Es ist schon einige Zeit her ... doch inzwischen ist der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte öffentlich verhandelt worden (Mosley war bei der Verhandlung anwesend) und ein Webcast der sehr interessanten Argumentationen beider Parteien (Mosley bzw UK) ist auf der Homepage des EGMR:
Max Mosley hat in England vom Höchstgericht 60.000 Pfund Schmerzensgeld zugesprochen erhalten, eine Rekordsumme, dazu Prozesskosten. Die Sexorgie ist unbestritten, doch die Veröffentlichung mit der Behauptung, es habe sich um eine Nazi-Sex-Orgie gehandelt, wurde vom Gericht als eine derartig offenkundige und beleidigende und für die Veröffentlichung ungeeignete Verletzung der Privatsphäre angesehen, dass jeder Journalist dies hätte bemerken müssen. (Die Debatte in diesem Thread, dass Mosley bestraft werden könne/müsse, entbehrt übrigens jeder Grundlage - das stand nie zur Debatte.)
Max Mosley fühlt sich jedoch nicht ausreichend entschädigt und fordert, dass Großbritannien verurteilt werden muss, weil die Verpflichtung zum Schutz der Privatsphäre es erfordert, dass derartige private Information gar nicht verbreitet wird. Der Staat hätte die Journalisten verpflichten müssen, ihn vor der Veröffentlichung zu kontaktieren - dann hätte er mittels einstweiliger Verfügung die Veröffentlichung verhindern können.
Die Regierung kontert, dass er ohnedies in England und rund um die Welt riesige Entschädigungen eingesammelt habe und er daher nicht mehr Opfer ist. Weiter argumentiert die Regierung, dass die Benachrichtigungspflicht die Pressefreiheit zu sehr beschränke.
Der Ausgang des Verfahrens wird interessant.