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Das zählt net, genauso wiest eigentlich net vor der eigenen Einfahrt parkn derfst.35 Meter?
Ich habe es noch mit 25 Metern gelernt…
Obwohl, dein Haus zählt nicht, da ja dein Fahrzeug….
Der amtshandelnde Beamte muss bzw kann ja net wissn wo das Fahrzeug dazugehört und muss sich net die Mühe machn das herauszufindn.