Privat Diverses Neues Prostitutionsgesetz: Strafe droht auch Kunden von Studios

  1. Vielleicht kann der admin den Parallel Thread im Studio-Bereich mit einem Link auf diesen schließen. Die Crossposterei ist nervig.
  2. Gibt doch Interessenvertretungen von SWs (sexworker.at etc) auch ein Betreiber könnte Interesse haben einen Musterprozess (gerade erst Unsummen in den Standort investiert etc) anzustreben um zumindest Teile des neuen Gesetzes zu kippen..Warum sollte sich ein normaler Konsument exponieren.

Ich hoffe mal, dass es eher bei dem üblichen Wo kein Kläger, da kein Richter bleiben wird ... Die Vorschrift bezüglich dem Zugang gibt es schon länger ... So lange in Online und Printmedien hemmungslos mit Haus UND Türnummer geworben wird fürchte ich mich nicht sehr.
 
Ich hoffe mal, dass es eher bei dem üblichen Wo kein Kläger, da kein Richter bleiben wird ... Die Vorschrift bezüglich dem Zugang gibt es schon länger ... So lange in Online und Printmedien hemmungslos mit Haus UND Türnummer geworben wird fürchte ich mich nicht sehr.

Bei nicht genehmigt ("schwarz") ist alles klar!
Dort gibt es so lange "kein Problem", bis der Laden behördlich dicht gemacht wird.

Problematisch ist der => Graubereich

Blöd ist es, wenn der Kunde bei einer "informativen Nachschau" im Lokal angetroffen wird.
"Post nach Hause" bleibt dann nicht aus...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gewerblicher Sex war auch früher gesetzlich verboten. Das ging aber trotzdem ganz gut.Glaubst Du, dass es in Zukunft anders sein wird. Bis jetzt haben wir absolut keine Probleme gehabt,
wir können uns weiterhin in den Zeitungen vermarkten, es gibt keine Kontrolle, es ist alles, wie gewohnt. Warum glaubst Du, dass es anders sein wird? Es geht nur um die Strassenprostitution, oder? Haben die Exekutive überhaupt Kapazität uns zu kontrollieren? Andere Frage: ich habe ein Lokal, das zwar keinen Strasseneingang, eber einen separaten Eingang vom Hof hat. Ist das gesetzeskonform? Danke für Deine Antwort im voraus.
 
Hallo djewuschka!

Ich mag höfliche Menschen und antworte dir ausführlich. Gleichzeitig muss ich jedoch hervorheben, dass ich aus zeitlichen Gründen keine weiteren Einzelberatungen vornehme.

Gewerblicher Sex war auch früher gesetzlich verboten. Bis jetzt haben wir absolut keine Probleme gehabt
Gewerblicher Sex war in Österreich nie verboten, er gilt nur als „den guten Sitten widersprechend“. Deswegen kommt zwischen einer SW und ihrem Kunden kein gültiges Vertragsverhältnis zustande. Wenn der Kunde die Bezahlung verweigert, kann die SW daher das vereinbarte Entgelt nicht einfordern. Aus diesem Grund kassieren die meisten Damen vor der erbrachten Dienstleistung.
Zu allen Zeiten mussten SW gewisse von der Obrigkeit vorgegebene Auflagen einhalten, sonst gab es sehr wohl „Probleme“.

Bis jetzt haben wir absolut keine Probleme gehabt
Das lässt absolut keine Prognosen über die Zukunft zu!

Wir können uns weiterhin in den Zeitungen vermarkten
Geld stinkt bekanntlich nicht! Inseratenkeilende „Zeitungsonkel“ veröffentlichen jedes bezahlte Inserat, so lange ihnen das nicht ausdrücklich verboten wird. Außerdem können sie ja auch keine Kontrolle ausüben, ob eine SW ein legales Lokal betreibt. Inserieren „dürfen“ hat gar nichts mit dem legalen Betrieb eines Lokals zu tun.

Warum glaubst Du, dass es anders sein wird?
Weil das Gesetz geändert worden ist!

Es geht nur um die Strassenprostitution, oder?
Nein! Gem § 2 Abs 5 und § 6 WPG gelten die Bestimmungen sehr wohl auch für „geschlossene Räume“, also z.B. für Wohnungen

Haben die Exekutive überhaupt Kapazität uns zu kontrollieren?
Alle Menschen konnte nicht mal die Stasi kontrollieren. Aber sie bediente sich der Mitwirkung der „lieben Nachbarn“ oder gar nicht so netter Bekannter...

Ich habe ein Lokal, das zwar keinen Strasseneingang, eber einen separaten Eingang vom Hof hat. Ist das gesetzeskonform?
Da ich dein Lokal nicht kenne, kann ich keine definitiven Aussagen machen, sondern nur Anhaltspunkte liefern.
Das WPG definiert nicht ausdrücklich, was im Sinne des § 6 „unmittelbarer und gesonderter Zugang zur öffentlichen Fläche“ genau bedeutet. Denkbar sind zwei Interpretationen:
a) die strenge: „öffentlich“ ist nur, worüber die Allgemeinheit verfügungsberechtigt ist, also Straßen, Gehtsteige…, keinesfalls Stiegenhäuser und Lifte, denn diese befinden sich in der anteiligen Verfügungsmacht weniger Haus(mit)eigentümer
b) die weniger strenge: Es wird auf die faktische barrierefreie Zugangsmöglichkeit durch die „Öffentlichkeit“ abgestellt. „Öffentlich“ ist eine Fläche also dann, wenn sie grundsätzlich von jedermann betreten werden kann (keine Schranken, keine Türen oder Tore, kein gültiges Verbot, die Fläche zu betreten)

Meines Erachtens ist auf den Zweck des Gesetzes abzustellen und dieser ist ein ordnungspolitischer: Gestört soll nicht das ruhige Zusammenleben werden, d.h. der unbeteiligte Wohnungsnachbar soll nicht durch falsch klingelnde und im Stiegenhaus herumirrende Kunden sowie die "Entourage" der SW belästigt werden.
Ich vertrete die günstigere Interpretationsvariante b).

Wenn alles so ist, wie du es darstellst – Eingang in dein Lokal unmittelbar vom Hof aus (kein dazwischen liegendes Stiegenhaus, welches zu mehreren Wohnungen führt), kommt es in der milden Gesetzesauslegung (Variante b) darauf an, ob der Hof „frei“ betreten werden kann. Ist ein Zugang zum Hof z.B. durch einen offenen Torbogen oder überhaupt fehledne straßenseitige Ummauerung möglich und nicht ausdrücklich verboten, hast du gute Karten.

P.S. Ich mache definitiv keine Lokalbesichtigungen, um die Inhaberin zu beraten. Dies auch nicht im Austausch gegen erotische Leistungen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Genügen die Jägerstrasse von Yoko, die kriechbaumgasse und die ullmann denn den Anforderungen? Damit ich weiß wo ich gefahrlos hinkann
 
...Alle Menschen konnte nicht mal die Stasi kontrollieren. Aber sie bediente sich der Mitwirkung der „lieben Nachbarn“ oder gar nicht so netter Bekannter...

man darf gespannt sein, inwieweit die Denunziation wieder Auftrieb erhalten wird.


P.S. Ich mache definitiv keine Lokalbesichtigungen, um die Inhaberin zu beraten. Dies auch nicht im Austausch gegen erotische Leistungen.

Bist Du aber streng :haha:
 
Alles deutet darauf hin, dass es zu weiteren Verschärfungen der Prostitutionsgesetze kommt. Der wahre Grund dafür liegt in der westlichen Emanzipation der Frau. Erstmals in der Geschichte hat nämlich die Frau soviel reale politische Macht erlangt, dass sie ihrem Göttergatten durch ordnungspolitische Maßnahmen (Gesetz) den Besuch bei Prostituierten verunmöglichen kann.

Man wird sehen, welcher westliche anchor-state nach Schweden als erster durch eine Koalition der feministischen Bewegung mit christlichen Fundis die Prostitution generell verbietet. Wir werden natürlich blindlings nachziehen und unsere ganz spezielle "Sexbremse" beschließen (Stichwort: Einsparungen bei Deckeluntersuchungen)...

Andererseits nimmt aber auch die emanzipierte Frau zunehmend Paysex-Angebote in Anspruch. Freilich ist die weibliche Mehrheit aus psychosozialer Sicht noch nicht so weit, solche Angebote unbeschwert und hemmungslos zu nutzen. Deswegen wird es zunächst wohl nicht ohne Verbote der Prostitution gehen. Erst wenn die weibliche Emanzipation einen weiteren Schritt nach vorne macht und auch die Masse der Frauen sich ohne weiteres einen Besuch beim Callboy vorstellen kann, werden diese Verbote wieder fallen...

Also schimpft bitte nicht über die „grünen Tussis“!
Die Grünen haben halt die emanzipiertesten Frauen in ihren Reihen. Das lässt hoffen! Denn gerade sie werden es sein, die nach einer zwischenzeitlichen Durststrecke den Paysex wieder legalisieren – zur eigenen Bedürfnisbefriedigung :haha::haha:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...Also schimpft bitte nicht über die „grünen Tussis“!
Die Grünen haben halt die emanzipiertesten Frauen in ihren Reihen. Das lässt hoffen! Denn gerade sie werden es sein, die nach einer zwischenzeitlichen Durststrecke den Paysex wieder legalisieren – zur eigenen Bedürfnisbefriedigung :haha::haha:

wenn sich diese "Durststrecke" nicht auf viele Jahrzehnte auswächst :mrgreen:
 
Ich mag höfliche Menschen und antworte dir ausführlich. Gleichzeitig muss ich jedoch hervorheben, dass ich aus zeitlichen Gründen keine weiteren Einzelberatungen vornehme.

Sorry! Aus zeitlichen Gründen geht es nicht anders!

Ich mache definitiv keine Lokalbesichtigungen, um die Inhaberin zu beraten. Dies auch nicht im Austausch gegen erotische Leistungen.

Aus inhaltlicher Sicht steht eh alles hier:

=> Was gilt als "sexuelle Handlung"?
=> Wann droht dem Kunden eine Bestrafung?
=> Gegenargumentation aus Sicht des Kunden
=> "Hintertürl" für den Kunden :)

Das WPG gilt nicht nur für „Prostitutionslokale“ in Wohnanlagen, sondern auch in Gewerbeobjekten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es geht in erster Linie um Strassenprostitution. Was die Wohnungsprostitution betrifft ist das Gesetz eigentlich gar nicht strenger, abgesehen davon, dass die Freier auch zur Kasse gebeten werden können. Aber mehr kontrolliert als bis jetzt wurde, wird es nicht geben. Dazu haben die Exekutive gar keine Kapazität.
Wenn sich die Bewohner des Hauses böse werden, nur dann wird eingeschritten. Es bleib alles im wesentlichen unverändert. Es wird sich sehr schnell herausstellen, dass unsere Leistugen auch von "hohen Tieren" in Anspruch genommen werden. Und dann wird das Gesetz "nach reiflichen Überlegungen" abgeschwächt, und die Kontrolle nicht mehr so streng genommen. Das ist meine Vorhersage.
 
...Aber mehr kontrolliert als bis jetzt wurde, wird es nicht geben. Dazu haben die Exekutive gar keine Kapazität. ...

also wenn man so sieht, mit welchen halben Kompanien seit dem 1.11. die Polizei z.B. im Stuwerviertel regelmäßig ausrückt, dann wäre ich punkto der Kapazitätsfrage da nicht so sicher :roll:
 
Das "schwache Gesetz" ist sowohl aus rechtssystematischer als auch praktisch-durchführbarer Sicht ein Dilettantismus. Es schafft mehr Probleme als es löst. Damit stellt sich die Frage, wozu es in dieser Form überhaupt geschaffen wurde.

Meine Vermutung ist folgende: Nicht nur im Film ist die Obrigkeit an einer Zusammenarbeit mit SW interessiert, da sie von ihnen bestimmte anderswo nicht erhältliche Informationen zugespielt bekommt. Damit die SW schön brav und gefügig bleiben, werden sie bewußt in einem Abhängigkeitsverhältnis gehalten: Sind sie kooperativ, werden beide Augen zugedrückt. Sonst... :hau:

Das geht leicht in einem Staat ohne liberale und demokratische Tradition. Die Menschen schauen zu "Höhergestellten" nach wie vor auf ("man kann ja nie wissen"!) und bedanken sich für Dinge, die mündige Bürger anderswo selbstbewusst fordern. Es ist wieder einmal so: Dieses Gesetz wurde den Untertanen "gegeben", von oben verordnet, während anderswo solche Gesetze von den Betroffenen eingefordert werden und infolgedessen auch ihre Handschrift tragen. Musil wusste sehr wohl, warum er von "Kakanien" sprach.

Aber solange Typen à la Hans Moser unwidersprochen unsere Mentalität repräsentieren, fällt es ja sowieso kaum jemandem auf...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Euere Berichte mit Adressen, (Pseudo)Namen und genauer Beschreibung des "Vorganges"
liefert ein unerschütterliches Beweismaterial für die Exekutive gegen den jeweiligen SW.
Wenn schon das alte Gesetz wirklich ernst genommen gewesen wäre, hätte die Exekutive
(anhand Eueren Berichte) genügend Beweismaterial um alle "Massagestudios" schliessen zu lassen.
Und was macht Ihr dann? Zurück zum häuslichen Ofen? Oder Wiederentdeckung der hübschen
Arbeitskolleginnen? Oder gehen zu genehmigten Lokalen, wo alles wirklich so Laufbandmässig abläuft,
ohne Spuren von Zärtlichkeit, und das alles viel teuerer.
Ihr geht doch eigentlich auch gerade wegen dieser erhofften Zärtlichkeit in "Massagestudios", nicht wahr?
Ihr müsst Euch etwas einfallen lassen, wenn das Gesetz wirklich strenger wird, und auch exekutiert wird..
 
Zurück
Oben