zur ergänzung:
der besuch selber (im vorraum sitzen, etwas trinken oder plaudern) ist NICHT strafbar. haarig wirds erst ab dem moment, wo man mit dem mädel aufs zimmer geht und dabei erwischt wird. so sagte mir die zivilrichterin beim ersten mal.
Das ist sicherlich richtig, aber wie gesagt, man müsste sich dann zuerst einmal einen amtlich bestätigten, richterlichen Hausdurchsuchungs-Befehl zeigen lassen. Ist der nicht vorhanden, dann wird es problematisch, sobald die Zimmer durchsucht werden.
Und selbst wenn man direkt mit einem Mädel am Zimmer "erwischt" wird, ist die Sache noch lange nicht so eindeutig, wie gerne unterstellt wird.
Man kann sich von einem Girl auch nur die Räumlichkeiten zeigen lassen und sich dann noch überlegen, ob man was macht, sich einmal erklären lassen, was alles möglich ist, das dauert schon etwas länger, aufgrund der vorhandenen "Sprach-Probleme", etc.
Nachweislich gibt es auch nicht gerade wenige Menschen, die nur deswegen in ein Puff oder Studio gehen, um sich mit den Girls zu unterhalten, alte Bekannte zu treffen, sich zu unterhalten, was zu Trinken und dergleichen mehr, oder einfach nur mal in ein Studio reinschauen, weil sie da gerade vorbeigekommen sind, es beleuchtet und geöffnet war, um sich einmal zu erkundigen, was es da so alles gibt und was es so kostet, etc....weil das Mädel so nett Auskunft gegeben hat, ist man halt etwas länger geblieben....
Der Nachweis einer Tat kann niemals nur auf einer Unterstellung oder einem blossen Verdacht beruhen.
Dieses Thema ist für mich jetzt somit auch "abgehakt"....