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laut ris braucht es eine "geschlechtliche Handlung" an einer Person, oder vor einer Person "unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen".Schonmal was von sexueller Belästigung gehört?
Und da fällt unaufgefordert nackt vor jemandem herumzulaufen, in einem Bereich wo es nicht beschildert ist, definitiv rein.
Nackt herumlaufen wird wegen anderen Sachen gestraft, aber einfach nackt sein ist noch keine "geschlechtliche Handlung".