Straßenstrich legaler straßenstrich

Billy hilf ma, wie sagst Du immer....ach ja BLUNZN

richtig, p6.:daumen:

schau trautenau, sie versuchens halt ab und an.:shock:

wenn du echt eine gute begründung für nen einspruch hast, hebens das straferkenntnis halt auf.:roll::roll::cool:

bei mir habens aber mit zitronen gehandelt.:mrgreen::mrgreen:

weil meiner kampfkatze daheim war der blaue RSa-brief blunzn.:haha::haha::haha:
 
auch wenn ich mich wiederhole - der jurist dort sagt: "beim ersten mal erwischen können sie sich mit unkenntnis des strafbestandes herausreden, passt. beim 2. mal geht das nicht mehr, weil ich durch die erste anzeige ja schon in kenntnis des strafbestandes bin." sinngemäss, nicht im wortlaut.
 
auch wenn ich mich wiederhole - der jurist dort sagt: "beim ersten mal erwischen können sie sich mit unkenntnis des strafbestandes herausreden, passt. beim 2. mal geht das nicht mehr, weil ich durch die erste anzeige ja schon in kenntnis des strafbestandes bin." sinngemäss, nicht im wortlaut.

Eben...Record..und mi homs no net daklatscht mit da Kathi oder Mimi oder Nora im Sattel...a "Neuling" sozusogn...frisch importiert aus da Steiermork oder sonstiga Zuagrasta...... :cool:
 
"beim ersten mal erwischen können sie sich mit unkenntnis des strafbestandes herausreden, passt. beim 2. mal geht das nicht mehr, weil ich durch die erste anzeige ja schon in

bei mir argumentierte der jurist ziemlich schwach mit der feststellung, "es ist allgemein bekannt, dass die anbahnung im stuwer verboten is"............

wie bitte????????????:mauer::mauer:
 
.....und nochmals, Anbahnung nach §2 Abs.2 betrifft Personen (weibl. als auch männl.), die die Prostitution ausüben und nicht die Konsumenten!
 
.....und nochmals, Anbahnung nach §2 Abs.2 betrifft Personen (weibl. als auch männl.), die die Prostitution ausüben und nicht die Konsumenten!


Wird man jetzt dann verknastet, weil man verdorbenes Essen konsumiert hat (statt dem Wirt), muss man Strafe zahlen, weil das Fahrzeug einen Konstruktionsfehler hat, wird man dafür haftbar gemacht, wenn der Zug wegen schlechtem Wetter Verspätung hat (man veranlasst als Kunde sozusagen den Zug, später zu kommen - ohne Bahnkunden könnte die Bahn sich nicht verspäten, weil sie gar nicht fahren würde - also ist der Kunde schuld daran - Logik der "Anbahnungsrechtsprechung)....
 
Aber - man will sozusagen die Freier abschrecken indem man ihnen schöne blaue Briefchen nach Hause schickt, auf dass das angetraute Eheweib dann diesen entgegennehme....

Somit brauchen sich alle die daheim keine frau ham nix scheissen.....dann hats eh sicher net so wirklich ne wirkung :schulterzuck: unloooooogisch
 
Somit brauchen sich alle die daheim keine frau ham nix scheissen.....dann hats eh sicher net so wirklich ne wirkung :schulterzuck: unloooooogisch

Net ganz...denn...SEHR VIELE haben zu Haus sehr wohl ne Frau...und net nur Hund & Katz oder Goldfischerl...;)
 
.....und nochmals, Anbahnung nach §2 Abs.2 betrifft Personen (weibl. als auch männl.), die die Prostitution ausüben und nicht die Konsumenten!

p6 hier musst du den § 7 VStG auf den goggl anwenden.;)

ermöglichung, verleitung, anstiftung zur verletzung des § 7---> in dem fall eben die prostitution.:cool:

Wer vorsätzlich veranlaßt, daß ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht, oder wer vorsätzlich einem anderen die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert, unterliegt der auf diese Übertretung gesetzten Strafe, und zwar auch dann, wenn der unmittelbare Täter selbst nicht strafbar ist.

hier wird der göre ermöglicht und veranlasst die verwaltungsübertretung der illegalen pros. zu begehen.

anlässlich meiner causa damals hab i mi a bissl eingelesen.:cool:
 
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Net ganz...denn...SEHR VIELE haben zu Haus sehr wohl ne Frau...und net nur Hund & Katz oder Goldfischerl...;)

nein nein nein nein nein nein :mad: , mensch hier schrieben soooo viele was sie selbst lesen wollen jez lass mich doch auch mal *aufstampf*
Also NEIN es haben nur wenige eine arme frau daheim!!!!!
 
nein nein nein nein nein nein :mad: , mensch hier schrieben soooo viele was sie selbst lesen wollen jez lass mich doch auch mal *aufstampf*
also nein es haben nur wenige eine arme frau daheim!!!!!

"JA NATÜRLICH - sagt der Hausverstand" .... :mrgreen: :daumen:

Recht hast ... Wie konnt ich nur an der Tugend der Herren zweifeln ... ich :kopfklatsch: :kopfklatsch:
 
jenau!!! schande über dich! Nur weil papa es sagt sind nicht alle männer schweine :nono:

:lol:

Genau...meine Damen im Vorzimmer meinen auch immer...ihre Männer tun alle nix...alle haben einen Heiligenschein in meiner Umgebung...bloss ich net...komisch...komisch..aber wird wohl so sein...:daumen:

Nau du bist oba ah net grad die Klosterschülerin.... :nono: :haha: :haha:
 
p6 hier musst du den § 7 VStG auf den goggl anwenden.;)

ermöglichung, verleitung, anstiftung zur verletzung des § 7---> in dem fall eben die prostitution.:cool:

Wer vorsätzlich veranlaßt, daß ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht, oder wer vorsätzlich einem anderen die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert, unterliegt der auf diese Übertretung gesetzten Strafe, und zwar auch dann, wenn der unmittelbare Täter selbst nicht strafbar ist.

hier wird der göre ermöglicht und veranlasst die verwaltungsübertretung der illegalen pros. zu begehen.

anlässlich meiner causa damals hab i mi a bissl eingelesen.:cool:

schon richtig...mit der Masche werden halt viele verschreckt....
man will halt da mit ungeeigneten Mitteln ein Ausufern verhindern, verbunden mit Unfähigkeit der zuständigen Behörden,
es reden da Leute mit, fernab von der Realität...zuviele Köche verderben den Brei..!!
warst aber meit Deiner Gegenwehr glaub ich erfolgreich....?
 
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also ich kann sagen, dass ich damals (bei der 2. anzeige) einen einspruch gemacht habe, der aber abgelehnt wurde. eben mit der begründung, dass ich schon einmal (selber ort, MWP) erwischt wurde, und daher in kenntnis des verbotes gehandelt habe.

ich habe meine konsequenzen insofern gezogen, als ich das studio am MWP nur noch nach 22.00 besuche, gabi sowieso nur nach 21.00. bin bisher gut damit gefahren. wenns unbedingt tagsüber sein muss, dann fahr ich ins adlon rüber oder nehm die kleine zu mir. ist aber beides seit monaten nicht mehr der fall gewesen.
 
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warst aber meit Deiner Gegenwehr glaub ich erfolgreich....?

jaja p6, ich hab einen einspruch für mich verfasst.-------->stattgegeben.:daumen::haha:

und einen für die ba.... verfasst--->stattgegeben. (ging damals für sie um 700€:shock::shock:)

wie du sagst, man setzt auf das schock-element.:mrgreen::mrgreen:

ich bin damals fast jeden tag mit ihr herumgezogen, und hab jeden tag getelt.
wenn ich was gewollt hätte, hätt ich sie net im stuwer ankeilen müssen....:haha::haha:
ausserdem kannte ich ihre adresse.
somit war die strafverfügung zu verwerfen.:roll::haha:

:winke:
 
ich nehme an , ihr kennt auch die möglichkeit eine Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) zu richten,
die jeweiligen beamten werden dabei auch vorgeladen und ihr könnt sie auch (wenn ihr euch selbst verteidigt) zu den sachverhalten befragen
 
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