Privat Diverses Naht das Ende der erotischen Massage Studios?

dafür kosten sie den österr. staat kein geld ! beende jetzt das ganze,und wünsche schönen abend noch !
 
hier ist es manchmal wie in einen Kabarett, nur das hier Kindsköpfe mitreden und das Thema verwässern.

@enrico : mit „was willst du uns damit sagen“ brauchst hier nicht herumzuwerfen ich hab nämlich verstanden was er damit meint.
 
Naht das Ende der erotischen Massage Studios?
Über dieses Thema habe ich bereits dutzende Male im Prostitutions-Thread geschrieben.

Hier noch mal zusammenfassend:
Die "Wiener Massagestudios" in der bisher gekannten Form sind Geschichte bzw. werden, wenn kein Wunder geschieht, eines nach dem anderen dicht gemacht!
Eigentlich wären sie bereits nach dem alten Wiener Prostitutionsgesetz verboten gewesen. Allerdings ist der Polizei der Beweis, dass darin "mehr" als bloße Massage stattfindet, kaum jemals gelungen und der (Puff)Betrieb ist augenzwinkernd als Schwejkiade weitergelaufen :haha:

Die aktuelle Wiener unfriendly coalition ist im Herbst 2011 gegen diese familienfreundliche Lösung (verheiratete Männer scheuen Gasseneingänge) jedoch mit Riesengeschützen aufgefahren:
  • Umkehr der Beweislast (Betreiber muss seine "Unschuld" beweisen)
  • Erfordernis einer separaten Zugangsstiege zur sex-relevanten Betriebsstätte
  • Strafbarkeit der Kunden (500 EUR)
Diesem Rasenmäher sind die herkömmlichen Studios nicht gewachsen. Sofern sie noch tätig sind, unterliegen sie einem Katz- und Mausspiel: Erstatten sie Meldung, wird ihnen kein Pardon gewährt. Verhalten sie sich nach der alten Weisheit: Geh nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen würst, agieren sie in der Illegalität.

Eine solche bürokratische Brechstange bewegt sich freilich juristisch auf dünnem Eis und befindet sich gesellschaftspolitisch auf dem Holzweg. Außerdem liegt es auf der Hand, dass sich Rot-Grün damit zum Handlanger der Massenpuffs gemacht hat. Ob dabei "Berater und Einsammler" a la Herr Hinter... involviert waren, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt. Manche meinen jedenfalls, dass es nicht falsch wäre, wenn die Korruptionsstaatsanwaltschaft darauf einen prüfenden Blick werfen würde...

Aber wie auch immer: Selbst Diktatoren wie Hitler und Stalin sind daran gescheitert, die Prostitution zu verbieten oder sie in "zugewiesene Quartiere" zu verbannen. Genau so wird auch das aktuelle rot-grüne social engineering als loser engineering auf dem Kompost der Geschichte landen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
um beim Thema zu bleiben, denke das das sauna royal „kalte Füße“ vor dem neuen wpg hatte und den Fehler gemacht hat das lokal behördlich zu melden wobei das lokal selbst den anforderungen des wpg nicht entspricht zumindest sagen es die behörden so.

das wird der unterschied sein zu den anderen, die haben nämlich nichts gemeldet.
 
und was konkret willst Du uns damit sagen?
Mein Ausgangspunkt waren europäische Studios, die ihre Adressen auch auf der HP nennen. vgl dazu post #14

Da ihr aber scheinbar nur über "eure" Chinesinnen diskutieren wollt (obwohl es um Locations und nicht die Mädels darin geht) habe ich das erwähnt.
Wobei diese Locations weniger exponiert sind, da sie oft keine HP haben und selbst in Inseraten selten Adressen erwähnen.
Dennoch scheint sich in letzter Zeit einiges auf dem Sektor zu bewegen.. Zunehmend auch Straßenlokale wenn ich die Buchstaben neben der Hausnummer als Indiz nehme

Im Asia Bereich kann ich mir auch die von 290549 "vermutlich anderen Gründe" viel eher vorstellen.
Da werden reguläre Wohnungen genommen und die anderen Hausparteien haben nachvollziehbarerweise ein Problem damit.

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Wie wäre es anstelle das Thema dauernd in eine andere Richtung (Politikerunfähigkeit, Ehrlichkeit von Chinamädels, mein Verhalten in meiner Ehe,...) zu lenken auch mal zu versuchen Antworten zu geben?
 
Ich wollte zu dem Thema nur kurz folgendes beitragen.

Mich hat vor Kurzem nach einem Besuch in einem Massage Salon die Dame gebeten KEINEN Beitrag zu posten obwohl ich das gerne getan hätte weil ich mit dem Service sehr zufrieden war.
Sie bat mich eben genau aus dem schon mehrfach genannten Grund : Das nicht zuviel über das geschrieben wird was eigentlich laut Gesetz dort nicht stattfinden sollte.

Ich habe ihr den Gefallen getan aber natürlich ist das Forum ja dazu da die Kunden zu schützen indem man sich über Service, eventuelle Abzocke und dergleichen austauscht. Blöd halt wenn das "Produkt" über das man spricht eigentlich illegal ist :mrgreen:

liegrü
 
Die "Wiener Massagestudios" in der bisher gekannten Form sind Geschichte bzw. werden eines nach dem anderen dicht gemacht!
Wer hat den wirklich dicht gemacht?
Die Sauna Royal ist der EINZIGE Fall wo von einer behördlichen Schliessung die Rede war.
Manche sind übersiedelt. Wieder andere haben aus anderen Gründen aufgegeben (müssen).

Was in der Tat auffällig ist, dass nur mehr Fickbattereien (=Laufhäuser) neu entstehen und kaum noch Etablissments mit Wohlfühlatmosphäre.

die Dame gebeten KEINEN Beitrag zu posten
vielleicht warst ihr auch besonders sympatisch und sie will diese Sache nicht bei allen Kudnen machen (kenne ich auch von einigen :oops:)

Es gibt sogar Studios die dementsprechende Zettelchen aufhängen oder auf ihre HP versichern keine Handlungen im Sinne des WPG vorzunehmen...
und die Polizei/Magistrat glaubt auch an den Weihnachtsmann

Blöd halt wenn das "Produkt" über das man spricht eigentlich illegal ist
Das Produkt ist nicht illegal bestenfalls der Ort nicht gesetzeskonform
 
vielleicht warst ihr auch besonders sympatisch und sie will diese Sache nicht bei allen Kudnen machen (kenne ich auch von einigen )

Nein das war es nicht da ich in keiner illegalen Bumshütte war sondern bei einer reinen Erotikmassage
 
Wer hat den wirklich dicht gemacht?
Nach meinen Infos mehr als eine Handvoll, einige waren vorübergehend geschlossen und sehen heute (atmosphärisch) ganz anders aus als vorher.
Als eines der ersten hat jenes aufgegeben, das sich in einem Botschaftsgebäude im 9. Bez. befunden hat.
 
Und jetzt kannst dein schädel gegen die mauer hauen

weißt Du, was ich an solchen Usern wie Du einer bist liebe:

glänzt gerade mal mit knapp über 100 aktiven Beiträgen innerhalb 5 1/2 Jahren, und was dann kommt sind Beschimpfungen in der Art:

hier ist es manchmal wie in einen Kabarett, nur das hier Kindsköpfe mitreden und das Thema verwässern.

Wie viele brauchbare Informationen, Erfahrungsberichte etc. hast denn schon hier reingestellt, daß Du Dir das Recht rausnimmst, andere zu beschimpfen?
 
Beschimpfungen :fragezeichen:
scheinst beim einstecken eine dünne haut zu haben aber austeilen tust ja gerne.

Was du liebst? ist mir egal aber ich nehme an du meinst schlecken und chinesische omis,
hör auf herum zu trollen und akzeptiere die kritik wie ein erwachsener.
 
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass die Polizei oder wer auch immer irgendein Internetforum als Informationsquelle nötig hat ode
ohh doch und zwar ganz ganz sicher.

Wie erkenne ich eine, die genehmigt/geduldet wird und nicht in Gefahr laufe in eine Kontrolle zu geraten.
wieviele Male muss man es Euch noch aufschreiben ? Willst Du jetzt ernsthaft behaupten, es wäre nicht bekannt ? Es hat doch schon einen Thread von Heli darüber.

Mir geht es nicht um ficken (das kann ich zu hause auch), sondern erotische Massage von hübschen, jungen Frauen
also um Prostitution, warum betonst es so?
 
Der Betreiber von Sauna-Royal, die FIRMA Enter GmbH. hat im Sommer 2012 während der Übergangsfrist die Sauna-Royal als Prostitutionslokal als "andere geschlossene Räume" nach WPG 2011 $ 2 (5) bei der BUNDESPOLIZEI WIEN angemeldet.

§ 2. (5) Prostitutionslokale sind zur Anbahnung oder Ausübung der Prostitution bestimmte oder verwendete Gebäude, Gebäudeteile oder andere geschlossene Räume .

Die FIRMA ENTER ( juristische Person ) hat bis heute keine Antwort erhalten.

Der Geschäftsführer der Firma ENTER, Herr NAGY Richard ( natürliche Person ) hat einen sogenannten " Negativbescheid" erhalten das die von ihm erstattete Anzeige "nicht zur Kenntiss" genommen wird. siehe NegativbescheidAnhang anzeigen 931111 Die Anmeldung, aber wurde nicht von IHM , sondern von der FIRMA erstattet.

Er hat darauf einen Einspruch beim UVS erstattet, das das angemeldete Geschäftslokal kein Gebäudetei ist, daher unterliegt es nicht der Regelung des WPG 2011 § 6. ( 1 )

§ 6. (1) Gebäude oder Gebäudeteile dürfen zur Ausübung der Prostitution als Prostitutionslokale
(§ 2 Abs. 5) nur verwendet werden, wenn
a) sie einen unmittelbaren und gesonderten Zugang zur öffentlichen Fläche aufweisen;



Das Wort "EINGANG" kommt im neuem Gesetz nicht vor!

Der Eingang eines Prostitutionslokales ist nicht Gegenstand der gesetzlichen Regelung.
Lediglich ( laut neuem WPG ) muss ein Prostitutionslokal einen unmittelbaren und gesonderten Zugang zur öffentlichen Fläche aufweisen.

Ein "Zugang" kann nicht als "Eingang" gedeutet werden, weil erstens: das Gesetz gilt wortwörtlich und
zweitens: ein Eingang muss in irgendeinen Raum hineinführen und die öffentliche Fläche ist kein Raum.


Der UVS hat einen Bescheid von der LANDESPOLIZEI WIEN bestätigt und stellt fest, das die rechtlichen Voraussetzungen für ein zukünftig zu eröffnendes Prostitutionslokal nicht gegeben sind. usw...

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Uvs&Dokumentnummer=JUT_WI_20121017_MIX4213963_2012_00


Damit hat der UVS einen nichterlassenen Bescheid bestätigt.
Der Negativbescheid stammt von der Bundespolizei nicht von der Landespolizei. Der Antrag von der FIRMA ENTER GmbH. und nicht von Herrn Nagy

Dagegen sind wir in Berufung beim Verwaltungsgerichtshof.



...und jetzt zur Schliessung...


Uns ist vorgeworfen das wir ein sog. "nicht rechtskräftig gemeldetes Prostitutionslokal" sind,

und wir die Ausübung der Prostitution nicht eingestellt haben..


§ 14. (1) Besteht auf Grund konkreter Tatsachen der begründete Verdacht einer Verwaltungsübertretung nach § 17 Abs. 1, 2 oder 4 lit. c), und ist anzunehmen, dass der gesetz- oder bescheidwidrige Betrieb des Prostitutionslokals fortgesetzt wird, so hat die Behörde ohne vorausgegangenes Verfahren und vor Erlassung eines Bescheides das gesamte der Rechtsordnung nicht entsprechende Prostitutionslokal an Ort und Stelle zu schließen.

§ 17. (2) Wer als Verantwortliche oder Verantwortlicher gemäß § 2 Abs. 6 ein Prostitutionslokal
a) vor der rechtskräftigen Kenntnisnahme der Anzeige durch die Behörde gemäß § 7 Abs. 3; betreibt


Was die Behörde allerdings übersieht:

§ 7. (1) Natürliche und juristische Personen, die beabsichtigen, ein Prostitutionslokal zu betreiben, haben vorher der Behörde den Betrieb anzuzeigen. Der Anzeige sind in zweifacher Ausfertigung anzuschließen:

(3) Die Behörde hat Anzeigen gemäß Abs. 1 oder 2 lit. c) bescheidmäßig zur Kenntnis zu nehmen, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb des Prostitutionslokales erfüllt sind. Im Bescheid über die Kenntnisnahme der Anzeige können erforderlichenfalls zur Erfüllung der in § 6 genannten Voraussetzungen Aufträge für den Betrieb des Prostitutionslokals erteilt werden. Mit dem Betrieb des Prostitutionslokals oder des veränderten Prostitutionslokals darf erst ab der rechtskräftigen Kenntnisnahme der Anzeige begonnen werden.



Die hier zitierten Gesetzestexte können für bestehende Prostitutionlokale nicht angewendet werden.


§ 20. (3) Die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes LGBl. Nr. 24/2011 bestehenden Prostitutionslokale sind bis zum Ablauf eines Jahres ab In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an seine Vorschriften anzupassen und gemäß § 7 zu melden.


Die Anmeldung gemäß § 7. bezieht sich auf die Art und Weise der Anmeldung. Welche Unterlagen, Pläne usw.


Ein bestehendes Prostitutionslokal hat NUR die Pflicht sich zu melden, es muss NICHT vor der rechtskräftigen Kenntissnahme den Betrieb einstellen.



Die Polizeibeamtin die die Schliessung verordnet und durchgeführt hat weiss nichts von der Existenz von Firma ENTER GmbH.
Weiss nichts von vorhandener, gültiger Betriebsanlagegenehmigung, sowie von bestehenden Gewerbeberechtigungen.
Nach eigener Angabe hat sie das UVS Urteil nicht gelesen.
Es gibt nur einen amtlichen Vermerk das der Negativbescheid rechtskräftig vom UVS bestätigt ist.


...und sie weiss nichts von der Verfassungswidrigket des Wiener Prostitutionsgestzes.


mfg


Sauna-Royal
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi Sauna Royal!
Es ist bekannt, dass ich kein Freund des WPG-neu bin.
Allerdings ist mir eure Argumentation bezüglich Zugang/Eingang zur "öffentlicher Fläche" und Definition der "Gebäudeteile" von vornherein abenteuerlich erschienen. In einem stockkonservativen Beamtenumfeld (und nichts anderes ist der UVS) hatte dies von vornherein nur marginale Erfolgschancen. Ich gehe jede Wette ein, dass auch die Höchstgerichte diese Punkte ähnlich beurteilen werden.

So knackt man das WPG-neu leider nicht!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich bin auch gegen das WPG, aber unmittelbarer, gesonderter Zugang zu einer öffentlichen Fläche ist für nicht Juristen klar. Tür auf vom Lokal, ein Schritt und du stehst am Gehsteig. alles andere ist augenauswischerei... nur juristen können da zu einem anderen Schluß kommen, und da muß ich sagen, gut, dass das nicht zu funktionieren scheint. Gesetzestexte soll jeder verstehen können und Juristen mit abstrusen Auslegungen dürfen keinen Erfolg haben. Besser gleich gegen das Gesetz vorgehen, nur denke ivh nicht, dass das politisch gewollt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
In einem stockkonservativen Beamtenumfeld (und nichts anderes ist der UVS) hatte dies von vornherein nur marginale Erfolgschancen.
Mit stockkonservativ hat das aber überhaupt nichts zu tun. Auch ein liberaler UVS könnte der hanebüchenen Argumentation von Sauna Royal nicht folgen. Das wäre eine klare Rechtsbeugung.

Die gesetzliche Bestimmung ist völlig klar. Da können die Herumdeuteleien von Sauna Royal nichts ändern. (Ich frage mich, was das für ein Anwalt ist, der meint damit durchzukommen.)


Die Bestimmung hinsichtlich des separaten, unmittelbaren Zugangs zur öffentlichen Fläche ist auch keine Neuerung des WPG 2011, sondern galt schon nach dem alten WProstG. Offenkundig gab es und gibt es auch heute keine besonderen Anstrengungen gegen solche Lokale vorzugehen, solange sich niemand beschwert. Wenn man aber ein solches Lokal als Prostitutionslokal nach dem neuen WPG 2011 anmelden will, gibt es natürlich Probleme. Wie soll ein Prostitutionslokal genehmigt werden, wenn es ganz offenkundig in einem wesentlichen Punkt die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt?
 
@Barfly
Dass du was drauf hast, hab ich eh immer gesagt.
Wenn du auch noch bereit bist, mal ausnahmsweise das Amtskappel abzulegen, kommt richtig was Gscheids raus ;)

Deiner Argumentation ist nichts beizufügen...
 
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