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Eigentlich müsste ein ordentlich gefasster, individueller Nachweis des Termins für die Kontrolluntersuchung als beruflicher Grund ausreichen.ich gehe nicht davon aus dass die ungarische Belegschaft in den letzten Monaten eine Sondergenehmigung vom schönen Innenminister bekommen hat, damit sie ja keine Deckel-Termine verpassen.
Ein Bezug auf Par 6 der EinreiseVO (medizinische Gründe) scheint mir nicht möglich.
N.B.: Aus dem (technischen) Auslaufen der 4. SchuMaV am 17.2. heute schon auf irgendwelche substantiellen Öffnungen ab 18.2. zu schließen, scheint mir (durchaus zweck-, aber über-)optimistisch und blauäugig.