Laufhäuser LAUFHAUS VIENNA - Erfahrungsberichte

Sollte jemand zufällig Sexworkerin "Julia" (Altersbestätigung » Laufhaus Vienna - Das größte & modernste Laufhaus in Wien, Triesterstraße 41-43 (Eingang-Angeligasse111/im Hof), 1100 Wien) antreffen - Könnt ihr mal nachfragen, warum ihre Fotos den Fotos der polnischen Influencerin "Katarzyna Czułek" mit 1 Million Followern bei Instagram so unglaublich stark ähnlich sehen.... ?

 
Sollte jemand zufällig Sexworkerin "Julia" (Altersbestätigung » Laufhaus Vienna - Das größte & modernste Laufhaus in Wien, Triesterstraße 41-43 (Eingang-Angeligasse111/im Hof), 1100 Wien) antreffen - Könnt ihr mal nachfragen, warum ihre Fotos den Fotos der polnischen Influencerin "Katarzyna Czułek" mit 1 Million Followern bei Instagram so unglaublich stark ähnlich sehen.... ?
Nachdem man das dann gefragt hat, kann man sicha auch mit einem besseren service rechnen ... :mrgreen:
 
Man könnte Julia auch höflich fragen, warum sie sich Brüste von 80 D auf nunmehr 70A verkleinern hat lassen!
Keine Sorge. Wenn dir ihre Maße nicht zusagen, dann kanns du sie ja "demnächst" Im LH Rachel besuchen.
Dort hat sie dann wieder 75B und ist zudem 7 Jahre jünger.
Sie nimmt zwar 6 Kilo zu, aber mit ihrem Wachstum um 6cm in die Höhe und der größeren Oberweite bleibt sie dennoch unverändert schlank!

(Warum man im Rachel auf die Idee kommt, bei den geklaut.. Verzeihung, ausgeborgten Fotos einer Blondine hinzuschreiben, dass sie braune Haare hat, entzieht sich mir. Andererseits: Wenn schon Fantasieangaben, dann wenigstens durchgehend....)
 
@Mitglied #242936
Ich bin ja scho gspannt, wanns die ersten ethnienübergreifenden Fotos/Beschreibungen/Realitäten gibt.
Bild zeigt blonde, blauäugige 180 große Schwedin, Beschreibung verspricht kleine, zierliche Asiatin, in persona isses dann ne überwuzelte 60jährige Schwarze mit rot gfärbte Haar.

Oder es macht n Kerl die Tür auf. Also so cis-Guy. Der Fantasie sind doch keine Grenzen gesetzt. Irgendwann isses dann n Pinguin oder n Erdmännchen.

Spaß beiseite: Zählt sowas ned scho als irreführende Werbung, unlauterer Wettbewerb oder Etikettenschwindel? Haben wir hier nicht einen Rechtsexperten? Archie?
 
Keine Sorge. Wenn dir ihre Maße nicht zusagen, dann kanns du sie ja "demnächst" Im LH Rachel besuchen.
Dort hat sie dann wieder 75B und ist zudem 7 Jahre jünger.
Sie nimmt zwar 6 Kilo zu, aber mit ihrem Wachstum um 6cm in die Höhe und der größeren Oberweite bleibt sie dennoch unverändert schlank!

(Warum man im Rachel auf die Idee kommt, bei den geklaut.. Verzeihung, ausgeborgten Fotos einer Blondine hinzuschreiben, dass sie braune Haare hat, entzieht sich mir. Andererseits: Wenn schon Fantasieangaben, dann wenigstens durchgehend....)

Vergiss die Kasperln dort und das Vienna ist bald um nichts besser.
Na ja zwei Brüder halt.
 
Spaß beiseite: Zählt sowas ned scho als irreführende Werbung, unlauterer Wettbewerb oder Etikettenschwindel? Haben wir hier nicht einen Rechtsexperten? Archie?
Ja, natürlich ist das rechtlich problematisch. Aber:
a) Who cares?
b) Was willst seriös dagegen tun?
Die Fotografen/Fotografinnen könnten wegen Urheberrechtsverletzungen klagen. Das sind dann ein paar hundert Euro.

Dann könnte man über die "unlauteren bzw. irreführende Geschäftspraktiken" (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb / UWG) reden.
Also eine "wesentliche Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens des Verbrauchers“ die Anwendung einer Geschäftspraktik, um die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte Entscheidung zu treffen, spürbar zu beeinträchtigen und damit den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte"
Eine Geschäftspraktik gilt als irreführend, wenn sie unrichtige Angaben enthält.

So. Dann hast du mal als Betroffener
- Anspruch auf Unterlassung. Sie müssen dann das Inserat entfernen. Wow. Welch Strafe!
- Anspruch auf Schadenersatz. Aber da müsstest du (meines Wissens nach) erst einmal nachweisen, dass dir ein Schaden und auch welcher Schaden entstanden ist. Naja, das wird schwierig, denn sobald du die Tür öffnest und eine komplett andere Sexworkerin dahinter steht, wirst du wohl keine Dienstleistung beziehen, d.h. der Schaden wird sich bestenfalls auf Dinge wie Anreise, Parkgebühren, Zeit reduzieren.
Schwierig. Nicht sehr ergiebig für dich und sehr überschaubar für den Betreiber der Website....
 
Ja, natürlich ist das rechtlich problematisch. Aber:
a) Who cares?
b) Was willst seriös dagegen tun?
Die Fotografen/Fotografinnen könnten wegen Urheberrechtsverletzungen klagen. Das sind dann ein paar hundert Euro.

Dann könnte man über die "unlauteren bzw. irreführende Geschäftspraktiken" (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb / UWG) reden.
Also eine "wesentliche Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens des Verbrauchers“ die Anwendung einer Geschäftspraktik, um die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte Entscheidung zu treffen, spürbar zu beeinträchtigen und damit den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte"
Eine Geschäftspraktik gilt als irreführend, wenn sie unrichtige Angaben enthält.

So. Dann hast du mal als Betroffener
- Anspruch auf Unterlassung. Sie müssen dann das Inserat entfernen. Wow. Welch Strafe!
- Anspruch auf Schadenersatz. Aber da müsstest du (meines Wissens nach) erst einmal nachweisen, dass dir ein Schaden und auch welcher Schaden entstanden ist. Naja, das wird schwierig, denn sobald du die Tür öffnest und eine komplett andere Sexworkerin dahinter steht, wirst du wohl keine Dienstleistung beziehen, d.h. der Schaden wird sich bestenfalls auf Dinge wie Anreise, Parkgebühren, Zeit reduzieren.
Schwierig. Nicht sehr ergiebig für dich und sehr überschaubar für den Betreiber der Website....
Kurzversion: das beginnt definitiv bei einem normalen Verstoss ( Sex Seiten werden sicher anders eingestuft) von nur einem Foto bereits im 4 stelligen Bereich und haften wird nicht das Mädel sondern der Eigentümer der Webseite und der ist in Österreich sehr leicht rechtlich greifbar…

Fazit: Kein Mitleid mit solchen Idioten die fremde Fotos dafür verwenden!
 
Kurzversion: das beginnt definitiv bei einem normalen Verstoss ( Sex Seiten werden sicher anders eingestuft) von nur einem Foto bereits im 4 stelligen Bereich und haften wird nicht das Mädel sondern der Eigentümer der Webseite und der ist in Österreich sehr leicht rechtlich greifbar…

Fazit: Kein Mitleid mit solchen Idioten die fremde Fotos dafür verwenden!
Bin ohnehin weit weg von Mitleid bei Betrug....

Aber muss dazu nicht
a) jemand klagen und
b) einen erlittenen (oder zumindest möglichen) Schaden nachweisen?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich, wenn ich - jetzt rein hypothetisch - das LH Vienna klagen würde, weil sie mit einem Inserat mit ... äähm .... ausgeborgten Fotos werben, ich dann plötzlich 3.000,- € bekomme, weil dort 4 ausgeborgte Fotos in Verwendung sind.

Würde das Gericht dann nicht z.B. auch sagen "Das ist doch erwartbar, weil es "Marketing" ist und sie müssen daher damit rechnen, dass es einen zumindest gewissen Grad an Abweichung zur Beschreibung gibt".

Und wenn ich (auf Grund der Anzeige) hingehe, was würde das ändern? Wenn ich die "Differenz" bemerke, werde ich doch entweder umdrehen (und welcher Schaden entsteht mir dann?) oder eben nicht und Sexdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Dann kann ich aber danach ja auch kaum sagen "Ist mir nicht aufgefallen, aber jetzt, wo ich so drüber nachdenke...".
Das ist doch alles unrealistisch.
(Sorry für das halb-Off-Topic.)
 
Dann könnte man über die "unlauteren bzw. irreführende Geschäftspraktiken" (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb / UWG) reden.
Also eine "wesentliche Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens des Verbrauchers“ die Anwendung einer Geschäftspraktik, um die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte Entscheidung zu treffen, spürbar zu beeinträchtigen und damit den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte"
Eine Geschäftspraktik gilt als irreführend, wenn sie unrichtige Angaben enthält.

So. Dann hast du mal als Betroffener
- Anspruch auf Unterlassung. Sie müssen dann das Inserat entfernen. Wow. Welch Strafe!
- Anspruch auf Schadenersatz. Aber da müsstest du (meines Wissens nach) erst einmal nachweisen, dass dir ein Schaden und auch welcher Schaden entstanden ist. Naja, das wird schwierig, denn sobald du die Tür öffnest und eine komplett andere Sexworkerin dahinter steht, wirst du wohl keine Dienstleistung beziehen, d.h. der Schaden wird sich bestenfalls auf Dinge wie Anreise, Parkgebühren, Zeit reduzieren.
Schwierig. Nicht sehr ergiebig für dich und sehr überschaubar für den Betreiber der Website....

leider zurück an den start!
das uwg gilt nur im bereich eines unternehmerischen wettbewerbs - zumindest in österreich
dh ein unternehmer kann ein anderes klagen, aber du kannst dich als privatperson = zb als von bildern getäuschter holger rechtlich nicht darauf berufen

ansonsten ist das uwg ein ausserordentlich scharfes instrument - das zuständige handelsgericht fragt (im gegensatz zum strafgericht) nicht nach deinen motiven bzw warum/wieso du das als unternehmer gemacht hast - es stellt allein fest ob du es im sinne des uwg gemacht hast oder nicht!
die folge sind meistens horrende kosten insbesondere im bereich von unterlassungserklärungen, die gerne so großzügig formuliert werden, dass du dann als allfälliger 'wiederholungstäter' komplett pleite wirst ...
 
Bin ohnehin weit weg von Mitleid bei Betrug....

Aber muss dazu nicht
a) jemand klagen und
b) einen erlittenen (oder zumindest möglichen) Schaden nachweisen?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich, wenn ich - jetzt rein hypothetisch - das LH Vienna klagen würde, weil sie mit einem Inserat mit ... äähm .... ausgeborgten Fotos werben, ich dann plötzlich 3.000,- € bekomme, weil dort 4 ausgeborgte Fotos in Verwendung sind.

Würde das Gericht dann nicht z.B. auch sagen "Das ist doch erwartbar, weil es "Marketing" ist und sie müssen daher damit rechnen, dass es einen zumindest gewissen Grad an Abweichung zur Beschreibung gibt".

Und wenn ich (auf Grund der Anzeige) hingehe, was würde das ändern? Wenn ich die "Differenz" bemerke, werde ich doch entweder umdrehen (und welcher Schaden entsteht mir dann?) oder eben nicht und Sexdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Dann kann ich aber danach ja auch kaum sagen "Ist mir nicht aufgefallen, aber jetzt, wo ich so drüber nachdenke...".
Das ist doch alles unrealistisch.
(Sorry für das halb-Off-Topic.)
Klagen kann die Eigentümerin der Fotos - man könnte diese ja darüber informieren, dass ihre Fotos auf einer Sexseite verwendet werden...
 
leider zurück an den start!
das uwg gilt nur im bereich eines unternehmerischen wettbewerbs - zumindest in österreich
Ah, ja, sorry. Vielleicht sollte ich meine Unternehmer-Brille abnehmen, damit ich nicht gedanklich falsch abbiege.
Danke für die Hinweise.

admins bitte diesen offtopic mist löschen
Ja, manchmal entwickeln sich Diskussionen, die ein wenig Off Topic sind.

Andererseits: Ist es nicht interessant für euch
a) zu wissen, dass ein Betreiber bzw. welcher Betreiber Fotos von komplett anderen Sexworker_innen online stellt und ihr euch damit Zeit und Frust erspart?
b) was ihr als Betroffene dagegen tun könnt, damit das vielleicht künftig weniger häufig vorkommt?
 
Ah, ja, sorry. Vielleicht sollte ich meine Unternehmer-Brille abnehmen, damit ich nicht gedanklich falsch abbiege.
Danke für die Hinweise.


Ja, manchmal entwickeln sich Diskussionen, die ein wenig Off Topic sind.

Andererseits: Ist es nicht interessant für euch
a) zu wissen, dass ein Betreiber bzw. welcher Betreiber Fotos von komplett anderen Sexworker_innen online stellt und ihr euch damit Zeit und Frust erspart?
b) was ihr als Betroffene dagegen tun könnt, damit das vielleicht künftig weniger häufig vorkommt?
Ja interessiert mich,
Auch wenn es bißchen offtopic ist, sind mir solche Beiträge lieber als die ewigen Fragen der Suchfunktionsverweigerer, "War schon wer, bei der XY? " mit dem Nachsatz "wäre dankbar".
Die Konjunktivschreiber, die noch nicht sicher sind, ob sie dankbar sind. Das sind dann die, die sicher keinen Bericht schreiben, wahrscheinlich weil sie sich eh nicht hintrauen.
 
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