H
Gast
(Gelöschter Account)
Das neue Wiener Prostitutionsgesetz => (neues WPG im Originalwortlaut) trägt bereits eine "grün-feministische" Handschrift und diese nimmt auch den "Freier" in die Pflicht (Vorbild Schweden).
Die wichtigste Änderung im Prostitutionsgesetz stellt die sog. Beweislastumkehr dar, d.h. wenn bestimmte Indizien vorliegen, muss nicht die Behörde beweisen, dass in einer Wohnung tatsächlich Prostitution stattfindet, sondern der Betreiber muss den Nachweis erbringen, dass dies nicht der Fall ist.
Dabei drohen nicht nur Masseurinnen, die gewerbsmäßig sog. "sexuelle Handlungen" erbringen, unter die Räder zu kommen. Wenn es blöd zugeht, wird auch der Kunde
"am Krawadl" genommen (500 Euro Strafe).
Jeder Kunde sollte daher ganz genau wissen, woran er ist und was im Ernstfall vorzubringen ist.
Hier eine ausführliche verlinkte Darstellung:
=> Wann droht dem Kunden eine Bestrafung?
=> Gegenargumentation aus Sicht des Kunden
Die wichtigste Änderung im Prostitutionsgesetz stellt die sog. Beweislastumkehr dar, d.h. wenn bestimmte Indizien vorliegen, muss nicht die Behörde beweisen, dass in einer Wohnung tatsächlich Prostitution stattfindet, sondern der Betreiber muss den Nachweis erbringen, dass dies nicht der Fall ist.
Dabei drohen nicht nur Masseurinnen, die gewerbsmäßig sog. "sexuelle Handlungen" erbringen, unter die Räder zu kommen. Wenn es blöd zugeht, wird auch der Kunde
"am Krawadl" genommen (500 Euro Strafe).
Jeder Kunde sollte daher ganz genau wissen, woran er ist und was im Ernstfall vorzubringen ist.
Hier eine ausführliche verlinkte Darstellung:
=> Wann droht dem Kunden eine Bestrafung?
=> Gegenargumentation aus Sicht des Kunden
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