Privat Diverses Naht das Ende der erotischen Massage Studios?

Nur mal generell. Wenn etwas öffentlich andiskutiert wird, dann bitte auch öffentlich ausdiskutieren. Aber ned kryptisch was in den Raum stellen und dann Geheimniskrämen!

I versteh ja auch ned, was an einer Gesetzesstelle so gefährlich sein soll... :fragezeichen:
 
Zum 2. Mal... Eine Behörde darf auch nicht auslegen, sie hat zu vollziehen... :roll:
Auslegen dürfen nur Gerichte und der UVS.
Entweder stellst du dich dümmer, als du es bist, oder du hast wirklich keine Ahnung.
Ich habe die gegenständliche Entscheidung des UVS in der Causa SR kommentiert.
 
Um Entscheidungen ging es nicht, sondern um Auslegungen.
Das kommt aufs Gleiche raus, weil man ein Gesetz natürlich nicht willkürlich auslegen kann. Man kann z. B. nicht sagen, "Mit 'Zugang zur öffentlichen Fläche' könnten auch Fenster gemeint sein.", wenn das offensichtlich absurd ist.


Auslegen dürfen nur Gerichte und der UVS.
Jeder Rechtsanwender ist praktisch gezwungen ein Gesetz auszulegen, sonst könnte er es nicht anwenden. Nur Höchstgerichte können de facto entscheiden, wie das Gesetz richtig auszulegen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
...weil man ein Gesetz natürlich nicht willkürlich auslegen kann. Man kann z. B. nicht sagen, "Mit 'Zugang zur öffentlichen Fläche' könnten auch Fenster gemeint sein.", wenn das offensichtlich absurd ist.
... das hat doch nur ein RA getan, von dem ich sagte, dass er vermutlich "zu wenig im Kopf" habe.
 
... das hat doch nur ein RA getan, von dem ich sagte, dass er vermutlich "zu wenig im Kopf" habe.
Und ich habe das als Beispiel gewählt.
Die Aufgabe von Richtern ist nicht, eine "kundenfreundliche" Auslegung zu finden, sondern eine schlüssige, dem Wortlaut und dem Sinn des Gesetzes gerechte.
 
Die Aufgabe von Richtern ist nicht, eine "kundenfreundliche" Auslegung zu finden, sondern eine schlüssige, dem Wortlaut und dem Sinn des Gesetzes gerechte.
Wenn du nicht ausdrücklich Rechtsphilosophie gebucht hast, denk wenigstens an die Einführungsveranstaltung an der Uni. Dort ist davon die Rede gewesen, welche vielfältigen Implikationen "Gerechtigkeit" hat. Letztlich obwaltet jedoch das, was ein Höchstgericht als "richtig" (nicht: gerecht!) befindet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das kommt aufs Gleiche raus, weil man ein Gesetz natürlich nicht willkürlich auslegen kann. Man kann z. B. nicht sagen, "Mit 'Zugang zur öffentlichen Fläche' könnten auch Fenster gemeint sein.", wenn das offensichtlich absurd ist.


Was ist daran absurd?
 
welche vielfältigen Implikationen "Gerechtigkeit" hat.
Nicht Gerechtigkeit in einem emphatischen Sinn, sondern bloß in dem Sinn: einer Sache gerecht werden, hier: dem Wortlaut und dem Sinn des Gesetzes gerecht werden.
Was ist daran absurd?
Ein Fenster ist kein Zugang.
Angenommen jemand lässt sich ein Haus bauen und gibt der Baufirma den Auftrag: "Hinten hätte ich bitte gerne einen Zugang zum Garten." Als das Haus fertig ist, schaut er und sieht hinten keine Tür zum Garten und beschwert sich bei der Baufirma, wo denn nun der Zugang zum Garten sei. Die Baufirma sagt darauf: "Durch das Badfenster kann man in den Garten hinausklettern. Das ist doch ein Zugang zum Garten." Also wird die Baufirma geklagt, aber der Richter gibt der Baufirma recht: "Ein Fenster ist ein Zugang. Die Baufirma hat völlig auftragsgemäß gehandelt."
Würde Dir das normal vorkommen?

Was im WPG 2011 gemeint ist, ist völlig einleuchtend. Das versteht jeder Trottel, nur Euer Anwalt will es offenbar nicht verstehen.
 
Aber DUDEN kennt viele Zugänge.
Und es ist völlig klar, was im WPG mit Zugang gemeint ist. Daran herumzudeuteln ist einfach nur kindisch.

Noch einmal Beispiel von oben: ... aber der Richter gibt der Baufirma recht: "Der Duden kennt viele Zugänge. Die Baufirma hat völlig auftragsgemäß gehandelt, denn auch ein Fenster zum Garten ist ein Zugang zum Garten."
Würde Dir das normal vorkommen?
 
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