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also daß bei Auffinden einer Erkrankung anläßlich der vorgeschriebenen Untersuchung Strafen zu zahlen sind, ist mir völlig neu, und ich halte es auch nicht für glaubhaft. Von wo hast Du das her?
Die grüne Karte wird nicht verlängert, solange, bis nach einer entsprechenden Behandlung weitere Untersuchungen zeigen, daß die Dame frei von Krankheiten ist.................
da ist sicher keine Strafe zu zahlen. Die Dame bekommt keinen Stempel, muss nach Behandlung in einiger Zeit wieder kommen und wenn dann alles ok ist, bekommt sie wieder die Erlaubnis und den Stempel um ihre Arbeit fortsetzen zu dürfen.