- Registriert
- 8.2.2008
- Beiträge
- 1.142
- Reaktionen
- 855
- Punkte
- 143
Du kaufst nicht die Dame sondern eine Dienstleistung. Und jeder Anbieter - egal welcher Profession er nachgeht - hat selbstverständlich das Recht sich seine Kunden auszusuchen - und tut das auch.
Bekritteln kannst du den Umstand eines schlechten Service, wenn du bezahlt hast. Das Recht einer SW sich ihre Gäste auszusuchen ist ein grundlegendes, das unabdingbar für eine zwangfreie Arbeit ist. Und du willst doch nicht eine Dienstleistung, die nicht aus freiem Willen erbracht wird, in Anspruch nehmen?
Respekt kann ich deinem Beitrag nicht entnehmen, wieso forderst du ihn dann von den SW ein? Wobei die Entscheidung welchen Gast man einlädt nichts mit Respekt sondern mit einem elementarem Grundrecht zu tun hat. Und deine Behinderung hat in diesem Falle keine Relevanz, das trifft jede Person unabhängig von seinen physischen und psychischen Eigenschaften.
jo ngut wenns so ist..... aber in einer gewissen weise hab ich schon auch recht oder? Ein gewisses ding muss es geben,.....
tommy