Privat Diverses Naht das Ende der erotischen Massage Studios?

ich sag mal, die Polizei geht davon aus, daß Herr Hinz und Herr Kunz diese:down: Paragraphen einfach gar nicht kennen, und somit glauben, das Eintreten der Wohnungstüre wird schon in Ordnung sein

Ich sag dir, dass Hinz und Kunz das WPG kennen und es sicher nicht dazu kommen wird, dass jemanden die Tür eingetreten wird, weil er eine Dame zu sich eingeladen hat.
Und wenn doch, wünsch ich den betreffenden Polizisten viel Spaß... :mrgreen:
 
Bei WP wird nicht lange gefragt und gefackelt, der Verdacht reicht als Begründung luke.

Das ist aber keine WP im sinne des WPG, zumindest sehe ich das so. Es existiert nämlich keine Begriffsbestimmung dafür.
Die Anbahnung per Tel, Mail, etc ist ja explizit ausgenommen, meine Wohnung ist sicher kein Prostitutionslokal und die Dame, welche zu mir kommt ist "offiziell" und "legal".

Weiters gilt die Bestimmung des § 15 Abs 5... ;)

Wär wirklich interessant das mal durchzujudizieren... Wer meldet sich? :mrgreen:
 
aber die Dame soll kontrolliert werden, mit allen Mitteln.

Tjo.. aba sicher ned vor meiner Haus- oder Wohnungstür... § 15 Abs 5.. ;)

woher weisst Du das ???

Wenn ich bei einem offiziellen Escortservice eine Dame "bestelle" (blödes Wort) kann ich in gutem Glauben davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat... Bei einer "Geheimnummer" aus der Krone kanns schon wieder anders ausschaun... Alles eine Frage der Seriösität.. ;)


Nein! I würds wirklich interessant finden! Wenn die Berichte so stimmen (Türen eintreten, etc.) wärs vielleicht im Sinne des Rechtsstaates wirklich nötig dieses Gesetz mal beim VfGH überprüfen zu lassen...
 
der hilft Dir ned, die Beweislast wurde umgedreht

und da sind wir wieder bei einam ganz interessanten Punkt: wäre toll, wenn diese "Beweislastumkehr" mal bis zum Höchstgericht rauf ausjudiziert werden würde. Ich bin mir da nämlich gar nicht so sicher, ob das WPG diesbezüglich felsenfest hält.
 
der hilft Dir ned, die Beweislast wurde umgedreht.

In welchem Par? Ich hab nur den 16er gefunden wo es um die Freier geht, da gehts aber ned darum, dass der Freier sich den Deckel zeigen lassen muss...
Ich hab schon die längste Zeit gesucht, vielleicht kannst du mir da helfen...

Wobei, gerade diese Beweislastumkehr (wenn es sie denn wirklich gibt), wäre ja gerade DER Grund dafür dieses Gesetz beim VfGH überprüfen zu lassen. In den Verwaltungsstrafverfahren kann es nur so sein, dass die Behörde dir die Schuld beweisen muss, eine Umkehr wäre IMHO nicht mehr rechtsstaatlich...
 
werd mich hüten, ich weiss, wieviele Augenpaare auf diesem Thread ruhen.

:fragezeichen: Was bitte ist jetzn das Problem, dass du mir sagst in welchem Paragraphen des WPG du eine Beweislastumkehr für den Freier siehst?

Vasteh ich ned...
 
Tantra & more und so funktioniert das mit den Augenpaaren, leichter kann man es ihnen nicht machn.

:fragezeichen: jetzn kenn i mi gar ned mehr aus.. Ich hätt gern die Gesetzesstelle, wo die angebliche Beweislastumkehr drinsteht! Ned die Adresse einer Geheimprostituierten in Wien!

Wo ist das Problem?
 
Nur mal generell. Wenn etwas öffentlich andiskutiert wird, dann bitte auch öffentlich ausdiskutieren. Aber ned kryptisch was in den Raum stellen und dann Geheimniskrämen!
 
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