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Gast
(Gelöschter Account)
p6 hier musst du den § 7 VStG auf den goggl anwenden.
ermöglichung, verleitung, anstiftung zur verletzung des § 7---> in dem fall eben die prostitution.
Wer vorsätzlich veranlaßt, daß ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht, oder wer vorsätzlich einem anderen die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert, unterliegt der auf diese Übertretung gesetzten Strafe, und zwar auch dann, wenn der unmittelbare Täter selbst nicht strafbar ist.
hier wird der göre ermöglicht und veranlasst die verwaltungsübertretung der illegalen pros. zu begehen.
anlässlich meiner causa damals hab i mi a bissl eingelesen.
Der Tatbestand der "Vorsätzlichkeit" muss aber schon mehr beinhalten als sich mit einer Frau auf er Strasse zu unterhalten.
Freier könnte ja argumentieren, rein zufällig beim Spazierengehen mit einer sich auf der Strasse befindlichen Dame ins Gespräch gekommen zu sein - was die Vorsätzlichkeit schon einmal in weite ferne rückt.
Sehr viel Wert dürften in diesem Zusammenhang Zeugenaussagen haben;
aber - nur aus einem unverbindlichen GEspräch auf der Strasse jetzt eine "vorsätzliche Herbeiführung von Prostitution" zu konstrurieren ist schon sehr gewagt.
Weil - die Anbahnung und Herbeiführung würde ja mehr bedeuten - die Prost. an den Tatort zu verbringen, ihr die Unterkunft zu geben, ihr die Arbeitskleidung zu verschaffen, alles zu organisieren, etc.
Sicher vor dem OGH würde wohl nichts davon halten, es geht aber um die nackte, reale Realität - und da ist die Vorgehensweise der Behörden sehr wohl wirkungsvoll; es geht eben um den Schriftverkehr, und wenn das angetraute Eheweib einen Brief im Postkasten findet - mit dem Titel: "Hr. XX wird der Anbahnung der Prostitution angeklagt"??
Wäre wohl explosiv für jede Beziehung- und dass die absolute Mehrheit der Freier verheiratete Familienväter sind, wurde mir von mehreren SWinnen bestätigt und ist nicht auf meinem Mist gewachsen...
Und - wer verheiratet ist, sollte die Finger von Prostituierten lassen - da ist die Sichtweise der Behörden m.M. auch zu verstehen; wer einen "Bund fürs Leben" mit einer Frau eingeht, ihr ewige Treue geschworen hat, sollte nicht um Mitternacht bei Nacht und Nebel auf verlassenen Strassen herumfahren, um sich junges Gemüse zu kaufen; ich habe die Ehegesetze nicht gemacht ,bin auch nicht verheiratet, aber jeder sollte sich an eingegangene Verpflichtungen halten.
Somit: 1:0 gegen die Freier...