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Gast
(Gelöschter Account)
@ Romeo: Den Passus in Gesetzestexten zeigst du mir bitte, als ZEUGE hast du kein Aussageverweigerungsrecht, Ausnahme sind nur Familienmitglieder, Ehepartner - auch geschiedene - und Lebensabschnittspartner.
Die Frage nach dem Familienstand ist legitim, der Familienstand gehört zu den Personalien.
Die Frage nach dem Familienstand ist legitim, der Familienstand gehört zu den Personalien.