sein Verlangen von den Dienstnummern der einschreitenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Kenntnis zu setzen;
3. berechtigt, eine Person seines Vertrauens beizuziehen;
4. berechtigt, für die Amtshandlung bedeutsame Tatsachen vorzubringen und deren Feststellung zu verlangen.

(2) Dies gilt nicht, solange dadurch die Erfüllung der Aufgabe gefährdet wäre. Die Rechte von Zeugen, Betieligten und Parteien im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens bleiben unberührt.
 
Das war mir auch mal passiert. Eine Polizeikontrolle in einem Erotikstudio als ich mich dort amüsierte. Ich sollte meinen Ausweis zeigen, die Polizisten fragten ob ich dort Sex gegen Bezahlung hatte und wieviel ich bezahlt habe. Das wars dann... Keine persönliche Fragen, meinen Namen haben sie auch nicht protokolliert. Ich kann sagen dass sie verständnisvoll waren und für mich ist das alles diskret und problemlos gelaufen.
Ein kleiner Tip für die die von solchen Treffen echt tierische Angst haben – geht nicht in Erotik- und Massagestudios sondern in Hostessenwohnungen wo eine bis zwei Damen arbeiten, dort passiert so was fast nie...
 
bei einer kontrolle musst du dich ausweisen können,auf weitere fragen musst du keine antwort geben,du kannst vom aussage verweigerungsrecht jederzeit gebrauch machen..


gilt als zeuge nur, wenn du dich oder einen angehörigen einer straftat bezichtigen müsstest.
und ich nehm mal an, du wirst ja dort net als beschuldigter vernommen, wo du das recht hast zu schweigen, sondern als zeuge;)
 
Was das angeht, was die Polizisten dürfen: ja, sie dürfen die Personalien aufnehmen und die Identität feststellen. Wenn man keinen Ausweis dabeihat, dürfen sie einen auch mitnehmen. Blaulicht wird da aber keines eingesetzt ... aber es ist ws. schlimm genug, mitten in der Nacht nach Hause zu kommen und der Mama zu erklären, warum der nette Herr von der Exekutive jetzt einen Ausweis sehen will - da sollte man sich schnell eine gute Gschicht einfallen lassen (Zeuge bei einer Schlägerei oder sowas). Den Polizisten ist das aber durchaus bewußt und die verhalten sich da durchaus diskret und kooperativ.

Das beste ist aber eindeutig: Ausweis dabei haben, freundlich und entspannt bleiben.
 
@ Romeo: Den Passus in Gesetzestexten zeigst du mir bitte, als ZEUGE hast du kein Aussageverweigerungsrecht, Ausnahme sind nur Familienmitglieder, Ehepartner - auch geschiedene - und Lebensabschnittspartner.

Die Frage nach dem Familienstand ist legitim, der Familienstand gehört zu den Personalien.


@typicalmale frage einen Rechtsanwalt,dieser wird dir sagen,das du nur deine Daten sagen brauchst,es kann dich niemand zwingen zu einer aussage,alles weitere bespricht man anschliessend mit dem rechtsanwalt,man kann sogar einen rechtsanwalt beiziehen bei einer
niederschrift!!
 
gilt als zeuge nur, wenn du dich oder einen angehörigen einer straftat bezichtigen müsstest.
und ich nehm mal an, du wirst ja dort net als beschuldigter vernommen, wo du das recht hast zu schweigen, sondern als zeuge;)


das gilt für auskunftsperson bzw.als beschuldigter,wie bereits erwähnt,
brauchst du nur deine daten bekanntgeben,alles weitere besprichst du mit deinem rechtsanwalt.man muss sehr aufpassen,man ist schnell als
auskunftsperson,beschuldigter,gerade in nachtclubs,erotikstudio usw.
ist es mit vorsicht zu geniesen,ein falsches wort genügt.das wird dir jeder anwalt sagen.
 
@typicalmela frage einen Rechtsanwalt,dieser wird dir sagen,das du nur deine Daten sagen brauchst,es kann dich niemand zwingen zu einer aussage,alles weitere bespricht man anschliessend mit dem rechtsanwalt,man kann sogar einen rechtsanwalt beiziehen bei einer
niederschrift!!


denke ich auch, du musst nur deine Daten angeben, bei einer Kontrolle eines Studios ist noch keinerlei Rede von einem Verfahren!!! in dem du als Zeuge venommen werden kannst, du musst nicht mal bei der Polizeistelle angaben machen, zwingend ist es erst vor Gericht.........!


normalerweise wird nach Aufnahme eines Protokolls das ganze ans Gericht weitergegeben die entscheiden dann ob es zu einer Anklage z.b. wegen illegaler Prost. kommt oder nicht, Polizei hat da gar nichts mehr zu melden, und nur dann in diesem ordentlichen Verfahren bist du verpflichtet als Zeuge auszusagen!
 
Recht skurrile Situation: eine mittelalterliche Beamtin und eine junge Protokollführerin. Ich hab denen wahrheitsgemäß gesagt, dass wir im Vorfeld nicht über sexuelle Dienstleistungen gesprochen hatten und auch kein Preis vereinbart war, sondern wir einfach gemeinsam in die Sauna gehen wollten. Ich hab ihr auch gesagt, dass es dort Mädel gibt, mit denen Sex möglich ist, aber auch welche, mit denen man nur in die Sauna geht (was so nicht stimmt, aber halt die Version war, auf die wir uns geeinigt hatten).

Hi rockarolla!

Ich meine nur, wenn du das hier so offenherzig schreibst, hättest es du ihnen bei der Einvernahme auch gleich sagen können....

M
 
Du bist in einem solchem Fall sehr wohl Zeuge, nämlich in der Frage ob die Dame der Prostitution nachgeht.

Und noch etwas, das sind keine Strafverfahren, es gilt das Verwaltungsrecht und dieses ist in Bezug auf Pflichten und Rechte von Beschuldigten und Zeugen wesentlich weniger "nett" als das Strafrecht.

Allerdings blende ich mich aus dieser Diskusion aus, von mir aus versucht ihr mal dem netten einschreitenden Beamten zu erklären, dass ihr nichts aussagen wollt bzw. erst einen Anwalt konsultieren wollt, da wäre ich dann gern dabei. :mauer:
 
Du bist in einem solchem Fall sehr wohl Zeuge, nämlich in der Frage ob die Dame der Prostitution nachgeht.

Und noch etwas, das sind keine Strafverfahren, es gilt das Verwaltungsrecht und dieses ist in Bezug auf Pflichten und Rechte von Beschuldigten und Zeugen wesentlich weniger "nett" als das Strafrecht.

Allerdings blende ich mich aus dieser Diskusion aus, von mir aus versucht ihr mal dem netten einschreitenden Beamten zu erklären, dass ihr nichts aussagen wollt bzw. erst einen Anwalt konsultieren wollt, da wäre ich dann gern dabei. :mauer:


1) bist du kein zeuge sondern eine auskunftsperson.jeden beamten kannst du sagen,dass du nichts weiteres sagen möchtest,erst nach rücksprache mit deinem rechtsvertreter.es ist sogar im gesetz festgehalten,dass man einen anwalt beiziehen kann,was ist das so
unverständlich??!!
 
Ich habe mir sogar die Arbeit gemacht den entsprechenden Passus aus dem SPG in diesen Thread zu schreiben, ich bin mir relativ sicher, dass sich der Beamte dann auf Abs. 2 des § 30 beruft, damit kann er nämlich den ganzen Abs. 1 ausser Kraft setzen.

Im Prinzip ist's mir ohnehin egal, ich habe kein Problem damit der Staatsgewalt meine persönlichen Daten mitzuteilen.
 
"Im Prinzip ist's mir ohnehin egal, ich habe kein Problem damit der Staatsgewalt meine persönlichen Daten mitzuteilen."

damit haben wir alle kein Problem, geht uns ja darum ob er Fragen stellen kann, warum man gerade im Studio ist (bei der frage müsste man eigentlich eh das Hirnschmalz und die Qualifikation des Beamten anzweifeln), was man gezahlt hat......usw, bin trotzdem der Meinung das ich als Gast nur und auch nur!!! meine persönlichen Daten anzugeben habe mehr nicht.....der Pressesprecher von 4Fun hatte das auch mal in einem Thread so angegeben, das man keine weiteren Angaben zur Sache geben muss!
 
Wenn man kein Jurist ist, wird man in der Regel weder wissen, was man alles sagen muß, noch, durch welche Auskünfte man sich selber ans Messer liefert - weil man, ohne es zu ahnen, Verbotenes getan hat (zB. Ist Vögeln mit einer Hur ohne Deckel strafbar? Ist Vögeln mit einer Hur in einem Studio, wo nur massiert werden darf, strafbar? usw.)
Jeder, der den Beamten gegenüber daher freundlich und offenherzig alles ausplaudert, was gewesen ist, hat damit möglicherweise schneller eine Strafe weg, als er schauen kann. Und wenn er denkt, er redet sich mit der Hur oder dem Betreiber ab und lügt den Beamten dann die Hucke voll: Das kann noch übler ausgehen. Leicht verwickelt man sich in Widersprüche oder die Lügen werden anders entlarvt. Daß unwahre Angaben bei der Polizei nicht ungestraft bleiben, denke ich, liegt auf der Hand.
Ich würde den Ausweis zeigen und dann sagen, daß ich weiter keine Auskünfte gebe, weil ich keine Lust habe, mich damit eventuell selber zu belasten. Dann können's mich gern mitnehmen, in Beugehaft stecken, sekkieren, mit Blaulicht heimfahren. Is ma wurscht, i leb allein, und mit den Nachbarn red i nix. :cool:

WM
 
ich versteh aber nicht warum die polizei die leute ausfragt, was haben die davon die wissen eh was da abläuft.
Was hätte ich zum studio den sagen sollen, ausser das ich dorthin gehe um meine lust zu besänftigen.
 
Du verstehst nicht warum die Polizei die Leute ausfragt, na weil Ihnen langweilig ist.
Die wollen sich ja nur aufgeilen. Livebericht vom ficken.
Sprich nie mit der Polizei, da kommt nur Blödsinn raus, zum Schluß kommst mit an Bausparvertrag heim und kannst jedes Monat deine Raten zahlen. Ausnahme:
Sag einfach du wolltest nur 500Euro wechseln und auf einmal ist dir oder euch so heiß geworden da habt ihr euch ausgezogen. Und überhaupt mußt du sagen du bist sowieso schwul und früher wollte ich auch zur Polizei gehen.
Und wenn die dann noch nicht genug haben fragst du Sie ob man bei Ihnen eine Pizza bestellen kann den langsam bekomme ich einen Heißhunger.
Hoffentlich haben die dann geschnallt das sie sich selber ihren Zeugen machen sollen. Laßt unsere Huren in Ruhe.
 
Ausweispflicht herrscht überall (also auch in Studios), den können sehen... auf alles andere würde ich nicht antworten... Höchstens mit der Gegenfrage "Herr Inspektor, seh ich so aus, als ob ich für Sex zahlen müßt"... und wehe er antwortet was Falsches, dann hetz ich Ihm meinen Anwalt auf den Hals... na Spaß, dann lachma a Runde...
 
Stimmt nicht ganz - es gibt in Österreich keine Ausweispflicht, d.h. man ist nicht verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen oder gar mitzuführen, in dem Sinne, dass es nicht strafbar ist, sich nicht ausweisen zu können.

Allerdings können einen die Gesetzeshüter in so einem Fall auf die Wache mitnehmen, um die Identität festzustellen. Empfehlenswert ist es also trotzdem, ihn dabeizuhaben ...
 
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