Privat Diverses Naht das Ende der erotischen Massage Studios?

Die Bestimmung hinsichtlich des separaten, unmittelbaren Zugangs zur öffentlichen Fläche ist auch keine Neuerung des WPG 2011, sondern galt schon nach dem alten WProstG.

Irrtum.

Früher war :...unmittelbarer Zugang VON öffentlicher Fläche
 
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Früher war :...unmittelbarer Zugang VON öffentlicher Fläche
Ich verstehe nicht, was Ihr mit solchen Spitzfindigkeiten zu gewinnen glaubt.
Hat die Sauna Royal nun einen unmittelbaren Zugang von der öffentlichen Fläche oder hat sie einen unmittelbaren Zugang zur öffentlichen Fläche?
 
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Ich verstehe den Unterschied nicht.

Die Sauna-Royal hat ihren EINGANG durch das Stiegenhaus. Nach neuem WPG nicht geregelt, da von EINGANG keine Rede ist und somit die Frage nach dem EINGANG irrelevant ist.

Die Sauna-Royal hat aber einen ( eigentlich sogar vier ) unmittelbare :down: und gesonderte :down: ZUGANG zur öffentliche Fläche.

Das sind die FENSTER.

Im neuem WPG geht es NUR um einen ZUGANG ZUR öffentlichen Fläche.

Die Behörden verwechseln die Richtung des alten WPG, mit der Richtung des neuen WPG..
 
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Die Sauna-Royal hat aber einen ( eigentlich sogar vier ) unmittelbare :down: und gesonderte :down: ZUGANG zur öffentliche Fläche.

Das sind die FENSTER.
Sind die Kunden durch das Fenster eingestiegen wie beim Fenstlerngehen? Nach eurer Argumentation wäre auch ein Kamin ein Zugang zur öffentlichen Fläche.
 
Die Sauna-Royal hat aber einen ( eigentlich sogar vier ) unmittelbare :down: und gesonderte :down: ZUGANG zur öffentliche Fläche.

Das sind die FENSTER.

Das sind keine unmittelbaren und gesonderten ZUGANG zur öffentliche Fläche. Sondern unmittelbaren und gesonderten ZUGANG zum öffentlichen Luftraum.

Sorry, kann's einfach nicht verkneifen. :oops:
 
Unmittelbar und gesonderter Zugang bedeutet in diesem Fall : der Publikumsverkehr, also das betreten und verlassen der Location, muss gesondert erfolgen, kein anderer Bewohner usw. muss, darf, soll, den selben Zugang benutzen.
Im Klartext, ein Stiegenhaus, welche die Bewohner des Hause auch benutzen, ist kein gesonderter Zugang zur öffentlichen Fläche.
 
Früher war :...unmittelbarer Zugang VON öffentlicher Fläche
@Sauna Royal
Ihr hattet eine feine Location und es tut mir leid wegen der Schließung. Aber glaub mir, es ist ein Kampf gegen Windmühlen und schad ums Geld!
In Amerika hättest du mit deiner Argumentation womöglich Erfolg, nicht jedoch in Österreich. Hierzulande macht man in solch einem Fall keine Manderln.

Man denkt sich: Die unterschiedliche Diktion des Gesetzgebers, Zugang VON der öffentlichen Fläche (WPG-alt) und Zugang ZUR öffentlichen Fläche (WPG-neu) ist auf bloße Schlamperei der Autoren des Gesetzes zurückzuführen. So etwas wird nicht zugunsten des sog. Rechtswerbers (eigentlich ist er nach wie vor Bittsteller) ausgelegt. Immerhin könnte man ja annehmen, dass der Gesetzgeber mit der unterschiedlichen Terminologie tatsächlich etwas anders geregelt haben wollte.

Die Standesdünkel und Solidarität, wohl auch Rechthaberei, innerhalb der herrschenden Bürokratie sind für so eine "kundenfreundliche" Auslegung der Gesetze jedoch viel zu groß. Seien wir uns ehrlich: Wer war denn durch euer Lokal wirklich und effektiv gestört? Niemand!
Deswegen habe ich mit gutem Grund von "stockkonservativem Beamtenumfeld" gesprochen und bin dafür, wie sichs gehört, von meinem Lieblingskritiker, barfly, auch gleich gemaßregelt worden.
 
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Immerhin könnte man ja annehmen, dass der Gesetzgeber mit der unterschiedlichen Terminologie tatsächlich etwas anders geregelt haben wollte.
Aber was könnte dieses andere sein?
Dass der Gesetzgeber mit einem gesonderten und unmittelbaren Zugang zur öffentlichen Fläche Fenster im ersten Halbstock gemeint haben könnte, wird ja wohl niemand ernsthaft vertreten wollen!
Was das Gesetz sagt, ist für jeden, der sich nicht durch spitzfindige Herumdeutelei an Worten eine Gesetzeslücke konstruieren will, mit gesundem Menschenverstand leicht einzusehen. Ich verstehe nicht, was das mit stockkonservativem Beamtenumfeld zu tun haben soll.
 
Aber was könnte dieses andere sein?
Dass der Gesetzgeber mit einem gesonderten und unmittelbaren Zugang zur öffentlichen Fläche Fenster im ersten Halbstock gemeint haben könnte, wird ja wohl niemand ernsthaft vertreten wollen!
Genau das sage ich auch!
Deswegen rate ich Sauna Royal, seine "Fenster-Argumentation" zu überdenken, da sie nicht zum Erfolg führen wird und nur Geld kostet.
 
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Wer war denn durch euer Lokal wirklich und effektiv gestört? Niemand!
Deswegen habe ich mit gutem Grund von "stockkonservativem Beamtenumfeld" gesprochen

Das Gesetz hat vollzogen zu werden, egal ob sich jemand gestört fühlt oder nicht.
 
Nein das war es nicht da ich in keiner illegalen Bumshütte war sondern bei einer reinen Erotikmassage
In dem Thread geht es um das Angebot an erotischer Massage in gepflegtem Ambiente und nicht um Bumshütten (deshalb auch die China Wohnungen ursprünglich nicht angesprochen).
Es gibt auch Dinge abseits von Oral oder Geschlechtsverkehr, die eine Dame möglicherweise nicht allen Kunden zu teil werden lassen möchte.. Ich denke da an Erwiderung der Berührungen, küssen oder einfach so simple Dinge wie den Einsatz ihrer Haare.

Als eines der ersten hat jenes aufgegeben, das sich in einem Botschaftsgebäude im 9. Bez. befunden hat.
Das Studio Downtown war aber insgesamt nur kurz am Markt und die Location von Anfang an problematisch.
Auch weiß ich nicht ob das BEHÖRDLICH geschlossen wurde.. Ich denke eher der Vermieter hat hier Druck gemacht

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Das heißt die beste Strategie für ein Studio ist einfach sich möglichst still zu verhalten und zu hoffen, dass niemand etwas unternimmt?

Gehe ich recht in der Annahme, dass noch kein Kunde bestraft wurde? Ich gebe zu den Monsterthread http://www.erotikforum.at/massagen-...z-strafe-droht-auch-kunden-von-studios.314728
nicht komplett gelesen zu haben :oops: aber ein Zusammenfassungsposting hat mir diesen Eindruck vermittelt.

Scheinbar wird aber das Netz immer enger und die LH-Lobby macht mehr Druck. Letzes Mal hat mir eine Masseurin gesagt, dass die Polizei sehr oft vorbeischaut und sie nicht weiß ob sie das noch lang in der Form macht. Sie hat mir ihre Telefonnummer gegeben und gemeint man könnte sich auch privat treffen.
 
(Ich frage mich, was das für ein Anwalt ist, der meint damit durchzukommen.)
Ihm ist es wurscht, er bekommt das Geld eh vorher.

Fenster als Zugang zu bezeichnen ist auch keine schlechte Argumentation...

Wäre ich Richter gäbe es drei Tage Haft wegen erwiesener Idiotie.
 
Die Standesdünkel und Solidarität, wohl auch Rechthaberei, innerhalb der herrschenden Bürokratie sind für so eine "kundenfreundliche" Auslegung der Gesetze jedoch viel zu groß.

Solidarität mit wem?

Zu welchen Kunden soll man freundlich sein?

Eins noch... der Beamte darf das Gesetz nicht auslegen, er muss es vollziehen. Auslegen dürfens die Gerichte bzw der UVS.
 
Mir hat vor ca 1 Monat die Drache eines voll genehmigten Studios gesagt. Polizei kommt so jede Woche einmal und kontrolliert die Mädchen auf Aufenthaltserlaubnis und grüne Karte.
 
Das Gesetz hat vollzogen zu werden, egal ob sich jemand gestört fühlt oder nicht.
Gut so, Bulsara, hau nur feste rein!
Wusste gar nicht, dass du solch ein Anhänger des jesuitischen Gehorsamkeitsgebots bist. Wie hieß es in deren Satzung: Eein jeder ... mittels des Oberen führen und leiten lassen muss, als sei er ein toter Körper, der sich wohin auch immer bringen und auf welche Weise auch immer behandeln lässt, oder wie ein Stab eines alten Mannes, der dient, wo und wozu auch immer ihn der benutzen will..."
Unter anderem hat dieser Kadavergehorsam 6 Millionen Juden das Leben gekostet.

Bei Sauna Royal liegt das Problem ganz woanders. Nämlich darin, dass dessen Betreiber einer haarsträubenden "Fester-Argumentation" aufgesessen ist. Das WPG-neu lässt sich sehr wohl aushebeln. Freilich nicht mit einer Larifari-Argumentation.
 
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