muss arbeitgeber taxi zahlen?

Also ich versteh nicht, warum du dich so aufregst... Temporäre Dienstzeitenänderungen (Urlaubs- oder Krankenstandsvertretung) sind legitim und die Firma muß nichts zahlen.
Wenn sie deiner Freundin daher mit dem Taxi bis zur Bushaltestelle entgegen kommen, find ich es schon ein wenig feist, über die Firma zu schimpfen.
Aber wenn`s eh nur 4mal ist, und es von der Bushaltestelle mit dem Taxi 8 min zu euch/ihr nach Hause sind, dann soll sie einfach a) die paar kilometer aufzahlen b) einfach mit dem Fahrrad fahren oder c)halt auf den Bus warten
Sicherlich gibt es schöneres als um 2, halb 3 uhr morgens auf den Bus zu warten, aber von den paar mal geht die Welt auch nicht unter...

LG
 
Da bin ich mir aber auch nicht so sicher. Und außerdem können Arbeitszeiten nicht willkürlich geändert werden. :lehrer:

doch können sie ,steht alles im dienstvertrag oder kollektiv! es kann sogar der Arbeitsort geändert werden (z.b die firma war bis jetzt in Graz machen noch ne zweigstelle in wien auf und das personal wird dort gebraucht ,sowas hält ma alles im dienstvertrag fest )alles zumutbar ,das nennt sich heutzutage einsatz für die Firma (nicht für den chef) weil die firma ist ein Team!!(weis aber leider selbst aus erfahrung das es sehr schwer ist das richtige personal mit der richtigen einstellung zu finden)Und wenn du meinst es ist ne sch..firma dann musst du deine prinzessin zuhause lassen und für ihren unterhalt sorgen.
 

Sofern man eben eine Dienstvertrag unterschrieben hat, der diese Klausel enthält. Und den Kollektivvertrag möchte ich gerne sehen, wo solche Dinge so ohne weiteres festgelegt wurden. Natürlich wird einer, der als Außendienstmitarbeiter anheuert, mit den Arbeitsumständen eines Außendienstmitarbeiters leben müssen. In meinem Dienstvertrag befand sich übrigens einen Klausel, welche die Modalitäten hinsichtlich Konkurrenzverbot geregelt hat. Diese Klausel war damals üblich und zum Nachteil des Dienstnehmer. Sie wurde durch ein Gerichtsurteil für unzulässig erklärt (Nein nicht auf mein Betreiben, ich bin nicht zur Konkurrenz gegangen :mrgreen:)
 
wenn meine frau mit den öffis fahren würde, müßte sie um halb 5 aufstehen, damit sie um 7uhr ihren dienst beginnen kann, dieser endet um 18:00 und wäre dann um ca. 20:00 uhr wieder zuhause, soviel zum zumutbaren :cool:
 
Sofern man eben eine Dienstvertrag unterschrieben hat, der diese Klausel enthält. Und den Kollektivvertrag möchte ich gerne sehen, wo solche Dinge so ohne weiteres festgelegt wurden. Natürlich wird einer, der als Außendienstmitarbeiter anheuert, mit den Arbeitsumständen eines Außendienstmitarbeiters leben müssen. In meinem Dienstvertrag befand sich übrigens einen Klausel, welche die Modalitäten hinsichtlich Konkurrenzverbot geregelt hat. Diese Klausel war damals üblich und zum Nachteil des Dienstnehmer. Sie wurde durch ein Gerichtsurteil für unzulässig erklärt (Nein nicht auf mein Betreiben, ich bin nicht zur Konkurrenz gegangen :mrgreen:)

Drum schreib ich ja im dienstvertrag und kollektiv der dienstvertrag hängt ja am kollektiv und versch.klauseln kann ma abändern...Ich selbst hatte nach versch. lehrgängen die der AG gezahlt hat auch eine verpflichtung für min 3 jahren drin stehen,Aber zur not würde es ja auch die Arbeiterkammer geben wo ma doch auch ganz leicht hilfe bekommt ..

Merke nur das die AN heutzutage immer weniger bereit sind was zu leisten aber immer mehr leistung vom AG erwarten
 
lehrgängen die der AG gezahlt hat auch eine verpflichtung für min 3 jahren drin stehen,Aber zur not würde es ja auch die Arbeiterkammer geben wo ma doch auch ganz leicht hilfe bekommt ..

Eine Konkurrenzklausel ist das vertragliche Verbot nach Ausscheiden aus einem Betrieb bei einer definierten Gruppe von Dienstgebern für einen bestimmten Zeitraum (max. ein Jahr) ein Dienstverhältnis einzugehen.

Im Gegensatz dazu handelt es sich in deinem Fall offensichtlich um eine Verpflichtung Aus/Fortbildungskosten, die dein Betrieb für dich übernommen hat, bei einem Ausscheiden aus dem Betrieb rückzuerstatten. Eine solche Verpflichtung ist auf drei Jahre erstreckbar, wobei die rückzuzahlenden Beträge mit Fortschritt der Zeit aliquot zu verringern sind.
 
wenn meine frau mit den öffis fahren würde, müßte sie um halb 5 aufstehen, damit sie um 7uhr ihren dienst beginnen kann, dieser endet um 18:00 und wäre dann um ca. 20:00 uhr wieder zuhause, soviel zum zumutbaren :cool:

deine frau wusste darüber vor diensteintritt sicherlich bescheid ;)


Merke nur das die AN heutzutage immer weniger bereit sind was zu leisten aber immer mehr leistung vom AG erwarten

ich weiß nicht ob du hier aus "eigener" erfahrung sprichst oder dir diesbezüglich irgendwelche statistiken angesehen hast. ich für meinen teil weiß was sie dort leistet und, dass sie sehr wohl mehr als vorgeschrieben handelt.
und deswegen sage ich shceiß firma.

und was bedeutet bitte immer mehr leistung vom AG??? sie arbeitet in einem konzern der viel geld verdient, da gehts nicht darum dem chef was gutes zu tun
 
ich weiß nicht ob du hier aus "eigener" erfahrung sprichst oder dir diesbezüglich irgendwelche statistiken angesehen hast. ich für meinen teil weiß was sie dort leistet und, dass sie sehr wohl mehr als vorgeschrieben handelt.
und deswegen sage ich shceiß firma.

Ich glaube, du siehst das ein wenig verkehrt: Nicht die Firma muss froh sein, deine Freundin als Mitarbeiter zu haben, sondern umgekehrt...
In Zeiten wie diesen, wo einzig Leistung zählt und genug Arbeitskräfte vorhanden sind, muß eigendlich jeder von uns der Arbeit hat, froh sein Arbeiten zu können und dürfen. Klar muß man sich nicht ausbeuten lassen, aber nur weil deine jetzt für ein paar Tage mal andere Arbeitszeiten hat?.... Das ist ja kein Dauerzustand sondern schlichtweg "ausnahmsweise" und rein rechtlich steht ihr gar nichts zu...

Aber ich muss Alexstmk schon rechtgeben, die Arbeitnehmer nehmen sich teilweise echt viel heraus... Schau dich einmal in anderen Ländern um. Ich führe als Beispiel immer gern asiatische Länder wie Malaysien, Singapur, oder dgl. an... Dort arbeitet jeder 6 Tage die Woche, 12-14Stunden täglich und das ist normal... Urlaub oder Krankenstand? Jederzeit möglich, solang du willst, allerdings unbezahlt... Also entweder du hast eine private Krankenversicherung, die dich im Falle eines Unfalls, schweren Erkrankung oder dgl. zahlt, oder Pech gehabt. Pension detto... Du kannst dir selbst eine Pension ansparen, oder du arbeitest bis zum Umfallen.
Wobei nicht nur in den asiatischen Ländern, ein ähnliches System gibt es in den USA, Argentinien, vielen Ländern Afrikas,....

Und jetzt kommst du, und regst dich auf, weil die Firma deiner Freundin das Taxi nur bis zur Bushaltestelle zahlt?... :mauer:
 
gibt keinen rechtliceh anspruch und kann seitens arbeitsgericht auch nicht geltend gemacht werden
das entgegenkommen der firma mit dem taxi zur bushaltestelle ist kullant. nur ich denke mal das wenn die firma schon ein taxi bezahlt um bis zur bushaltestelle bezahlt wird sie es auch machen bis zu ihr heim
weiters merke ich noch an wenn das taxi nur ein paar minuten brauchen würde um sie heim zu bringen
kann sie doch die paar meter zu fuss gehen
 
Ich führe als Beispiel immer gern asiatische Länder wie Malaysien, Singapur, oder dgl. an... Dort arbeitet jeder 6 Tage die Woche, 12-14Stunden täglich und das ist normal... Urlaub oder Krankenstand? Jederzeit möglich, solang du willst, allerdings unbezahlt..

also ich weiß nicht was du meinst, jetzt stell ich mich auch mal blöd und vergleich diese "humanen" bedingungen mit afrika oder taiwan, dort arbeitet man bis zu 7 tage die woche, auch 5 jährige für ca. 1-1,5 euro pro tag.

also irgendwie find ich dich lächerlich wenn du von so einem thema so abdriftest.

und gott sei dank ist sie keine ahs absolventin die eben wie du sagst sonst keine wahl hat, und sie es sich sehr wohl aussuchen kann ;)

ps: bewerbung bei der neuen firma wurde heute positiv absolviert. jetzt muss nur noch die kündigung für die alte her.

lg

ps: hier mal was interessantes zum lesen
http://www.welt.de/wirtschaft/karri...eitgeber-das-Taxi-nach-Hause-zahlen-muss.html
 
also ich weiß nicht was du meinst, jetzt stell ich mich auch mal blöd und vergleich diese "humanen" bedingungen mit afrika oder taiwan, dort arbeitet man bis zu 7 tage die woche, auch 5 jährige für ca. 1-1,5 euro pro tag.
also irgendwie find ich dich lächerlich wenn du von so einem thema so abdriftest.
und gott sei dank ist sie keine ahs absolventin die eben wie du sagst sonst keine wahl hat, und sie es sich sehr wohl aussuchen kann
ps: bewerbung bei der neuen firma wurde heute positiv absolviert. jetzt muss nur noch die kündigung für die alte her.
Nun, ich seh es nicht als ein Abdriften vom Thema, da ich nur die Arbeitsbedingungen in anderen Ländern als Europa aufzeigen wollte. In Bezug auf Kranken und Pensionsversicherung ist der europ. Raum nämlich wirklich das gelobte Land, denn der Rest der Welt schüttelt nur ungläubig den Kopf, warum wir unsere Leute auch zahlen, wenn sie auf Urlaub oder Krankenstand sind, da sie dann ja keinen Nutzen für die Firma darstellen...
Von daher finde ich, daß die europ. Dienstnehmer schon sehr "verwöhnt" sind.

und gott sei dank ist sie keine ahs absolventin die eben wie du sagst sonst keine wahl hat, und sie es sich sehr wohl aussuchen kann
...das hab ich gesagt? Ich konnte in meinem Post nirgends eine entsprechende Stelle finden... :hmm:
Auf die Ausbildung bin ich auch nicht eingegangen, da z.B. wieder in Singapur, ALLE, vom einfachen Bauarbeiter, über Techniker bis hin zum Universitätsprofessor einfach die 1,5-2fache Wochenstundenanzahl eines Europäers arbeiten. Auch dort kann sich jeder seinen Job aussuschen, ich weiß ja nicht was für ein Bild du von den Ländern hast, aber das ist keine Frage der Qualifikation, sondern einfach deren Arbeits-Einstellung.

jetzt stell ich mich auch mal blöd und vergleich diese "humanen" bedingungen mit afrika oder taiwan, dort arbeitet man bis zu 7 tage die woche, auch 5 jährige für ca. 1-1,5 euro pro tag.
Afrika stellt leider eine Ausnahme zu anderen Kontinenten dar, da Afrika seit dem Ende der Kolonisierung durch Europa wenig bis gar keine Industrie aufbauen konnte, die Regierungen fast alle korrupt oder Diktaturen sind/waren und die Mentalität grundverschieden ist. Weiters diente Afrika seit jeher als Rohstofflieferant, und nicht als Verarbeiter und/oder Produzent und somit fehlt das KnowHow und qual. Arbeitskräfte. usw.
Das ist also so nicht vergleichbar...

Okay... Und was steht da jetzt anderes drin, als dir eh schon mehrere Leute hier gesagt haben?
"Grundsätzlich sind Fahrten zwischen Wohnung und ständiger Arbeitsstätte dem persönlichen Lebensbereich des Arbeitnehmers zuzuordnen und daher nicht erstattungsfähig." oder "Hierbei spielt es keine Rolle, wie groß die Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnung ist und unter welchen Bedingungen der Arbeitnehmer die Strecke zurücklegen kann."
Ich schätze mal du beziehst dich auf "Etwas anderes gilt jedoch, wenn aufgrund einer arbeitgeberseitig veranlassten Mehrarbeit die Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln für den Arbeitnehmer unzumutbar oder gar unmöglich geworden ist." ...ist es deiner Freundin unmöglich mit dem Bus zu fahren? Nein. Unzumutbar eine halbe Stunde zu warten? Auch nein, denn im selben Absatz steht auch "So reicht es nicht aus, wenn die Möglichkeit der Heimfahrt für den Arbeitnehmer lediglich erschwert wurde. Vielmehr muss sich die Inanspruchnahme eines Taxis als letztes zumutbares Mittel darstellen" Also nur wenn kein Nachtbus fahren würde, und sie um 3 uhr morgens 10km weit laufen müsste.
Also, beschwer dich nicht, die (wie ich gelesen habe bald Ex-)Firma deiner Freundin hat sich eh korrekt verhalten...

also ich weiß nicht was du meinst,
Den Eindruck hab ich leider auch...
 
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sicher nicht,nicht einmal den bus.wenn die firma ihr das freiwillig gibt,hut ab.also keine scheiß firma oder was kommt als nächstes? miete,strom telefon......

die firma muss auch keinen sprit zahlen oder bremsen am auto, diverse reperaturen, reifen etc.etc. man kann aber sehr wohl bei der arbeitnehmerveranlagung eine pendlerpauschale geltend machen(gross oder klein) oder mit dem Ag vereinbaren, dass diese gleich beim lohn mit dabei ist, wovon ich allerdings abraten würde :)
 
Eine Konkurrenzklausel ist das vertragliche Verbot nach Ausscheiden aus einem Betrieb bei einer definierten Gruppe von Dienstgebern für einen bestimmten Zeitraum (max. ein Jahr) ein Dienstverhältnis einzugehen.

Damals, als ich meinen Arbeitsvertrag unterschrieben hatte, da war eine derartige Konkurrenzklausel enthalten. Und sie hat auch eine weitere Bestimmung enthalten, nach der der alte Arbeitgeber, sollte ich beim neuen Arbeitgeber weniger verdienen, er mir für die Zeit des Konkurrenzverbotes die Differenz zum alten Gehalt zu zahlen hat. Das ist, so glaube ich, eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Bestimmung in Konkurrenzklauseln. Der Hintergrund ist, dass ein Mitarbeiter mit sehr speziellem Know How und Wissen am Arbeitsmarkt seine Chancen verschlechtert, wenn er nicht in der Branche bleiben kann.

So weit, so gut ........ aber damals wurde sehr oft in diese "Konkurrenzverbote" noch eine weitere Zusatzklausel eingebaut, nach der der Arbeitgeber die Konkurrenzklausel aufkündigen konnte, sobald die Kündigung durch den Mitarbeiterr erfolgt ist. Diese weitere Zusatzklausel war damals allgemein üblich und hat es dem Arbeitgeber ermöglicht, sich von der Verpflichtung zu befreien, dem Dienstnehmer die Gehaltsdifferenz zu bezahlen. Und der hat ja inzwischen bei einem Betrieb angeheuert, wo das mitgebrachte Branchen - Know How ohnehin nutzlos war.

Diese Zusatzbestimmung wurde nach meinem Wissenstand irgend wann einmal als rechtswidrig (sittenwidrig) erklärt und damit ungültig.
 
die firma muss auch keinen sprit zahlen oder bremsen am auto,

Natürlich nicht, darum geht es ja nicht. Die Frage hat sich darauf bezogen, ob irgendwelche Ansprüche bestehen, wenn die Arbeitszeit in die Nacht verlegt wird.
 
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